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Domainer entdecken das Steuerrecht!

Domaingott

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29. Okt. 2004
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1.328
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4
Hallo zusammen,

ich habe wieder einmal eine steuerliche Fragestellung:

Domainer X betreibt verschiedene Minisites. Dies allerdings in der Form, dass seine Frau Domaininhaberin ist, die sonst nur wenige Domains besitzt, und er sich diese von seiner Frau "leiht", um dort die Minisite zu erstellen. Er verdient damit 1-2 Jahre. Dann bekommt er ein Angebot für die Domain, leitet das an seine Frau weiter und seine Frau verkauft.

Dadurch dürfte die Wertsteigerung der Domain, auch wenn auf der Leistung von X beruhend, von seiner Frau nicht zu versteuern sein. Da beide eine gemeinsame Kasse haben, partizipiert X davon.

1. Ist das eine zulässige steuerliche Gestaltung? Funktioniert das?
2. Wie ist das, wenn die Frau von X auch das Projekt mitverkauft, weil dieses für X ohne Domain keinen Wert mehr hat?

Gruß
DG
 
Wieso sollte die Wertsteigerung der Domain beim Verkauf durch seine Frau nicht zu versteuern sein? Sie ist Eigentümerin der Domains und muss die Differenz aus VK-EK genauso versteuern, als wenn der Mann die Domains selbst im Portfolio hätte. Da es sich bei den Domains um ein nicht abschreibbares immaterielles Wirtschaftsgut handelt, kann man noch nicht einmal Abschreibungen für Abnutzung oder ähnliches geltend machen.
 
Ich glaube Domaingott spekuliert darauf, dass die Frau nicht gewerblich tätig ist und die Domains daher als privates Veräusserungsgeschäft betrachtet werden, was ja nicht so wäre wenn sie sie selbst monetarisiert hätte.
Ich glaube aber, dass die Art der zwischen Erwerb und Verkauf der Domains stattfindenen Nutzung für die Bewertung der Situation entscheidender ist als die Identität dessen, der den Inhalt "verwaltet". Ich denke die Domains gelten durch das Miniprojekt als mit Gewinnerzielungsabsicht genutzt und damit muss der Ertrag beim Verkauf von der Inhaberin genauso versteuert werden wie die Werbeeinnahmen von Dir. Wenn nicht gäbe es für alle steuerschädlichen Erträge in Unternehmen Strohmänner :)
Aber die Überlegung finde ich sehr interessant...
 
Ich würde sagen, nein. Wenn du Geschäfte mit deiner Frau machst, musst du sie genauso behandeln, wie jeden beliebigen dritten auch, sprich Verträge schließen mit allem drum und dran.
Dass ein dritter dir unentgeltlich die Domains überlässt ist sehr unwahrscheinlich, daher wird es (schätze ich) das Finanzamt nicht (ohne wahnwitzig haarsträubende Geschichte) anerkennen.
 
Na ja. Bei Grundstücken und einem darauf betriebenen Gewerbebetrieb ist es eigentlich ganz und gäbe, das so ähnlich zu machen.

Wandeln wir den Fall aber ab:

X vereinbart mit seiner Frau, dass er die Domain von ihr mietet. Er zahlt ihr 200 Euro pro Monat (was angemessen ist). Die Frau dürfte damit keine Gewerbetreibende sein und die 200 Euro versteuern müssen (als Einkünfte aus "sonstigen Leistungen", aber nicht den Gewinn aus dem Domainverkauf, wenn sie die Spekulationsfrist abgewartet hat).

Das wäre eigentlich immer noch meine Lösung. Das blöde dieser Lösung wäre dann aber, dass eine 10jährige Spekulationsfrist gilt.

Bei einer unentgeltlichen Nutzung gäbe es die aber möglicherweise nicht, was ein schöner Ausweg aus dem von DEX auf seinen Steuerseiten beschriebenen Problem wäre. Aber hier könnte man natürlich an den Einwand von floES denken... Gilt die Spekulationsfrist auch, wenn ein Dritter Einnahmen mit dem Wirtschaftsgut erzielt oder ich solche hätte erzielen können?
 
