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DienstleistungOrtsname*de abmahngefährdet?

Kiki ist wieder böse. :Wink:

Aber tatsächlich ist es Vorschrift bei einer GbR im geschäftlichen Umgang alle Teilhaber zu nennen und mindestens einen Teilhaber mit Vor und Nachnamen auszuschreiben. (ladungsfähigkeit) Dies gilt für Webseiten und auch für Briefpapier, neuerdings auch für Emails.

Ein weiterer zusätzlicher Fantasiename darf auch bei einer GbR gewählt werden.

Zumindest habe ich es so bisher mehrmals so gelesen, z.B:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/handelsrecht/brief/index.html

2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft)

Auf allen Geschäftsbriefen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen die Familiennamen aller Gesellschafter mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen mitgeteilt werden:

Aber ich will mich hier nicht mit einem Anwalt streiten.

Grüsse

123meins
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat,..."

Ihr vergleicht hier Äpfel mit Birnen!

Eine Partnergesellschaft ist keine GbR!

Ich zitiere mich ausnahmsweise mal selber aus einem Artikel, der demnächst
auf Aktiengesellschaften.de erscheinen wird:

Partnergesellschaft
Die Partnergesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die ausschliesslich den
Angehörigen von Freien Berufen vorbehalten ist, wenn es darum geht, dass
sich mehrere von ihnen zusammen schliessen möchten. Zu den Angehörigen
der Freien Berufen zählen unter anderem Ärzte, Heilpraktiker, Architekten,
Steuerberater, ...
Es gibt einen Partnerschaftsvertrag, in dem die wichtigen Vertragsdaten
abgefasst sind. Dieser wird dann notariell beglaubigt und in ein
Partnerschaftsregister beim Registergericht eingetragen.

2. Besonderheiten, Vor- und Nachteile
Der Name der Partnerschaft muss aus drei Teilen bestehen. Neben dem
Namen einer oder mehrerer Partner ist ein Zusatz wie "und Partner"
oder "Partnerschaft" hinzuzufügen sowie die Berufsbezeichnungen sämtlicher
beteiligter Partner.
Zu beachten gilt ferner, dass vor einem möglichen Zusammenschluss die
jeweils gültigen Berufsrechte hinsichtlich möglicher Vorbehalte abgeklopft
werden. Rechtsanwälte dürfen zum Beispiel nur mit den Mitgliedern einer
Rechtsanwaltskammer sowie der Patentanwaltskammer, mit Steuerberatern,
Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern in
einer Sozietät verbinden. Diese Vorschrift regelt der §59a der
Bundesrechtsanwaltsordnung....


Alle Unklarheiten beseitigt?

Ahoi!
 
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