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Domains und Mehrwertsteuer

Trixi.com

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Hallo,

auch wenn das Thema "Domains und Mehrwertsteuer" hier und da schon mal angesprochen wurde - eine Antwort auf meinen Fall konnte ich jetzt nicht finden:

Fall:

Firma A, mit Sitz in Spanien und internationaler Steuernummer ersteigert von Verkäufer B im Rahmen einer Auktion eine Domain im Wert von 1000 Euro. Verkäufer B ist Privatmann und sitzt in Holland.

Lt. den Auktionsbedingungen besagt "The purchase price shall amount to 1000 EUR including any statutory tax that may be incurred (for instance VAT). Upon request, the seller will issue the buyer with a receipt of the purchase price..


Frage 1: Muss Verkäufer B eine Rechnung ausstellen, in welcher die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist? Käufer A könnte diese brauchen um seine Steuerlast zu reduzieren.

Frage 2: Muss Verkäufer B die Mehrwertsteuer dann in Holland abführen?

Frage 3: Oder ist Verkäufer B gar nicht verpflichtet die Mehrwertsteuer gesondert auszuweisen, da er ja ein Privatmann ist?

Hat jemand einen Tipp? Wäre Euch sehr dankbar. Wie wird das zwischen zwei EU-Mitgliedern, der eine Firma, der andere Privatmann, bewerkstelligt?

Gruss

Gerald
 
Antwort 3, unter der Annahme, dass sich die Niederlande nicht sonderlich von Deutschland unterscheiden.

martin
 
Danke für die fixe Antwort. Das heisst dann im Umkehrschluss, dass Käufer A eben auch nicht seine Umsatzsteuerzahlung drücken kann. Richtig?

Wenn ich dann nochmals nerven darf:

Wenn die Firma mit Steuernummer in Spanien, dem Privatmann in Holland eine Domain verkauft, muss die Firma dann die Steuer in einer Rechnung ausweisen, oder? (also der umgekehrte Fall)???
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die fixe Antwort. Das heisst dann im Umkehrschluss, dass Käufer A eben auch nicht seine Umsatzsteuerzahlung drücken kann. Richtig?

Wenn ich dann nochmals nerven darf:

Wenn die Firma mit Steuernummer in Spanien, dem Privatmann in Holland eine Domain verkauft, muss die Firma dann die Steuer in einer Rechnung ausweisen, oder? (also der umgekehrte Fall)???

ja, weil der privatmann als socher keiner ustid hat und weil er in der europaeischen union sitzt.
du bist verpflichtet, die rechnung mit umsatzsteuer auszustellen, da deinem finanzamt die umsatzsteuer zusteht. wenn du sie auszuweisen vergisst, musst du sie trotzdem ans finanzamt zahlen.

PS: domainhengst hat recht. Der verkaeufer darf keine umsatzsteuer ausweisen, da er privatmann ist.
Ich versteh diese ganzen ungeklaerten Auktionen nicht. Die Preise in Auktionen sollten immer netto sein. Wuerde eine Menge Aerger ersparen.
Wenn du es doch mit einer Fa. und keinem Privatmann zu tun hast, wird eben ust draufgetan und die bekommst du ja wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Firma weist MWSt /VAT etc aus, der Privatmann nicht (mangels USt-Nr). Dabei ist der Sitz (Staat) unerheblich.
Um VSt geltend zu machen, muss vom Käufer im Herkunftsland die Auszahlung der VSt beantragt werden (sehr mühselig für den Einzelfall).
 
Oder ist Verkäufer B gar nicht verpflichtet die Mehrwertsteuer gesondert auszuweisen, da er ja ein Privatmann ist?

genau so!

Das heisst dann im Umkehrschluss, dass Käufer A eben auch nicht seine Umsatzsteuerzahlung drücken kann. Richtig?

richtig!

Wenn die Firma mit Steuernummer in Spanien, dem Privatmann in Holland eine Domain verkauft, muss die Firma dann die Steuer in einer Rechnung ausweisen, oder? (also der umgekehrte Fall)???

auch richtig, allerdings kann der Privatmann die USt. nicht absetzen.

Summa sumarum, der Privatverkäufer hat mehr vom Geld, als einer, der es gewerblich betreibt.
________________________________________________
edit:
Um VSt geltend zu machen, muss vom Käufer im Herkunftsland die Auszahlung der VSt beantragt werden (sehr mühselig für den Einzelfall).
jipp, die Möglichkeit gibt es. Dafür muss der Verkäufer so ein TAX FREE Formular für Ausfuhrware ausfüllen. Ob das allerdings auch für Domains gilt .... Da werden die Jungs vom Zoll womöglich aber überfordert ;-) Denn, die wollen SEHEN, wofür sie zahlen :-)

edit ende
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offtopic:

da komt mir die Frage nach dem Grunsatz der Gleichbehandlung auf, von wegen Antidiskriminierungsgesetz und so. Hier werden gewerbliche Unternehmen gegenüber Privatpersonen rigoros benachteiligt. Das dürfte eigentlich gar nicht sein, oder?

