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Direktmarketing per E-mail verboten?

Heinrich24

New member
Registriert
31. März 2001
Beiträge
32
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0
Hallo,
in einigen Forumsbeiträgen lese ich immer wieder, dass unerwünschte Werbeemails als Spam gelten und von daher gesetzlich verboten sind. Zählen E-mails, in denen eine Domain zum Verkauf angeboten werden auch dazu? Ich frage nur, da ich schon mehr als 100 Mails geschrieben habe und ich nie ein böses Wort oder gar eine Anzeige wegen Spam bekommen habe!
Wie sieht das bei Euch aus. Wurdet ihr schon mal wegen Spam angezeigt? Welche Wege geht ihr beim Direktmarketing? Per Fax habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Hier hat sich nicht einer gemeldet, dass er die Dom nicht brauchtoder gar kaufen wollte. Dies mit e-mails nie der Fall, da man hier viel schneller eine Zeile getippt hat. Per Fax ist aber eh auch verboten, oder?
Danke für Eure Erfahrungen und Antworten.
Heinrich
 
Tja Heinrich,

leider weiss ich tatsächlich nicht, ob unverlange E-Mails vergleichbar sind wie unverlangte Telefaxe. Bei Telefaxe die einfach so, mit einer Werbebotschaft an nicht Kunden verschickt werden kann es zu Abmahnungen kommen.

Die beste Möglichkeit ist wohl noch immer die gute alte Methode "Telefon". Hier hat man meist einen guten Draht und spürt gleich wie offen der Gegenüber ist.

Bezüglich Deiner Frage zu E-Mail-Spam - schau doch einfach mal dort vorbei:
http://www.online-recht.de ,
http://www.web-jur.de ,
http://metalaw.de ,
http://www.zurecht.de oder
http://www.rechtsanwalt.com .

Berichte uns doch, wenn Du fündig geworden bist.
 
Hallo Heinrich,

nach meinem Wissen gehen Werbemails dann in Ordnung, wenn Du von einem unmittelbarem Interesse des Adressaten ausgehen kannst.

Wenn Du Ebay gezielt die Domain internetauktion.de anbietest, ist das kein Problem. Wenn Du allerdings eine Liste von 100 Domains an Firmen verschickst, die in den Bereichen nicht unmittelbar etwas zu tun haben, ist das durchaus Spam.

MfG
Torsten
 
> Die beste Möglichkeit ist wohl noch immer die gute alte Methode "Telefon".

Besonders da ist Vorsicht geboten! Rechtlich ist man streng genommen nur mit SnailMail-Werbung auf der sicheren Seite.
Hier eine kleine Urteilssammlung zu den verschiedenen Werbearten:

--------------------------------
Telefonwerbung
Die unaufgeforderte Telefonwerbung stellt lt. BGH aufgrund der von ihr hervorgerufenen Beeinträchtigung beim Angerufenen grundsätzlich einen Verstoß gegen die guten Sitten des Wettbewerbs dar.

Telex-, Telefax- und BTX-Werbung
Ebenfalls wettbewerbswidrig ist die unaufgeforderte Werbung mittels Telex-, Telefax- oder BTX. Der BGH hat dies damit begründet, daß die unerwünschte Sendung das Empfangsgerät blockiere und den Empfänger zwinge, Zeit und Mühe aufzuwenden, um die Werbebotschaft als solche zu identifizieren und auszusondern.
Bei der E-Mail-Werbung sei zwar nicht mit einer Blockierung des Empfangsgerätes zu rechnen, doch müsse aufgrund der anschwellenden Werbeflut eine steigende Mühe und Arbeit für die Aussonderung der Werbe-E-Mail aufgebracht werden.

Briefkastenwerbung
Die Briefkastenwerbung ist nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich auch ohne Einwilligung des Adressaten zulässig, weil viele Umworbene an derartigen Informationen ein berechtigtes Interesse haben und der Empfänger sich des Werbebriefes ohne größere Umstände entledigen kann.

