softreis
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- 14. März 2004
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Hallo Leute!
Ebenfalls wieder ein interessanter Artikel für die Beurteilung von Domains:
http://www.silicon.de/cpo/news-wipo/detail.php?nr=23477
Interessanter Ausschnitt:
"Daher könnten Domains bei Zwangsvollstreckungen gepfändet werden. Jedoch nur die Ansprüche gegenüber der Denic seien pfändbar. Dabei spielt der Marktwert einer Domain eher eine untergeordnete Rolle. Als Wert wird die Schätzung des Gläubigers herangezogen, was durch den Bundesgerichtshof ebenfalls bestätigt wurde. "
Gruß
Jörg
Ebenfalls wieder ein interessanter Artikel für die Beurteilung von Domains:
http://www.silicon.de/cpo/news-wipo/detail.php?nr=23477
Interessanter Ausschnitt:
"Daher könnten Domains bei Zwangsvollstreckungen gepfändet werden. Jedoch nur die Ansprüche gegenüber der Denic seien pfändbar. Dabei spielt der Marktwert einer Domain eher eine untergeordnete Rolle. Als Wert wird die Schätzung des Gläubigers herangezogen, was durch den Bundesgerichtshof ebenfalls bestätigt wurde. "
Gruß
Jörg