Ich denke nur an die Reichensteuer, die verfassungswidrig sein sollte, weil Einzelunternehmen mit Ihrem Umsatz und Privatpersonen mit Ihrem Einkommen nicht gleichgesetzt werden durften!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok Abel, danke. So langsam komme ich dahinter.

Muss denn der Privatmann dann die "nicht ausgewiesene" Mehrwertsteuer in seinem Heimatland im Rahmen der jährlichen Steuererklärung ans Finanzamt zahlen - abgesehen von seiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung...?
 
...Wenn die Firma mit Steuernummer in Spanien, dem Privatmann in Holland eine Domain verkauft, muss die Firma dann die Steuer in einer Rechnung ausweisen, oder? (also der umgekehrte Fall)???
Aber Hallo! Sicher doch!
Kannst doch nicht netto verkaufen, nur weil der Abnehmer "Privatperson und Ausländer" ist.

Ahoi!
 
Die Firma weist MWSt /VAT etc aus, der Privatmann nicht (mangels USt-Nr). Dabei ist der Sitz (Staat) unerheblich.

Das mit "unerheblich" ist nicht ganz korrekt. Daher habe ich von EU geschrieben.
Wenn die verkaufende Firma in EU ist, der private Kaeufer aber ausserhalb eu, wird keine MwSt berechnet.
Wenn der Verkaeufer ein Privatmann ist, ist es aber wirklich unerheblich.
 
Ok Abel, danke. So langsam komme ich dahinter.

Muss denn der Privatmann dann die "nicht ausgewiesene" Mehrwertsteuer in seinem Heimatland im Rahmen der jährlichen Steuererklärung ans Finanzamt zahlen - abgesehen von seiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung...?

Nein, der Privatmann muss das natürlich nicht.

Nochmal als Übersicht:

Verkäufer ist Privatmann in Holland -> Käufer ist Firma in Spanien:
Verkauf erfolgt ohne USt, Käufer hat also auch keine Möglichkeit diese zurückzuholen

Verkäufer ist Firma in Spanien -> Käufer ist Privatmann in Holland:
Verkauf erfolgt mit USt., Käufer hat trotzdem keine Möglichkeit diese zurückzuholen

Verkäufer ist Privatmann in Spanien -> Käufer ist Privatmann in Holland:
Verkauf erfolgt ohne USt.

Verkäufer ist Firma in Spanien -> Käufer ist Firma in Holland, beide MIT UStID:
Verkauf erfolgt OHNE USt., dieses wird von beiden kostenneutral bei der Erklärung der USt-pflichtigen Umsätze angegeben

Verkäufer ist Firma in Spanien -> Käufer ist Firma in Holland, einer oder beide OHNE UStID:
Verkauf erfolgt MIT USt., diese kann vom Käufer am Jahresende (mit erheblichem Aufwand) von der Finanzverwaltung am Sitz des Verkäufers zurückgefordert werden

Verkäufer ist Firma oder Privatperson in Spanien -> Käufer ist Firma oder Privatperson ausserhalb der EU:
Verkauf erfolgt ohne USt.

Gruss,
Holger

P.S.: Firma bedeutet hier umsatzsteuerpflichtig. Kleinstunternehmer und einige Freiberufler (z.B. Ärzte) gelten umsatzsteuerlich als Privatpersonen.
 
Super. Vielen Dank für Eure aufschlussreichen Antworten. Jetzt habe ich es glasklar! Danke auch noch für die Aufstellung (Resumen) der verschiedenen Szenarien!
 
Einschränkung:

Das alles könnte ausschliesslich dem deutschen Steuerrecht zufallen. In anderen (EU)Staaten kann das ganz anders aussehen. Daher kann es nicht ganz unsinnig sein, einen Steuerberater seines Vertrauens zu befragen.
 
Steuerberater: Das werde ich tun - mir ging es um den Grundsatz - steuerrechtlich kann das evtl. abweichen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die "In-Rechnungstellung" der Mehrwertsteuer zwischen Unternehmen und Privatpersonen einheitlich gehandhabt wird. Werde mich aber auch dazu nochmal erkundigen.

Was Spanien betrifft, kann ich mir kaum vorstellen, dass es so eine komplexe Steuergesetzgebung gibt bzw. Rechtssprechung wie z.B. in Deutschland.....ich erinnere mich noch gut an den Konz....