X vereinbart mit seiner Frau, dass er die Domain von ihr mietet. Er zahlt ihr 200 Euro pro Monat (was angemessen ist). Die Frau dürfte damit keine Gewerbetreibende sein und die 200 Euro versteuern müssen (als Einkünfte aus "sonstigen Leistungen", aber nicht den Gewinn aus dem Domainverkauf, wenn sie die Spekulationsfrist abgewartet hat).

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das nicht durchgehen würde, aber ich bin ja auch kein Steuerberater.

Zumindest müsstest du vermutlich - nebem dem Pachtvertrag - auch Kontoauszüge als Belege für den Geldfluss liefern. Mit monatlich ausgestellten Quittungen (oder dem Argument "wir leben doch eh aus einer Kasse") dürfte es schwer werden. Aber wie gesagt, das ist auch nur meiner Laien-Meinung.

Trotzdem noch viel Erfolg beim Steuernsparen ;-)
(... und vielleicht solltest du dir langsam mal überlegen, doch mal einen Steuerberater zu nehmen)
 
(... und vielleicht solltest du dir langsam mal überlegen, doch mal einen Steuerberater zu nehmen)

Wenn er so weiter macht, wird er vermutlich bald selbst die Steuerberaterprüfung ablegen können :top:

Hau rein, Domaingott!
(steuergott.de ist leider schon weg ...)

Gruß
M.
 
Hallo zusammen,

ich habe wieder einmal eine steuerliche Fragestellung:

Domainer X betreibt verschiedene Minisites. Dies allerdings in der Form, dass seine Frau Domaininhaberin ist, die sonst nur wenige Domains besitzt, und er sich diese von seiner Frau "leiht", um dort die Minisite zu erstellen. Er verdient damit 1-2 Jahre. Dann bekommt er ein Angebot für die Domain, leitet das an seine Frau weiter und seine Frau verkauft.

Dadurch dürfte die Wertsteigerung der Domain, auch wenn auf der Leistung von X beruhend, von seiner Frau nicht zu versteuern sein. Da beide eine gemeinsame Kasse haben, partizipiert X davon.

1. Ist das eine zulässige steuerliche Gestaltung? Funktioniert das?
2. Wie ist das, wenn die Frau von X auch das Projekt mitverkauft, weil dieses für X ohne Domain keinen Wert mehr hat?

Gruß
DG

Hallo DG,

netter Versuch. Aber das Steuerrecht eignet sich bei Gestaltungen zwischen Angehörigen nur selten zur risikolosen Steuervermeidung.

Grundsätzlich können und sollen Verträge zwischen Angehörigen wie zwischen fremden Dritten abgewickelt werden. Die formalen Anforderungen sind dabei aber höher als bei nicht verbundenen Personen.
Schriftliche Verträge zwischen Angehörigen sind zwar nicht unbedingt erforderlich, aber auf jeden Fall zur besseren Nachweismöglichkeit zu empfehlen.
Dazu kommt aber noch als weitere Bedingung, dass die geschlossenen Verträge in der Praxis auch durchgeführt werden müssen. D.h. z.B. bei einem Mietvertrag, dass die Miete tatsächlich gezahlt wird (nicht gestundet oder verrechnet).

In dem beschriebenen Fall der kostenlosen Überlassung der Domain durch die Ehefrau gehörte zur praktischen Abwicklung dann jedenfalls auch die Abgabe einen jährlichen Schenkungsteuererklärung. Ist die nicht geschehen - das Finanzamt prüft ja in der Regel erst einige Jahre später -, dürfte von einem Missbrauch rechtlicher Gestaltungsweisen gemäß § 42 AO auszugehen sein.
(Der Vergleich mit der Immobilienüberlassung passt nicht, da dort erbschaftsteuerlich eine andere Regelung gilt).

Schöne Grüße

Reinhold
 
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