-----------------------------------

Also: Tel, Fax UND Mail gelten nicht als die feine Art - aber wo kein Kläger, ... ;D

G.
K
 
Kissi,
sei mir da nicht böse: ich schätze Deine Arrgumentation und Verweis, betreffend Telefonwerbung, auf den BGH als sehr wackelig ein. Nenne mir doch bitte ein Urteil diesbzüglich vom BGH.

Mir sind Urteile bekannt im Bezug auf Telefaxe und BTX.
 
Hi, Boris!

Hatte die Sache nur deshalb abgekürzt, weil die Forums-Software mir ein längeres Posting verwehrte :-/

Die Rechtslage ist ziemlich klar:

----------------------------------------------
Wegen der massiven Beeinträchtigungen für die Zielpersonen und im Hinblick auf die Nachahmungsgefahr hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 54, 188, 190 ff.; 113, 282, 283 f.; BGH, Urteil vom 8. Juni 1989 - I ZR 178/87, NJW 1989, 2820; Urteil vom 16. Dezember 1993 - I ZR 285/91, NJW 1994, 1071, 1072; Urteil vom 8. Dezember 1994 - I ZR 189/92, NJW-RR 1995, 613 f.) die Telefonwerbung im privaten Bereich sogar grundsätzlich als mit den guten Sitten des Wettbewerbs unvereinbar angesehen und einen Verstoß gegen § 1 UWG bejaht, wenn nicht der Angerufene zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat. Diese Beurteilung stützt sich vor allem auf die Erwägung, daß der Schutz der Individualsphäre vorrangig gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinnstreben von Wettbewerbern ist und daß die berechtigten Interessen der gewerblichen Wirtschaft, ihre Produkte werbemäßig anzupreisen, es angesichts der Vielfalt der Werbemethoden nicht erfordern, mit Werbemaßnahmen auch in den privaten Bereich des umworbenen Verbrauchers einzudringen.

Formularmäßiges Einverständnis mit Telefonwerbung unwirksam:
Der BGH hat am 16.03.99 (Az.: XI ZR 76/98) entschieden, daß ein formularmäßig erklärtes Einverständnis mit Telefonwerbung unwirksam ist.
Für die von einem Verwender vorformulierten einseitigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Kunden, die weder eine Nebenabrede enthalten noch zum notwendigen Inhalt eines gleichzeitig abgeschlossenen Vertrages gehören, aber im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung stehen, gilt das AGBG entsprechend.
Eine vorformulierte Klausel, in der der Kunde sein Einverständnis mit telefonischer Werbung erklärt, enthält eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGBG.
Erklärte man eine solche Form der Werbung ohne Einschränkungen für rechtmäßig, wäre ihr Umsichgreifen innerhalb kurzer Zeit schon aus Wettbewerbsgründen unvermeidlich und damit der Inhaber eines Telefonanschlusses nicht nur vielfältigen Belästigungen ausgesetzt, sondern sein Anschluß für ins Gewicht fallende Zeiträume für erwünschte Anrufe blockiert und damit in unzumutbarer Weise seinem bestimmungsgemäßen Zweck entfremdet.
Die Commerzbank hat nach einer Meldung der "Computerzeitung" Nr. 14/98 vom 2.4.1998, Seite 2, eine Bruchlandung erlitten: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil (AZ 1 U 271/96) in einer Klage des Berliner Verbraucherschutzvereins gegen die Bank entschieden. Die Bank hatte sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu den Kontoführungsverträgen sowohl die Weitergabe persönlicher Daten als auch das Einverständnis zur Telefonwerbung eingeräumt. Verstoß gegen das AGB-Gesetz, meinte der Schutzverein. Das Gericht gab ihm recht.
Daß die Kunden, deren Einverständnis die Beklagte herbeiführen will, mit ihr eine dauernde Kontoverbindung eingehen, ändert an der Unangemessenheit der Klausel nichts. Die Kontoverbindung rechtfertigt ein Eindringen in die Privatsphäre zu Werbezwecken nicht (vgl. für den ähnlichen Fall eines bestehenden Versicherungsvertrages BGH, Urteil vom 8. Dezember 1994 - I ZR 189/92, NJW-RR 1995, 613 f.). Ebensowenig ist es von Bedeutung, daß die Einverständniserklärung jederzeit widerruflich ist. Die Klausel soll den Verwender von der Notwendigkeit befreien, das Einverständnis des Kunden durch Individualvereinbarung herbeizuführen, und verlagert die Initiative zur Wiederherstellung der ungestörten Privatsphäre auf den Betroffenen.
--------------------------------------------------

Und machen wir uns nichts vor: Werbung am Telefon ist ungehörig - auch wenn diese Unsitte in letzter Zeit wieder um sich zu greifen scheint...