Ich habe auch den Beitrag zur Bilanzierung von Domains gelesen....die Nuss muss ich vor Ort knacken - ob wir es ins Anlage- oder Umlaufvermögen packen...
 
einige Freiberufler (z.B. Ärzte) gelten umsatzsteuerlich als Privatpersonen.

Das stimmt. Wenn die Rechnung sich auf diese freiberufliche Taetigkeit bezieht.
(Arzt: medizinische Rechnung, Rechtsanwalt: Rechtsberatung, Journalist: journalistische)
Wenn ein Arzt oder Journalist oder ein anderer Freiberufler mit Domains handelt, ist dies keine freiberufliche Taetigkeit mehr, sondern er ist entweder mit der Sache Kleinstunternehmer oder hat eine Firma.

Deine Uebersicht, wer wo sitzt, und was zu tun ist, ist sehr gut.
 
Verkäufer ist Firma in Spanien -> Käufer ist Firma in Holland, einer oder beide OHNE UStID:
Verkauf erfolgt MIT USt., diese kann vom Käufer am Jahresende (mit erheblichem Aufwand) von der Finanzverwaltung am Sitz des Verkäufers zurückgefordert werden

Das war frueher so, heute ist es einfach.
Das Geld wird zurueckgefordert ohne Aufwand ! Es wird einfach in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben.
Beispiel: Wenn Du mit deinem Geschaeftsauto durch England reist, und deine Firma nicht in England hast, sind die Tankquittungen ja auch inkl. USt obwohl sie rein netto haetten ausgestellt werden koennen. In der Umsatzsteuervoranmeldung kann man diese Betraege, die andere Steuersaetze als deutsche Ausgaben haben, angeben und direkt verrechnen. Geht natuerlich auch mit anderen Ausgaben in EU-Laendern, in denen andere Steuersaetze berechnet sind.
 
Andi50 schrieb:
Wenn ein Arzt oder Journalist oder ein anderer Freiberufler mit Domains handelt, ist dies keine freiberufliche Taetigkeit mehr, sondern er ist entweder mit der Sache Kleinstunternehmer oder hat eine Firma.
Guter Einwand. Also wenn pyro von Dir eine Domain kauft sieht es möglicherweise anders aus als wenn ein niedergelassener Arzt eine einzelne Domain für den Betrieb seiner Praxis braucht ;)
Gruss,
Holger
 
Das war frueher so, heute ist es einfach.
Das Geld wird zurueckgefordert ohne Aufwand ! Es wird einfach in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben.
Wenn Du mit deinem Geschaeftsauto durch England reist, und deine Firma nicht in England hast, sind die Tankquittungen ja auch inkl. USt obwohl sie rein netto haetten ausgestellt werden koennen. In der Umsatzsteuervoranmeldung kann man diese Betraege, die andere Steuersaetze als deutsche Ausgaben haben, angeben und direkt verrechnen.

Aha, dann kenne ich nur das alte Szenario. Und da war es nicht ohne...
Tankquittungen könnten im Regelfall auch unter Kleinbetragsrechnungen fallen, besonders wenn man nicht in Deutschland tankt. Da ist es dann u.U. noch etwas einfacher. Aber darum ging es ja nicht ;)
Gruss,
Holger
 
Guter Einwand. Also wenn pyro von Dir eine Domain kauft sieht es möglicherweise anders aus als wenn ein niedergelassener Arzt eine einzelne Domain für den Betrieb seiner Praxis braucht ;)
Gruss,
Holger

:Wink: Das ist spannend. Habe da mal gleich eine Frage:
Also, wenn ich als Firma an jemandem verkaufe, der vom Bundesland umsatzsteuerbefreit ist, dann muss ich die Rechnung ohne MwSt ausstellen ! Beispielsweise bestimmte Bildungseinrichtungen.

Was ist, wenn ich an einen Arzt verkaufen ? Der ist ja Freiberufler, aber streng genommen nicht umsatzsteuerbefreit, weil er ja die Befreiungsbescheinidung vom Bundesland nicht erhalten hat. Muss ich jetzt ohne oder mit USt berechnen. Ich denke mit aber was ist richtig ?
 
Spontan (und ohne genaue Kenntnis der Sachlage ;)) würde ich sagen, dass man als umsatzsteuerpflichtiger Verkäufer nur dann auf der sicheren Seite ist wenn man immer Umsatzsteuer vereinnahmt und natürlich auch abführt, mit den beiden Ausnahmen Käufer mit UStID innerhalb der EU oder Käufer ausserhalb der EU. Alle anderen Kunden bekommen von mir immer Rechnungen mit Steuerausweis. Hat sich auch noch keiner beschwert. Im Zweifelsfall musst Du bei einer Prüfung die Steuer nämlich trotzdem abführen, auch wenn Du sie nicht zusätzlich ausgewiesen hattest...
Gruss,
Holger
 
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