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Unterschied zwischen EU Marke und deutsche Marke? Markeneintragung!?

Der Thread entwickelt sich gerade mal wieder typisch für neue Mitglieder.

Neuanmeldung im Forum,
gleich eine Fachfrage stellen, die schon mehrfach im Forum diskutiert wurde
gute Antworten bekommen
wenn man merkt, dass diese nicht lauten "Du bist toll und Du bist auf jeden Fall im Recht", geht man auf Verteidigungshaltung und wehrt sich gegen gute Ratschläge.

Dahin scheint der Thread jedenfalls gerade wieder einmal zu kippen.
 
@ Wettermann: 100% Zustimmung

Ich ärgere mich grad, das ich 5 Minuten lese und jemand "beratungsresistent" ist. Warum dann in einem Fachforum anmelden und
fragen ?

Für deine Frage gibt es nur einen Antwort: zum Anwalt gehen wenn du keine Ahnung hast.

Aber jedem sein eigenes Rechtsempfinden ... manche müssen halt auch mal auf die Nase bekommen um zu lernen.

Grüsse
mane
 
........ Jetzt erwarte ich die fette Abmahnung! aber ich gebe die "kleine" nicht her! da habe ich schon Großkonzerne zum Weinen gebracht.

Bester DomainLTD,

wenn ich so lese was Du schreibst, dann bekomme ich den Eindruck, dass Du zwar eine gehörige Portion "Mut" hast, und auch ein Basis-Fachwissen, in welchem aber einfach zu eklatante Lücken klaffen.

Meine Hauptfrage wäre, wo kann ich EM Marken nach Nummer abfragen lassen? und welche ist für uns deutsche Maßgeblich?

.... Ich dachte eigentlich das für deutsche Domains eine Eintragung beim DPMA - Startseite pflicht sei?

Also steht das EU Amt über dem deutschen Patent und Markenamt?

Das sind Basics die man als Domainer im Schlaf draufhaben muss, sonst lebt man wirklich gefährlich.

Es macht den Eindruck, dass wir Dir eigentlich nicht wirklich weiterhelfen können, und eigentlich scheinst Du Dich ja primär darüber aufzuregen, dass das DPMA keine Parallelsuche beim Europäischen Markenamt offeriert (Warnung: Wir haben keinen Eintrag zu dem Suchbegriff, aber es gibt folgende Gemeinschaftsmarke .....). Wäre aber trotzdem mal abschliessend interessant zu wissen:
  • Ist die SLD identisch mit einem Eintrag im Duden?
  • Hattest Du die Domain geparkt?
Gruss,

AlexS
 
AlexS bringt das alles wunderbar auf den Punkt!

Ich verstehe diese Leute nicht, sichern sich eine Marke, aber sichern sich nicht die Domains dazu und dann geht das große Abmahnen los! Typisch planlos sage ich da! Ich kam ja nicht an um das Unternehmen zu schädigen, die Domain war frei sah hübsch aus klang gut, da habe ich die kleine aufgerissen und nach Hause mitgenommen :playingball:
Wo steht geschrieben, dass man sich gleich alle Domains zu einer Marke sichern muss? Markenrecht ist Markenrecht. Du hast dich vor der Registrierung einer Domain zu informieren, ob es eventuell Markenrechte gibt, die du mit der Registration verletzten könntest.

Ich verstehe deine naive Haltung der Situation gegenüber nicht. Liegt vielleicht auch daran, dass ich normal meine Produktnamen als Marke eintragen und schlussendlich die aus dem Boden sprießenden Domains von Leuten, die was von meinem Traffic abstauben wollen, stilllegen lasse - also es genau mit so Leuten wie dir zutun habe, die uneinsichtig sind und nicht verstehen wollen, dass eine freie Domain nicht gleich bedeutet, dass sie damit machen können, was sie wollen. Denn mal ehrlich, vielleicht pusht man sein Projekt unter der Endung .com und hat entsprechend kein Interesse an der .de, .biz, .ws, .asia oder .whatever... weil der verlorene Type-In einfach zu vernachlässigen ist. Wie gesagt, als Markeninhaber ist man nicht verpflichtet die Bezeichnung unter allen Endungen zu sichern - auch wenn es so gesehen Quatsch ist, weil die finanzielle Mehrbelastung durch die paar wichtigen TLDs mehr nun nicht exorbitant höher wäre.

Jetzt erwarte ich die fette Abmahnung! aber ich gebe die "kleine" nicht her! da habe ich schon Großkonzerne zum Weinen gebracht.
Dann hatten die wohl doch kein so großes Interesse die Domain zu bekommen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, vor allem als Großkonzern, wenn man das Geld hat eine eigene Rechtsabteilung zu beschäftigen und der auch noch ein ordentliches Budget in die Hand drückt.

