MedizinDomains
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- Registriert
- 29. Okt. 2010
- Beiträge
- 400
Hallo!
Da ich eine Rechtsstreit genau mit diesem Sachverhalt vor ca. 10 Jahren gewonnen habe, hier die Begründung.
Würdest Du die Domain beruflich oder geschäftlich nutzen, so sähe das so aus:
Die prioritätsspätere Anmeldung der Marke könntest Du sogar angehen, da diese gegen übliches Kennzeichenrecht verstoßen hat.
Die Rechtssprechung sagt da, z.B. das Landgericht München 04.03.1999 (Az. 17 HK0 18453/9 deutlich, dass durch die Aufnahme der Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr, also die Benutzung der Domain, ein Kennzeichen entsteht, welcher Schutz gegenüber einer später registrierten Marke bietet.
Für Dich bestünde sogar ein kennzeichnungsrechtlicher Schutz des Domainnamens nach § 5 MarkenG iVm. § 6 Abs. 1 MarkenG, so dass eine später registrierte gleichnamige Markenbezeichnung, aufgrund der Gleichwertigkeit aller Kennzeichenrechte gemäß § 12 MarkenG, hinter die geschützte Domain zurücktritt.
Wenn sie allerdings nur geparkt ist, sieht es anders aus.
Wenn Du also die Domain brauchst, schnelle relevanten Kontent drauf und nutzen und es darauf ankommen lassen, was der andere macht und gehe zum Fachanwalt, das ist der sicherste Weg!
LG
Da ich eine Rechtsstreit genau mit diesem Sachverhalt vor ca. 10 Jahren gewonnen habe, hier die Begründung.
Würdest Du die Domain beruflich oder geschäftlich nutzen, so sähe das so aus:
Die prioritätsspätere Anmeldung der Marke könntest Du sogar angehen, da diese gegen übliches Kennzeichenrecht verstoßen hat.
Die Rechtssprechung sagt da, z.B. das Landgericht München 04.03.1999 (Az. 17 HK0 18453/9 deutlich, dass durch die Aufnahme der Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr, also die Benutzung der Domain, ein Kennzeichen entsteht, welcher Schutz gegenüber einer später registrierten Marke bietet.
Für Dich bestünde sogar ein kennzeichnungsrechtlicher Schutz des Domainnamens nach § 5 MarkenG iVm. § 6 Abs. 1 MarkenG, so dass eine später registrierte gleichnamige Markenbezeichnung, aufgrund der Gleichwertigkeit aller Kennzeichenrechte gemäß § 12 MarkenG, hinter die geschützte Domain zurücktritt.
Wenn sie allerdings nur geparkt ist, sieht es anders aus.
Wenn Du also die Domain brauchst, schnelle relevanten Kontent drauf und nutzen und es darauf ankommen lassen, was der andere macht und gehe zum Fachanwalt, das ist der sicherste Weg!
LG