In allem stimme ich dir zu, bis auf:
Die Auskünfte sind dafür dann aber auch rechtsverbindlich.
No, Sir, die können dir schreiben, was sie wollen (mal überspitzt gesagt). Schlussendlich zählt schlimmstenfalls das Urteil des BFH, und auch ein solches wird mit Vorliebe vom BMF kassiert (geht in keinem anderen Rechtszweig, aber der Staat bei den Finanzen hat das Recht, zu sagen: Dieses Urteil gilt nur für den Einzelfall und hat keinerlei Präjudiz und darf auf andere Fälle nicht angewendet werden.) Hast Du eine falsche Auskunft erhalten (auch, wenn schriftlich), kannst Du dich nicht darauf berufen. Das einzige, was sie Dir nutzt, ist, dass sie Dir kein Steuerstrafverfahren anhängen können. Aber zur Kasse gebeten wirste trotzdem.
Jüngstes Beispiel aus meiner vorletzten Prüfung: Ein Tankbeleg
Prüfer: Sie haben am (Datum unerheblich) in (Stadt unerheblich) getankt. Warum?
Ich: vermutlich, weil der Tank leer war.
Er: was haben sie dort gemacht?
ich: getankt
Er: was war der Anlass Ihrer Fahrt?
ich: ich hatte geschäftlich dort zu tun.
Er:bei wem? Nennen sie Name, Anschrift und Grund Ihrer Reise
ich: das dürfte doch egal sein, da ich den Firmen-PKW auch privat nutze und nach der 1 % Regel versteuere
Er: Das spielt keine Rolle, den Beleg erkenne ich nicht an.
usw usf
Ergebnis: Finanzgericht
Richterin: tja....das ist Ermessenspielraum des Prüfers....
Fazit: die können weitestgehend machen, was sie wollen, Du kannst noch so ehrlich sein, wenn die was finden wollen, werden sie auch fündig.