Ach ja habe ich erwähnt das ich einige male abgemahnt wurde? Nein? egal! ich bin sehr Konflikt-freudig!
Herzlichen Glückwunsch... ich habe mehrere Akten voller Abmahnungen gegen mich, ist mein vPenis nun länger? Man muss nur mal richtig aufs... Näschen ... fallen, um das nächste Mal besser drüber nachzudenken, denn unter 100 Abmahnern kann auch mal einer dabei sein, der es ernst meint, eine EV beantragt und das bei einem Gericht, was die auch einfach so durchwinkt. Bei einem ordentlichen Streitwert kannst du dich dann gar nicht mehr wehren... denn dann fallen Gerichtskosten in Höhe mehrerer tausend Euro an.

Also, mein guter Rat: Les dir alle Antworten zu deinem Thema nocheinmal durch, und denk genau drüber nach. Hier will dir niemand schaden, sondern alle versuchen dir zu helfen.
 
... bis Du einmal an den falschen Großkonzern/Firma gelangst. Aktuell hat mein Anwalt eine 74-seitige OLG-Klageschrift mit ca. 700-750 Seiten Anlagen auf seinen Tisch. Für die Bearbeitung d.h. Erstellung des 1. Schriftsatzes (70-100 Seiten Schriftsatz) rechnet er mit ca. 3-4 Wochen. Bei den aktuellen Stundensätzen kannst Du Dir ja ausrechnen wie viel alleine der 1. Schriftsatz meines Anwalts kostet. Die 1. Instanz haben wir zu 100% gewonnen obwohl der damalige Kläger 5 Schriftsätze eingereicht hat. Den 4. Schriftsatz mit ca. 200 Seiten hat er nur 1 Woche vor der mündlichen Verhandlung, danach den 5. Schriftsatz eingereicht obwohl eigentlich nur 2 Schriftsätze für jede Partei vorgesehen sind.

Aktuell dürfte sich wohl der "Trend" durchsetzen (habe gerade 2 Fälle), dass zunächst auf Löschung der Klage wegen Nichtbenutzung geklagt wird, dadurch Beweiße gesammelt werden und anschließend wegen Bösgläubigkeit geklagt wird um an die begehrte Domain zu gelangen. Beim ersten Fall handelt es sich um o.g. Fall nur umgekehrt. d.h. es wurde in der 1. Instanz keine Bösgläubigkeit festgestellt, und nun wird für das OLG versucht durch eine Löschungsklage wegen Nichtbenutzung der Marke zusätzliche Beweise zu erhalten. Im 2. Fall handelt es sich auch um einen beschreibenden Domainnamen.

Konfliktfreudigkeit hilft Dir auch nicht viel, wenn Du genügend finanzielle Rücklagen hast um Dich ausreichend verteidigen zu können.

Harry

Du bist ja auch eine große Nummer! ich bin erst auf dem Weg dahin. Bist du nicht der Typ der sein Haus verkauft hat um eine Domain zu finanzieren? und dann mit vierfachem Gewinn verkauft hat?
 
Herzlichen Glückwunsch... ich habe mehrere Akten voller Abmahnungen gegen mich, ist mein vPenis nun länger? Man muss nur mal richtig aufs... Näschen ... fallen, um das nächste Mal besser drüber nachzudenken, denn unter 100 Abmahnern kann auch mal einer dabei sein, der es ernst meint, eine EV beantragt und das bei einem Gericht, was die auch einfach so durchwinkt. Bei einem ordentlichen Streitwert kannst du dich dann gar nicht mehr wehren... denn dann fallen Gerichtskosten in Höhe mehrerer tausend Euro an.

Also, mein guter Rat: Les dir alle Antworten zu deinem Thema nocheinmal durch, und denk genau drüber nach. Hier will dir niemand schaden, sondern alle versuchen dir zu helfen.

Dramatisiere nicht so, du kannst mit einem einfachen Schreiben jeder EV vorgreifen wenn du eine schöne modifizierte UE (Unterlassungserklärung) abgibst, diese nimmt der Gegenpartei ja so was von den Wind aus den Segeln, das sich der Klient der Gegenpartei fragt wozu er eigentlich eine Rechtsabteilung unterhält.

Ja dein Penis ist länger, ich bin ja auch bemüht Abmahnungen zu vermeiden. Deswegen habe ich ja auch Schritte ergriffen, die Abmahnanwälten das Leben erschweren.
 
Ich bin ja auch bemüht Abmahnungen zu vermeiden. Deswegen habe ich ja auch Schritte ergriffen, die Abmahnanwälten das Leben erschweren.

Könntest du uns bitte ein paar Tipps geben wie man Abmahnanwälten das Leben schwer macht. Eine modifizierte UE abgeben hast du ja schon geschrieben. Wie noch?
 
