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Domainkauf - Lizenz absetzbar

III

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27. Juli 2009
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Anscheinend gibt es doch eine Möglichkeit Domainkäufe von der Steuer abzusetzen.

>>>Praxis-Tipp "Lizenzgebühren"
Anders verhält es sich dagegen, wenn Sie Lizenzgebühren für die Nutzung einer Domain-Adresse zahlen. In diesem Fall können Sie die Lizenzgebühren als Betriebsausgaben absetzen.
<<<

BFH-Urteil zu den Lizenzgebühren

Muss in der Rechnung dann irgendwas von Lizenz stehen?

Hätte aber auch noch eine andere Idee, sofern ein Kauf nicht bei Sedo oder einem anderen Domainshop getätigt wird. Der Verkäufer einer Domain schreibt künftig in die Rechnung "Beratung und kostenlose Übernahme des Domainnamens". Somit zahlt der Käufer für die Beratung und nicht für die Domain. Was haltet Ihr davon?
 
Zwischen einem Domainkauf und einer Zahlung für die zeitlich begrenzte Nutzung einer Domain, liegt ein zu erkennender Unterschied.

Zu deiner anderen Idee: Wenn eine Domain gekauft wird und der Rechnungsaussteller statt der "Domain" eine "Beratungsleistung" berechnet, so ist das eine falsche Darstellung der Tatsachen und wäre u.U. als Steuerverkürzung zu werten. Es ist eventuell nicht ganz so glücklich so eine Gestaltungsempfehlung zu geben ohne auf die möglichen Konsequenzen hinzuweisen.
 
Ok, eine Lizenz kann ja aber auch ungebgrenzt sein, z.B. wenn ich mir bei Fotolia Bilder kaufe, die sind auch abschreibbar und werden nicht schlecht, so wie eine Domain. Und wenn jemand einen Firmenname übernimmt, dann ist das auch abschreibbar.

Zwischen einem Domainkauf und einer Zahlung für die zeitlich begrenzte Nutzung einer Domain, liegt ein zu erkennender Unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hätte aber auch noch eine andere Idee, sofern ein Kauf nicht bei Sedo oder einem anderen Domainshop getätigt wird. Der Verkäufer einer Domain schreibt künftig in die Rechnung "Beratung und kostenlose Übernahme des Domainnamens". Somit zahlt der Käufer für die Beratung und nicht für die Domain. Was haltet Ihr davon?

die idee ist echt bärig, könnte man ja dann auch beim hauskauf machen. rechnung über 300.000, gegliedert in

zaunstreichen 300.000,- (alternativ kosten für glühbirnenwechsel)
+ kostenlose überlassung der immobilie

...und schwubs zahlt man keine grunderwerbssteuer, nachteil dann allerdings --> die kleinunternehmerregelung für deinen hausmeisterservice dürfte dann auch ins wasser fallen

deine idee ist nicht nur scheisse, sondern auch betrug:beer:
 
Naja war auch schon spät gestern, da kommt man manchmal auf Ideen. :beer:
 

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