G.

K
 
Hallo,

kürzlich erhielt ich am Telefon die Androhung einer Unterlassungsklage, weil ich dem Unternehmen per Faxbrief eine Domain mit Projekt angeboten habe.

Beim versenden von Emails kann ich manche Klagen von Empfängern nachvollziehen. Wer als Firma alle paar Tage an die gleiche Anschrift Werbung per Email verschickt, der übertreibt sein Branding deutlich.  

Ein Empfänger, der gleich nach dem ersten Email rechtliche Schritten ankündigt, bei dem ist es ohnehin nicht erstrebenswert ihn als Kunden zu gewinnen.

Die Onlinewerbung ist ein fester Bestandteil der globalen Märkte, also wird es keinem Gesetzgeber gelingen, dieses wichtige Instrument für den Verkauf zu unterbinden!

Meine Empfehlung zur Vermeidung rechtlicher Diskrepanzen:


Als österreichisches Unternehmen erteile ich online zum Beispiel einer Werbeagentur in Bilbao/Spanien den Auftrag, eigenständig Webmarketing für mich zu betreiben.

Bilbao.com verfügt über einen ausgezeichneten Free-Email-Service und das virtuelle Ausland ist nur einen Tastendruck entfernt.

Schönes Wochenende aus Wien.



Matthias





     
 
Hallo,

kürzlich erhielt ich am Telefon die Androhung einer Unterlassungsklage, weil ich dem Unternehmen per Faxbrief eine Domain mit Projekt angeboten habe.

Beim versenden von Emails kann ich manche Klagen von Empfängern nachvollziehen. Wer als Firma alle paar Tage an die gleiche Anschrift Werbung per Email verschickt, der übertreibt sein Branding deutlich.  

Ein Empfänger, der gleich nach dem ersten Email rechtliche Schritten ankündigt, bei dem ist es ohnehin nicht erstrebenswert ihn als Kunden zu gewinnen.

Die Onlinewerbung ist ein fester Bestandteil der globalen Märkte, also wird es keinem Gesetzgeber gelingen, dieses wichtige Instrument für den Verkauf zu unterbinden!

Meine Empfehlung zur Vermeidung rechtlicher Diskrepanzen:


Als österreichisches Unternehmen erteile ich online zum Beispiel einer Werbeagentur in Bilbao/Spanien den Auftrag, eigenständig Webmarketing für mich zu betreiben.

Bilbao.com verfügt über einen ausgezeichneten Free-Email-Service und das virtuelle Ausland ist nur einen Tastendruck entfernt.

Schönes Wochenende aus Wien.
Matthias
=======
Hallo Matthias,
IMO ist es unerheblich woher ein eMail kommt, wenn der tatsächliche Nutznießer der Werbung auszumachen ist. Ich bin mit Fax-und eMailwerbung bereits auf die Schnauze gefallen und betreibe nur noch Direktmailings
Rob




     
 
Hallo Rob,

was meinst Du mit "DIREKTMAILINGS"? Per Email, oder wie?

