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Dispute-Eintrag zur Sicherung einer Forderung möglich?

casino

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03. Juli 2007
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Hallo,

mich betrifft aktuell folgendes Problem:

Einer meiner Kunden (GmbH) zahlt meine Rechnungen nicht mehr. Ein Geschäftsführer dieser Firma hat mir vor 4 Wochen mitgeteilt, dass denen ein "großer Kunde" ausgefallen ist, und es wohl um die Zukunft der GmbH schlecht bestellt sei. Er hoffe auf mein Verständnis. Seitdem ist Funkstille.
Inzwischen operieren die Geschäftsführer als UG, von denselben Büroräumen aus, mit denselben Telefonnummern, etc. Ich habe das Gefühl, die haben die GmbH absichtlich gegen die Wand gefahren und ich werde meine Forderung abschreiben müssen.
Einzig deren .de-Domain (generisch) sehe ich noch als werthaltig an, und denic zeigt mir auch an, dass als Inhaber (noch) die GmbH eingetragen ist. Bevor ich nun ein Mahnverfahren anschiebe, würde ich gerne sicherstellen, dass die Domain inzwischen nicht mehr den Besitzer wechselt. Wie gehe ich da am besten vor? Ist hier ein Dispute-Eintrag sinnvoll?

Danke für Infos!
casino
 
Hallo,

also ganz spontan würde ich sagen "NEIN".

Aber:

Du hast eine Forderung gegen eine GmbH. Das einzige "Asset" der GmbH ist die Domain. Du beabsichtigst die GmbH auf Zahlung zu verklagen, und gehst davon aus, dass nur der Erlös aus dem Domainverkauf die nötigen Mittel einbringt. Es steht zu befürchten, dass die Inhaber die Domain auf die Nachfolger Firma übertragen, und somit Dir direkt schaden. Hab ich das so richtig verstanden?

Dann wäre ein Dispute theoretisch möglich.

Dazu muss der Anspruchssteller nachweisen, dass ihm ein Recht an der Domain zukommen könnte, und dieses Recht gegenüber dem Domaininhaber geltend machen.
Andererseits: Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Denic sich zum Gehilfen bei der Vollstreckung von ausstehenden Rechnungen macht. Zudem könnte es ja sein, dass die GmbH die Domain schon lange veräussert hat, und eine Behinderung der Übertragung die Denic regresspflichtig macht! Zudem scheint der Dispute eher für Klagen bei Rechteverletzung zu dienen:

Der Domaininhaber ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Domain keine Rechte Dritter verletzt. Aus diesem Grund ist auch der Domaininhaber, nicht aber die DENIC, der Ansprechpartner für alle, die sich durch eine Domain in ihren Rechten verletzt sehen. Die DENIC kann den Anspruchssteller dennoch durch einen DISPUTE-Eintrag unterstützen.
Ich stell mir gerade vor, ich wäre Du, und säße Stephan Welzel gegenüber und würde um einen Dispute in diesem Fall bitten. Ich sehe genau seinen Blick, eine Mischung aus Entsetzen, Langeweile und "Out of my dead cold hands".

Fazit: Es wäre theoretisch möglich, wird meiner Meinung nach aber praktisch abgelehnt. Da müsstest Du schon einen Titel in der Hand halten, und eine Domainbewertung plus den Nachweis, dass die Firma sonst nix hat. Aber einfach so, um die anderen zu "pieksen", nö, klappt denke ich nicht.

Alexander
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du "Rechte an einer Domain" wirst geltend machen können mit der Begruendung, dass die GmbH Schulden bei Dir hat.
Ich denke auch nicht, dass Du der einzige Glaeubiger sein wirst.

Wenn Dir ein Mahnverfahren bei drohender Insolvenz zu langwierig ist, solltest Du direkt Klage einreichen. Das spart Zeit.
Vielleicht kannst Du aber auch mit den Geschaeftsfuehrern besprechen, dass die Rechnungen von der neuen Firma uebernommen werden.

Viel Erfolg !
 
