Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage vezüglich der Domainmarken, die ich ab und zu beim dpma entdecke, (z.b urlaub.de)
Ist es möglich seine Domain durch eine Markenanmeldung vor der Verwendung Dritter schützen zu lassen? Wer kennt sich aus?
Welches der beiden folgenden Beispiele würde funktionieren und würde einen zusätzlichen Schutz und Recht an der Domain bieten, falls sie ungewollt aus welchen Gründen auch immer gelöscht wird.
- Ich melde eine generische Domain z.B www.autos.de als reine Wortmarke "autos.de" für die Klassen die nichts mit Autos zu tun haben, evtl. Dienstleistungsklassen,Internet,Kaffee oder ähnliches...
- Ich lasse mir mein Logo schützen und melde eine Wort/Bildmarke mit z.B "autos.de" in der entsprechenden Autoklasse an.
Angenommen nach der Markenanmeldung wird meine Domain ungewollt gelöscht und von jemanden Dritten registriert. Hat man dann aufgrund der eingetragenen Marke (bei Wortmarke und/oder auch bei der Wort-/Bildmarke?) das alleinige Recht auf die Domain und kann die Herausgabe der Domain einfordern?
Ich frage mich nur weil es ja immer wieder mal vorkommt das Domains ungewollt wieder frei werden, ich selbst musste es bei der Domain bademode.com erleben. Bei richtigen Topdomains wie z.B geschehen bei der Domain auktion.de ist es doch schon eine Katastrophe, wenn man derartig gute Domains verlieren würde.
Gibt es durch die Markenanmeldung einer Domain die Möglichkeit die Domain bei Verlust wiederzuerlangen? Oder gibt es noch Alternativen, seine Domain zusätzlich abzusichern?
Grüße Manuel
Ich habe eine Frage vezüglich der Domainmarken, die ich ab und zu beim dpma entdecke, (z.b urlaub.de)
Ist es möglich seine Domain durch eine Markenanmeldung vor der Verwendung Dritter schützen zu lassen? Wer kennt sich aus?
Welches der beiden folgenden Beispiele würde funktionieren und würde einen zusätzlichen Schutz und Recht an der Domain bieten, falls sie ungewollt aus welchen Gründen auch immer gelöscht wird.
- Ich melde eine generische Domain z.B www.autos.de als reine Wortmarke "autos.de" für die Klassen die nichts mit Autos zu tun haben, evtl. Dienstleistungsklassen,Internet,Kaffee oder ähnliches...
- Ich lasse mir mein Logo schützen und melde eine Wort/Bildmarke mit z.B "autos.de" in der entsprechenden Autoklasse an.
Angenommen nach der Markenanmeldung wird meine Domain ungewollt gelöscht und von jemanden Dritten registriert. Hat man dann aufgrund der eingetragenen Marke (bei Wortmarke und/oder auch bei der Wort-/Bildmarke?) das alleinige Recht auf die Domain und kann die Herausgabe der Domain einfordern?
Ich frage mich nur weil es ja immer wieder mal vorkommt das Domains ungewollt wieder frei werden, ich selbst musste es bei der Domain bademode.com erleben. Bei richtigen Topdomains wie z.B geschehen bei der Domain auktion.de ist es doch schon eine Katastrophe, wenn man derartig gute Domains verlieren würde.
Gibt es durch die Markenanmeldung einer Domain die Möglichkeit die Domain bei Verlust wiederzuerlangen? Oder gibt es noch Alternativen, seine Domain zusätzlich abzusichern?
Grüße Manuel