Hallo,
Zunächst: Österreich ist ein BEISPIEL, das steht ja auch so in meinem Text. Viele Österreicher machen halt (im Internet Bereich) den Grossteil ihres Geschäftes mit Deutschen, und zwar sowohl was Kauf als auch Verkauf angeht.
Du scheinst Recht zu haben, die Schwellbeträge gelten zunächst für Lieferungen. Wer also einen Web-Shop betreibt, und das Fullfillment auf eigene Rechnung macht, ist schnell dran. Wenn also z.B. ein Österreicher schönen Wein via Webshop an Deutsche verkauft, und über die (in dem Fall) 100.000,- Euro Grenze (Lieferschwelle Deutschland) rutscht, dann muss er plötzlich die MWST in DE bezahlen, und nicht mehr in Österreich.
Dann gibts da noch die Erwerbsschwelle: Wenn ich als Deutscher Unternehmer für weniger als 12.500,- Euro Dinge aus den anderen EU-Ländern (alle Lieferungen aus allen EU-Ländern zusammengenommen) beziehe, dann zahle ich Deutsche MWSt (Reverse Charge) und hole die über Vorsteuerabzug gleich wieder herein!
Aber: Kaufe ich für MEHR als 12.500,- Euro aus der EU ein (z.B. ein Registrar seine Server), dann muss ich die MWST plötzlich in dem Land, woher geliefert wird bezahlen. Und dort bin ich dann evtl. nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, die MWST geht also u.U. flöten! Und DAS Beispiel ist sehr relevant, denn so wie ich es verstehe: Kaufe ich als Deutscher für über 12.500,- Euro Zeugs in der EU (z.B. Server in Österreich), rutsche ich über die Erwerbsschwelle. Kaufe ich dann noch Domains in Spanien und Lettland, dann ist nix mehr mit Reverse Charge, ich muss dann DORT MWST zahlen, kann die aber evtl. nicht mehr via Vorsteuer zurückholen, denn in den Ländern bin ich ja NICHT Vorsteuerabzugsberechtigt! Das ist ein Fall, der jedem von uns recht schnell passieren kann.
Gilt anscheinend nicht für reine Dienstleistungen, diese Erwerbsschwelle. Wer also nur Domains in der EU kauft, der ist gefeit!
Puhh, diese MWST Gesetze sind so ja echt mal irre, da wird man ja mal so eine bikki irre, ne, im Kopp mein ich so, ne?
AlexS