Also ganz ehrlich,

wenn der Schuldner schon mit solchen Ausflüchten kommt, und seine GmbH gerade so schön pleite ist, puh, da würd ich nicht auf Einsicht hoffen. Typischerweise sieht der GF das so, dass die Firma eben Pleite ist, warum soll er, oder die Anteilseigner da noch Geld nachbuttern. Im Gegenteil: Das kann sogar dazu führen, dass dann alle anderen auch Geld wollen, bzw man einen Teil der Knete dem Insolvenzanwalt zurückgeben muss, usw.

Diese Typen reagieren nur, wenn es weh tut. Worte am Telefon tun denen nicht weh.

Aber in der Sache hast Du Recht: Einen Dispute kriegt man da in dem Fall wohl nicht.

AlexS
 
Im Register nachsehen, ob Insolvenz beantragt wurde. Wenn
ja: Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden und auf die Domain aufmerksam machen, Kaufabsicht signalisieren, einigen.
nein: im Mahnverfahren Titel holen, Gerichtsvollzieher zur Pfändung der Domain hinschicken. (vermutlich werden die dem Mahnantrag nicht widersprechen, daher ist der Weg schneller)
 
@ Hallo Casino,


1. schreib doch dem Geschäftsführer einen netten Einschreib-Brief, wenn er nicht mehr in der Lage ist deine Domain zu bezahlen, soll er sie doch innerhalb von einer Woche mit Fristsetzung rückübertragen, dann hätte er dieses kleine Problem gelöst.

2. Wenn er nicht antwortet bzw. die Rückübertragung nicht duchführen will, teile ihm kurz mit, das du zur Durchsetzung deiner Rechtsansprüche alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wirst. Deshalb wäre ein Disput eine Möglichkeit dein verlängertes Eigentumsvorbehaltsrecht/Nutzungsrecht durchzusetzen. Er kann ja deshalb auch nicht die Nutzung einer Domain einem Dritten übertragen egal in welcher Form, wenn er nicht selbst dieses Eigentum an der Nutzung, nachweislich rechtsverbindlich erworben hat !
Eine Vermögensübertragung von einer Firma zu einer anderen ist deshalb in diesem Fall auch nicht rechtens.

3. natürlich gibt es noch weitere legale Möglichkeiten über deinen Rechtsanwalt etc., ihn zu motivieren, du hast doch von ihm die Kontoverbindung etc. Wenn er wirklich zur Zeit nicht zahlen kann, biete ihm eine Ratenzahlung mit einem Sicherheitswechsel an, dann kannst du bei Nichtzahlung direkt volllstrecken lassen ohne großen Aufwand und Titel.

4. Ein Mahnverfahren einzuleiten bei einer Frima die praktisch wie du schreibst flach gemacht wurde, ist sinnlos und reine Zeitverschwendung. Du stehst dann meist in einer langen Schlange von Gläubigern, die dann nichts bekommen außer Infoschreiben vom Amtsgericht etc. Es sein denn, du hast eine Kreditversicherung, dafür brauchst du dann einen Titel und bekommst deine Forderung über den versicherten Betrag zurück.
Einen Titel selbst kannst du in Regel im Partykeller aufhängen oder im Glücksfall für 7 % bei einem Titelkäufer los werden !

Obige Info ist meine persönliche Meinung und keine Beratung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.


Gruß

Erwin
 
Ich lese nicht heraus, dass es bei der Forderung um die Zahlung der Domain geht.



...ich bin davon ausgegangen, das Casino als Domianhändler tätig ist, zumal er nicht angibt, das seine Forderungen aus anderen Verkäufen/Dienstleistungen stammen ?

Wenn es nicht seine .de Domain ist, die er anführt, dann hat er auch keinen direkten Rechtsanspruch auf diese.

Deshalb gehe ich davon aus,, das ein Disput auch erst dann eingereicht werden kann, wenn er ein rechtskräftiges Urteil hat, das bekundet, das seine Forderung berechtigt ist.


Gruß

Erwin
 
Besten Dank für das schnelle Meinungsbild.

@ Erwin: Die Forderung stammt nicht aus dem Domainhandel, sondern von einer anderen Dienstleistung.

Es wird dann wohl auf eine von domzillas Alternativen hinauslaufen.


Gruss,
casino
 
Weißt Du, was ein Arrestverfahren ist ?

Sowas ist sehr wirksam, sollte man aber nur mit einem Rechtsanwalt machen, der sich da sehr gut auskennt.
 
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