Grüße,
Jan
 
@Jan-Christoph
DIREKTMAILINGS sind einfach direkte und gezielte Anschreiben per Briefpost.
Auch meines Erachtens die beste Möglichkeit, potentielle Kunden zu erreichen. Am besten ist es, wenn man sich vorher informiert, wie der/die Zuständige heißt und dann ganz persönlich schreibt.
Später kann man dann telefonisch nachhaken.
Gruss
Klaus
 
Hallo,
glaubt ihr nicht auch, dass der ultimative Schutz vor einer Abmahnung wg. nicht bestellter Angebote die Arbeitsüberlastung der Mitarbeiter ist. Wer möchte eigentlich bei 50-100 Mail pro Tag alle die abmahnen, die eine unaufgeforderte Werbung schicken? Vielleicht gibt es ja solche Typen, aber ich denke die Mehrzahl wird sich höchstens kurz ärgern, um dann weiter zu arbeiten. Eure Meinung würde mich interessieren!
Grüße
Heinrich
 
Heinrich,
ultimativ sicher nicht aber wahrscheinlich ein recht guter Schutz.
Aber auch das wird sich wohl ändern, wenn immer mehr Leute "zugemüllt werden.
Kann mir gut vorstellen das besonders größere Unternehmen dann zu anderen Mitteln greifen um sich Luft zu verschaffen.

Ich persönlich sortiere seit einiger Zeit recht flott alles überflüssige aus, dazu flattert immer wieder zuviel Müll rein.
Ich liebe Emails und "mein" Internet, aber Angebote per Email sind nur selten wirklich so interessant für mich, das ich mehr als einen Blick drauf werfe.
Gilt für Erstkontakte, die mir etwas verkaufen wollen. Da entscheidet sich ganz schnell wo es landet.
Liegt oftmals allein an der Art der Formulierung.
Bei Briefen schaut das ganz anders aus, außer es ist Werbung. Bin wohl etwas konservativ. ;D
Mich persönlich macht aber ein Brief immer noch neugieriger. Also wird er auch geöffnet und gelesen.
Interesse weckt hierbei natürlich auch Briefpapier und Logo etc.
Das alles vermisse ich bei Emails.
Vorteil der Emails:
Bezugnahme auf alte Vorgänge wird erleichtert, Informationen und Zusammenhänge sind leichter zu zuordnen.

Schließt sich für mich die Frage an:
Wie sinnvoll ist es per Email Marketing zu betreiben?
Brief contra Email...?!

Grüsse,
Ejan
 
Hallo,

man kann Mail und Briefpost doch hervorragend kombinieren.
Wichtig ist bei beiden Formen:  beim Erstkontakt kurz und bündig schreiben.
Noch wichtiger: direkt an eine Bezugsperson richten.
Diese ist in der Regel nicht gerade einfach ausfindig zu machen.
Danach entscheiden: Mail oder Brief oder Beides. Oder Brief per Mail ankündigen. Wenn man den Brief wählt, sollte man eine "Kleinigkeit" für das brave Lesen beifügen.
Verursacht zwar ein paar Kosten, wirkt aber.

grüsse,
engel
 
Hallo Engel,
vielleicht bin ich ja schwer von Begriff, aber was meinst Du mit "Kleinigkeit". Wäre nett, wenn Du's erklären könntest.
Grüße
Heinrich
 
Hallo Heinrich,

eine Kleinigkeit ist für mich z.B. ein mit verschiedenen Domainnamen und Firmenlogo bedrucktes Mousepad.
Man muss hier abwägen, wann sich diese Investition lohnt.
Diese Kleinigkeit sollte allerdings nicht beim Erstkontakt beigefügt werden, sondern beim Folgekontakt, wenn man weiss, mit wem man sich auseinanderzusetzen hat.
Es muss jeder selbst entscheiden, wie er an die Sache rangeht.
Meiner Meinung nach ist dies jedoch ein wichtiger Bestandteil des Marketings.
Ein "gewoschtelter" Brief/Mail bringt nixx.
Ich muss meinen Ansprechpartner dazu bringen, sich mit meinem Anliegen zu beschäftigen.

grüsse,
engel
 
Hallo Engel,
nichts gegen Deinen Vorschlag, aber bei den Verkaufversuchen , die ich unternommen habe hätte es so oder so nichts gebracht, den Gegenüber durch ein Marketing Gimmik mehr für die Domain zu interessieren. Bei den Verkäufen war dies nicht nötig, da der "Kunde" die Domain sofort haben wollte und bei den Verhandlungen, die nicht zum Verkauf führten hätte auch eine noch so nette Idee den Interssenten zum Kauf der Domain bewegen können.
Diesen Eindruck hatte ich zumindest...
Grüße
Heinrich
 
