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Domain durch Marke schützen

Manu24

New member
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21. Sep. 2004
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Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage vezüglich der Domainmarken, die ich ab und zu beim dpma entdecke, (z.b urlaub.de)
Ist es möglich seine Domain durch eine Markenanmeldung vor der Verwendung Dritter schützen zu lassen? Wer kennt sich aus?

Welches der beiden folgenden Beispiele würde funktionieren und würde einen zusätzlichen Schutz und Recht an der Domain bieten, falls sie ungewollt aus welchen Gründen auch immer gelöscht wird.

- Ich melde eine generische Domain z.B www.autos.de als reine Wortmarke "autos.de" für die Klassen die nichts mit Autos zu tun haben, evtl. Dienstleistungsklassen,Internet,Kaffee oder ähnliches...

- Ich lasse mir mein Logo schützen und melde eine Wort/Bildmarke mit z.B "autos.de" in der entsprechenden Autoklasse an.

Angenommen nach der Markenanmeldung wird meine Domain ungewollt gelöscht und von jemanden Dritten registriert. Hat man dann aufgrund der eingetragenen Marke (bei Wortmarke und/oder auch bei der Wort-/Bildmarke?) das alleinige Recht auf die Domain und kann die Herausgabe der Domain einfordern?

Ich frage mich nur weil es ja immer wieder mal vorkommt das Domains ungewollt wieder frei werden, ich selbst musste es bei der Domain bademode.com erleben. Bei richtigen Topdomains wie z.B geschehen bei der Domain auktion.de ist es doch schon eine Katastrophe, wenn man derartig gute Domains verlieren würde.

Gibt es durch die Markenanmeldung einer Domain die Möglichkeit die Domain bei Verlust wiederzuerlangen? Oder gibt es noch Alternativen, seine Domain zusätzlich abzusichern?

Grüße Manuel
 
Ja ist ein Problem und bis jetzt habe ich nicht wirklich eine Möglichkeit gefunden beschreibende Domains durch Marken zu schützen.

Problem: Du bekommst für Deine beschreibende Domain keine Wort-Marke für genau diese Warenklasse eingetragen sondern nur für andere Klassen. Wenn die Domain frei und der neue Inhaber verwendet die Domain dann wieder beschreibend, hast Du keinen Anspruch :(

Nur Firmen mit außerordentlich Bekanntheitsgrad (z.B. ebay.de) haben hier die Möglichkeit die Domain wieder (schnell) zu bekommen.

Greeny
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur Firmen mit außerordentlich Bekanntheitsgrad (z.B. ebay.de) haben hier die Möglichkeit die Domain wieder (schnell) zu bekommen.

Was hat eBay mit einer generischen Domain zu tun?

Wobei ich schon vermute, das z.B. die hotel.de AG eine Möglichkeit hätte, bei einem versehentlichen Drop die hotel.de auch wieder zurückzubekommen.
 
die hotel.de AG eine Möglichkeit hätte, bei einem versehentlichen Drop die hotel.de auch wieder zurückzubekommen.

klar, durch Cash. Können sie sich dann beim provider wiederholen. Hotel ist absolut generisch und damit Null schützenswert. Ok, bei der deutschen Gerichtsbarkeit ist das immer riskant, aber der Einsatz lohnt sich. Generische Domains - damit meine wirkich generische Domains - unter denen ich passende Inhalte anbiete, würde ich nicht schützen. Wenn es "halb generisch" ist und ich Arbeit reinstecke: Wort-/Bildmarke beim DPMA.

Gruß,

Rainer

RechtBekommen.com
 
@HeHaag
Ist mir schon klar das die ebay.de keine beschreibende Domain ist, aber bei dem Satz habe ich aber auch nichts von "beschreibend" geredet sondern nur das wenn eine Firma bekannt ist, das das dann auch wieder schnell gehen kann das der Inhaberwechsel stattfindet.

Bei der hotel.de AG handelt es sich hier um ein Namensrecht einer Firma und das wäre hier widerum doch machbar. Viele Firmen melden deshalb eine Firma an um die Domain zu schützen. Wenn man aber 100 Keyword-Domains hat, hat es aber überhaupt keinen Sinn 100 GMBHs Firmen zu gründen nur um den Namen zu sichern da hier ja auch laufende Kosten entstehen.

Nur mit einer Wort/Bild-Marke wird man aber leider nicht weit vor Gericht kommen.

Den unbeabsichtigten Drop kann man aber nicht mehr wieder rückgängig machen. Man bekommt zwar Schadensersatz vom Provider aber kein Provider kann den neuen Domaininhaber zwingen die Domain wieder zu verkaufen. Man bekommt dann zwar vielleicht z.B. 1 Mio EUR für die hotel.de, nur was hilft das schlussendlich der Firma hotel.de AG wenn die auf die Domain angewiesen sind.

Greeny
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre das denn also nun eine sichere Möglichkeit:
Angenommen ich besitze die Domain Autos.de und gründe die Firma "Autos.de GmbH" und melde zusätzlich zum Firmeneintrag eine Wort/Bildmarke an.

Hätte ich dadurch einen zusätzlichen Schutz und stets Anspruch auf die Domain?

Gruß Manuel
 
Was soll denn eine Wort/Bildmarke helfen ? Ist ja nur ein grafische Schriftzug (Logo). Wenn der das Logo nicht verwendet, und die Wahrscheinlichkeit ist eher gegen Null, dann kannst Du mit der Marke nichts anfangen.

