Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Domainregistrierung und Nebenwirkungen

galkin

New member
Registriert
20. Juni 2004
Beiträge
6
Reaktionspunkte
0
Vor einiger Zeit fing ich an zum Thema Domainregistrierung und die negative Nebenwirkungen zu recherchieren.
Umso mehr Informationen ich finde, desto mehr werde ich verunsichert. Die Erstberatung bei Patentamt hat mir dem Rest gegeben.



Ich schildere mal mein aktuelles Bild:

WENN ich als Privatperson die Domain nur registriere und
mit der unter Domain erreichbarer Web-Site keine Geldeinnahme mache DANN
* keine Verletzung der Rechte Dritter (kein Abmahnung, keine Gerichtskosten ..)
* kein Domainübertragung/Löschung aufgrund Interresse von Dritten

WENN die Domain zu kommerzielen Zwecken registriert worden ist UND
zur Zeitpunkt der Domainregistrierung KEINE bessere Rechte Dritter existierten DANN
* habe ich das besseres Recht auf die Domain für immer(1)

WENN zur Zeitpunkt der Domainregistrierung bessere Rechte Dritter existierten DANN
* Verletzung der Rechte Dritter (Abmahnung, Gerichtskosten ..)
* Domainübertragung/Löschung aufgrund Interresse von Dritten(2)

(1) da habe ich folgende Horrorvision im Visier:
ich registriere die Domain, inverstiere Zeit/Geld, es dauert ein paar Jahre bis ich überhaupt
von Geldeinnahme reden kann. Dann kommt der "schlauer XYZ" und registriert die Marke zur Domain
und schnappt sich die Domain oder erpresst mich. Das ist doch krank ...



Absicherung durch Markenregistrierung:
Ich dachte mir: "registrierst halt eine Marke zur Domain, zahlst die 300 EUR dann hast Du aber deine Ruhe"
Da wusste ich nocht nicht dass:
Patentamt nimmt zwar die 300 EUR entgegen, kann aber die Anmeldung aufgrund (absoluter Schutzhindernisse) fallen lassen, ohne
das Geld zurückzuerstatten.
Nachdem Marke registriert worden ist, können sich Inhaber älterer Marken melden und beantragen Löschung der Marke beim Patentamt
(für mich Verlust der Marke + 300 EUR) oder Sie warten drei Monate ab und gehen dann mit mir vors Gericht (für mich Verlust der
Marke + 300 EUR + Gerichtskosten beider Seiten).
Dann dachte ich mir: "Na gut zahle ich eben 600 EUR für Patentanwalt, dann hast du garantiert deine Marke und keine Probleme"
Da wusste ich nicht dass:
Auch bei Anmeldung der Marke durch Patentanwalt. Kein Garantie der Anmeldung der Marke gibt bzw. es können immer noch
Konfliktmarken übersehen worden sein und ich habe alle Kosten die sich daraus ergeben zu tragen.

Ich habe bei Beratung ein Beispielmarke genannt "creative illusion" und sagte es sind zur zeit kein marken die beide wörter beinhalten registriert.
allerdings viele die nur eins der beiden wörter beinhalten B.: "yellow illusion" und "creative holidays". Reicht den diese Ähnlichkeit für Löschung
/Gerichtsverhandlungen. Die Antwort war (nicht wörtlich): "Wenn die fremde Marke für gleiche Dienstleistungen registriert ist, dann ja"

Natürlich, muss es nicht sein das die existierende Marken irgendwelche Probleme machen, aber sie könnten.
Also 300 EUR für Patentamt + 600 EUR für Patentanwalt und dann immer noch "Vielleicht/Ja aber/Möglich".

Ich verstehe dass nichts umsonst ist, und ich würde ja auch den Preis bezahlen aber dann will ich eine Sicherheit erbrachte Gegenleistung haben.
Deswegen werde ich Markenregistrierung sein lassen.

Ein Paar Fragen:
Wie ähnlich muss eine Marke der registrierter Domain sein, damit es zu Konfikt kommen kann. Bsp.:
Domain: www.the-fat-boy.de
Marke: fat boy
Unterscheiden sich die beiden ausreichend?

Muss nach EU, Internationalen und Deutschen Marken recherchieren oder
nur Deutschen Marken?

Einbildung?:
Was haltet Ihr von 100 EUR teueren Markenrecherchen?
Ich weiss das man es auch kostenlos online machen kann.
Kann das sein das diese Angebote eine Ergänzung zu Patentamt (300 EUR)
und Patentanwalt (600 EUR) sind?

Ich hoffe dass diese Informationen/Vorstellung ergänzt/korrigiert werden.

mfg, galkin
 
Hallo Galkin,

so viel Unahnung und Halbwahrheiten habe
ich selten in einem einzigen Posting gesehen,
nicht böse gemeint, ist aber wahr... :-)

In Deutschland gelten natürlich auch EU- und
internationale Marken mit Gültigkeit für DE.

Bestandteile wie "www", "de" und "the" sind
als typisch nicht unterscheidungskräftig bei
der Verwechslung nicht zu berücksichtigen.

Verwechslung, wenn
(a) Identische Markenzeichen, identische Waren/D.
(b) Ähnliche Markenzeichen, identische W/D.
(c) Identische Markenzeichen, ähnliche W/D.
(d) Ähnliche Markenzeichen, ähnliche W/D

Dabei gilt der Grundsatz:
Je ähnlicher Markenzeichen, desto unähnlicher
können W/D sein und umgekehrt.

Absolute Rechtssicherheit gibt es nicht, für
kein Geld der Welt. Aber man kann die
Wahrscheinlichkeit minimieren.

Eine eintragungsunfähige Marke macht dem
Amt sogar mehr Arbeit, zudem selbst schuld!
Beraten dürfte das Amt eigentlich auch
gar nicht, das Monopol haben Anwälte.

Und zuletzt: Auch private Domains und ältere
Domains können verloren werden, wenn es denn
nur so einfach wäre! :-)

Gruß
Sebastian
 
wie gesagt: umso mehr Informationen ich finde, desto mehr werde ich verunsichert :Little:

wollte nicht behaupten das anwälte/patentamt absichtlich keine sicherheit für von ihnen zu erbringender leistung anbieten. aber es wird nicht viele geben die so verfahren können ....
ich glaube nicht das eine kfz werkstatt nach bezahlung der arbetsstunden und der ersatzteile sagen kann "Sorry, wir haben es versucht aber es hat nicht geklappt " ohne das es folgen für diese hat oder ? ;)
 
Zurück
Oben