Hallo Heinrich,

meine Verkaufsangebote habe ich auch durch direkte Anfragen bekommen.
Das ist aber nicht die Frage. Die Frage ist: wie bekomme ich eine Domain ohne Anfrage unter die Leute. Das ein Mousepad allein dort nicht die Lösung, sondern nur den Teil einer Lösung darstellt, dürfte klar sein.
Das grösste Problem bei der ganzen Vermarktung ist, professionell aufzutreten. Sei es im Schriftverkehr, oder auch am Telefon.
Ich habe mal einen Versuch gemacht, bei dem ich mich bei 5 verschiedenen Firmen einmal mit Thomas Engelhardt gemeldet habe, und eine Woche später bei den gleichen Firmen als engelconsulting vorgestellt habe.
Ergebnis: vom Thomas Engelhardt wollte keiner was wissen. Ich bin über die Anstandsdame an der Rezeption nicht hinaus gekommen.
Als engelconsulting, mit gleichem Wortlaut und Argumenten, bin ich zumindest 4 mal bis zu einem Entscheider durchgekommen.
Einmal hatte ich sogar den Vorstandsvorsitzenden einer AG am anderen Ende.

Wie gesagt, jeder soll es machen wie er es möchte.
Ich bin allerdings der Meinung: Ein professionelles Auftreten ist im Domainhandel unabdingbar.
Und die paar Zufallsverkäufe die es gibt, werden mich nicht vom Gegenteil überzeugen.

Und wenn die Jungens, die Ihre "Super-Domains" in den Börsen anbieten mal einen Lichtblick haben, und Preise von 100.000DM für nonnenfurtzgratis24.de mal überdenken und wieder Bodenkontakt bekommen, hilft es auch weiter.

Es ist unbestreitbar, dass Domains ein wirtschaftliches Gut sind, die im Internet strategische Vorteile gegenüber der Konkurrenz schaffen können.
Und diesen Vorteil muss man verkaufen können.

Allerdings: kann jeder Versicherungen verkaufen?
Ich glaube kaum. Warum sollte dann ein jeder in der Lage sein, Domains zu verkaufen?
Es ist eben nicht jeder ein Verkäufer.
Und da es wenig "Domain-Verkäufer" gibt, werden auch wenig Domains verkauft.
So einfach sehe ich es.

Das Produkt Domain ist gut. Man muss es nur zu nutzen oder zu verkaufen wissen.

Nu schickt´s aber. Der Garten ruft ;D

Schöne Grüsse ins Wochenende,
engel
 
Diese Mail habe ich gerade bekommen:
------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

Sollten Sie dieses E-Mail unpassender Weise erhalten, so bitte ich das zu entschuldigen. Sie sind mir genannt worden, einen Bezug zu den Domains zu haben.
Aufgrund fehlender Zeit zur Realisation biete ich Ihnen folgende Domains zur Übernahme an:

http://www.Aktienkonzepte.de

http://www.Aktiendepotconsulting.de

http://www.Allfinanz-Consulting.de

Der Preis pro Domain beträgt die bei mir bereits entstandenen Kosten: a 300,- DM.
Diese Internet-Adressen müssen nicht Ihre "Hauptseite" werden, sondern können als "Satelliten" auf diese führen.
Von dieser Seite können Sie die potentiell interessierten Personen auf Ihre Seite weiterleiten.
So erreichen Sie Ihre Zielgruppe, die sich bereits für den Themenkomplex interessiert, ohne Streuverluste.

Domain-Kaufvertrag und KK-Antrag sind vorhanden, dass die Domain(s) schon in 1 Woche in Ihrem Besitz sein können.
Aufgrund des niedrigen Preises und der grossen Anzahl von versendeten E-Mails, bitte ich Sie, sich nur bei Kaufabsicht zu melden

Mit freundlichen Grüssen

Finkenstädt
------------------

Bei so einem Mail sollte doch keine Abmahnung erfolgen, oder?

grüsse,
engel
 
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