Ich denke mit der GmbH hat man noch die besten Chancen heutzutage. Eine 100% Sicherheit ist es aber trotzdem leider nicht.

Greeny
 
Eien Wort/Bildmarke macht fast keinen Sinn den es kostet viel und bringt wenig. Du schützt nur das Bild nicht das Wort... also nur eine Wortmarke ist der Bringer. Jedoch bekommt man das nicht so einfach, gerade bei einem beschreibenden Begriff.

Deine Domain schützen kannst Du am besten wenn Du Sie zur Denic selber legst und dann deine Rechnungen ordentlich bezahlst. Wenn die einen Fehler machen haben die wenigstens die Kohle jeden Schaden bezahlen zu können.
 
Schade das man nicht wie bei cno die .de Domain gleich für 10 Jahre im vorraus bezahlen kann denn dann man man nicht so leicht die Domain verlieren.

Greeny
 
Schade das man nicht wie bei cno die .de Domain gleich für 10 Jahre im vorraus bezahlen kann denn dann man man nicht so leicht die Domain verlieren.

Greeny

schade für domaininhaber, gut für die meisten hier die solche domains registrieren :)
 
Deine Domain schützen kannst Du am besten wenn Du Sie zur Denic selber legst und dann deine Rechnungen ordentlich bezahlst. Wenn die einen Fehler machen haben die wenigstens die Kohle jeden Schaden bezahlen zu können.

Ansonsten kannst Du ja dann denic.de pfänden lassen. Aber im Ernst, ich glaube Du hast nirgendwo richtig Anspruch auf Schadensersatz, solange Du nicht grobe Fahrlässigkeit nachweisen kannst:
Domainbedingungen schrieb:
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DENIC höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, in der Regel bis zur Höhe des Domainentgelts für ein Jahr.
 
Der Gedankengang ist von vornherein abwegig. Wenn es irgendeinem Ex-Domainhaber möglich wäre, aufgrund einer Marke eine bescheibende Domain berechtigt einzufordern dann wäre es auch jedem anderem möglich, und damit wäre die rechtliche Situation für Inhaber beschreibender Domains noch wesentlich unsicherer als im Moment.
Ein beschreibender Begriff ist nicht monopolisierbar (einige wenige Ausnahmen bestätigen die Regel). Nur weil man ggf. schneller war bei der Registrierung hat man die Nutzungsrechte an der Domain erworben, nicht weil man am Begriff selbst irgendwelchte Rechte geltend macht. Wenn man die Domain verliert dann war eben jemand anders schneller und den kann man danach genausowenig angreifen wie man momentan selbst angreifbar ist. Passt auf Eure Domains auf oder einigt Euch gütlich, wer mir bei einer gedroppten und von mir registrierten beschreibenden Domain mit einer Marke und dem Anwalt kommt der hat von vornherein verloren.

Greeny schrieb:
Was soll denn eine Wort/Bildmarke helfen ? Ist ja nur ein grafische Schriftzug (Logo). Wenn der das Logo nicht verwendet, und die Wahrscheinlichkeit ist eher gegen Null, dann kannst Du mit der Marke nichts anfangen.
Haftest Du ggf. auch für die Falschaussagen die Du hier verbreitest?

Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Marken in Bild, Klang oder Bedeutung auf den Gesamteindruck abzustellen, den die Zeichen hervorrufen, wobei insbesondere die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (...). Was schließlich das Bildelement angeht, hat die Beschwerdekammer in der angefochtenen Entscheidung ausgeführt, dass bei Marken, die aus Wort- und Bildelementen bestehen, grundsätzlich davon auszugehen sei, dass die Kennzeichnungskraft der Wortelemente die der Bildelemente übertreffe, weil ein Durchschnittsverbraucher zur Bezugnahme auf die fragliche Ware eher den Namen der Marke nennen werde, als ihr Bildelement zu beschreiben.
Zu Recht hat die Beschwerdekammer die Anwendbarkeit dieser allgemeinen Erwägung im vorliegenden Fall für sachgerecht gehalten. Nach ihrer Auffassung ist es sachgerecht, anzunehmen, dass der Durchschnittsverbraucher das Wortelement als die Marke und das Bildelement als Dekoration wahrnehmen werde. (...)
Quelle: http://www.urteile.org/urteile/urteilzeigen.php?u_id=121225

Tatsache ist dass bei einer bei Wort-/Bildmarke sehr wohl auch unterscheidungskräftige Wortbestandteile allein Schutz geniessen.
Aber auch das schützt ebensowenig vor der legitimen Verwendung einer beschreibenden Domain durch Dritte wie die Gründung einer GmbH gleichen Namens...
Gruss,
Holger
 
OK, teilweise muss ich Dir hier recht geben wobei es hier bei Dir um ein Widerspruchsverfahren von zwei Marken gehandelt hat. Es gibt aber tatsächlich Fälle z.B. immobilienatlas, wo durch eine Wort/Bildmarke eine Domainlöschung möglich war.

Faktum ist aber, daß ich mir nie eine Wort/Bildmarke anmelden würde wenn es möglich ist eine Wortmarke anzumelden da der Schutz bei einer Wortmarke größer ist. Faktum ist, daß es viel leichter ist eine Wort/Bildmarke anzumelden als eine reine Wortmarke wenn der Begriff einigermaßen beschreibend ist.

Greeny
 
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