Dramatisiere nicht so, du kannst mit einem einfachen Schreiben jeder EV vorgreifen wenn du eine schöne modifizierte UE (Unterlassungserklärung) abgibst, diese nimmt der Gegenpartei ja so was von den Wind aus den Segeln, das sich der Klient der Gegenpartei fragt wozu er eigentlich eine Rechtsabteilung unterhält.

[...] Deswegen habe ich ja auch Schritte ergriffen, die Abmahnanwälten das Leben erschweren.

Du weißt schon, dass man einer EV nicht mal mit einer Schutzschrift unbedingt "entgehen" kann, weil man nicht weiß, wo der Abmahner Klage erheben wird, dank des "fliegenden Gerichtsstand"? Du weißt auch, dass eine modifizierte UE nicht vom Abmahner anerkannt werden muss und die somit genau so nichtig ist, wie eine gar nicht abgegebene UE?

Wenn du so viel Ahnung hast, warum hast du dein Thema nochmal hier vorgetragen? Versteh ich gerade nicht... Warum stellst du Beiträge von Leuten in Frage, die offentsichtlich schon mehr Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt haben, als du?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich liebe Leute, die ein gesundes Halbwissen haben und sich einbilden, sie wüßten alles und könnten den Job eines Rechtsanwaltes machen.

Die machen mein Leben immer so viel einfacher, weil sie so viele dämliche Fehler machen.

Nein, ich bin kein Rechtsanwalt, ich weiss einfach was ich kann und gebe auch zu, wenn ich etwas nicht kann.

PS: Deshalb hatte ich auch davon abgesehen, hier Laientips zu geben. Ich habe DomainLTD allerdings ganz am Anfang empfohlen, sich per PM an FORSAKEN oder STEPHAN zu wenden, die sind Profis und helfen meines Wissens oft und gerne.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bist du nicht der Typ der sein Haus verkauft hat um eine Domain zu finanzieren? und dann mit vierfachem Gewinn verkauft hat?

Das hat sich damals so ergeben, dass ich zu dem Zeitpunkt gerade mein Haus verkaufte und um das Geld dann die fotos.de kaufte. Die Domain habe ich nach wie vor. Du meinst vielleicht die reifen.de, die ich im Jahr 2002 um 5k kaufte und nicht einmal 1 Jahr später um 200k verkaufte.

Harry
 
er ist jedenfalls der typ, der dieses forum verklagt hat. eine zweite klage ist auch schon in arbeit...

Siehe da, man lernt nie aus. Ich dachte immer, man kann nur natürliche oder juristische Personen verklagen, aber das man auch eine Software/Webseite/Forum verklagen kann ist mir neu. :hmmmm:

Harry
 
Du meinst vielleicht die reifen.de, die ich im Jahr 2002 um 5k kaufte und nicht einmal 1 Jahr später um 200k verkaufte.

Das war natürlich ein Megadeal.. Glückwunsch!

Wie sich aber wohl
a.) der damalige Verkäufer der reifen.de (5K) und
b.) der Käufer (200K)
fühlen müssen, wenn sie das hier lesen?

Mir würde speiübel werden (sowohl als damaliger Verkäufer als auch Käufer) :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Siehe da, man lernt nie aus. Ich dachte immer, man kann nur natürliche oder juristische Personen verklagen, aber das man auch eine Software/Webseite/Forum verklagen kann ist mir neu. :hmmmm:

Harry

Der Nobelpreis für Haarspalterei ist Dir auf jeden Fall sicher.
 
Das hat sich damals so ergeben, dass ich zu dem Zeitpunkt gerade mein Haus verkaufte und um das Geld dann die fotos.de kaufte. Die Domain habe ich nach wie vor. Du meinst vielleicht die reifen.de, die ich im Jahr 2002 um 5k kaufte und nicht einmal 1 Jahr später um 200k verkaufte.

Harry

Du hast ja Eier von Zuchtbullen! Respekt!

So Domain Problem ist ERLEDIGT, Interessent ist trotz Markeninhaber Rechte eingeknickt und zahlt 4000,- Euro.
Na das ist doch ein guter Tag!
 
Du hast ja Eier von Zuchtbullen! Respekt!

So Domain Problem ist ERLEDIGT, Interessent ist trotz Markeninhaber Rechte eingeknickt und zahlt 4000,- Euro.
Na das ist doch ein guter Tag!


Ein Vermittlungsprofi hätte ggfls. 2.000,- mehr rausgeholt und diesen Mehrerlös mit Dir geteilt, dann hättest Du 5k gehabt.

AlexS <- sieht immer wieder wie Geld weggeworfen wird, tragisch, das.....
 
Glückwunsch! Behalte aber bitte dennoch immer im Hinterkopf, dass es nicht immer so ausgehen muss.
 
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