Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Domains von berühmten Personen

domainmike

New member
Registriert
08. Sep. 2001
Beiträge
417
Reaktionspunkte
0
Nachdem ich festgestellt habe, dass meine Domains von berühmten Personen (zum Teil Rechtschreibdomains) sehr hohe Type-Ins bringen, habe ich mich mal umgeschaut und folgendes gefunden:

http://www.jurpc.de/aufsatz/20010159.htm

Interessant ist vor allem der letzte Absatz:

====================================
Hoffnung für alle redlichen Betreiber privater Websites, die sich berühmten Persönlichkeiten widmen und unter Verwendung des Namens dieser Persönlichkeit im Internet über eine entsprechende Domain erreichbar sind, könnte schließlich auch eine jüngst ergangene WIPO-Entscheidung bringen. Der Rocksänger Bruce Springsteen hat vor dem Schiedsgericht der Organisation einen Domain-Streit um den Domain-Namen "brucespringsteen.com" verloren. Die Domain wurde im November 1996 von einem Kanadier angemeldet und enthält Fanclub-Inhalte. Das Schiedsgericht äußerte in seiner Entscheidung, der Website-Betreiber habe die Rechte des Klägers nicht verletzt, da der Name Bruce Springsteen nicht als Marke eingetragen sei und seit 1998 auch eine offizielle Bruce-Springsteen-Seite unter "brucespringsteen.net" zur Promotion genutzt werde. Zudem habe der Kläger nicht nachweisen können, daß die Website "in böser Absicht" registriert worden sei, zumal auf ihr keinerlei kommerzielle Aktivität, also insbesondere kein Handel mit Waren oder Dienstleistungen, stattfinde. So seien dem Beklagten "gewisse Rechte oder ein legitimes Interesse" an der Nutzung des Domain-Namens zuzuerkennen. Der Kläger habe auch keinen Nachweis dafür führen können, daß der kanadische Website-Eigner jemals versucht hätte, den Domain-Namen zu verkaufen, also im Sinne des Domain-Grabbing tätig geworden zu sein(20).
====================================

Ich werde jetzt auf jeden Fall weitere Domains dieser Art anmelden, da es anscheinend überhaupt keine rechtlichen Probleme geben wird.

Die Tatsache, dass der Großteil der .com-Stardomains nicht dem Star selbst gehören bestätigt obigen Text.

Und wenn der Star schon unter irgendeiner Domain erreichbar ist, kann sich der Star nach Aussage der WIPO ja sowieso nicht beklagen.

Für den .de-Bereich scheint dann ja wohl auf jeden Fall die Bahn frei zu sein, da ein internationer Star mit Sicherheit irgendwo anders schon publiziert, bevor er sich ausgerechnet in Germany verewigen möchte.

Gruß
Michael   8)

PS: Ich provoziere gerne, also haut mir eure Meinungen um die Ohren  ;D
 
Dass die Domains keinerlei Probleme bringen, sehe ich nicht.

Allein das Prozessrisiko dürfte angesichts des völlig unterschiedlichen finanziellen Potenzials bzw. Backrounds
bereits ein nicht zu unterschätzendes Problem darstellen.

Darüberhinaus ist ziemlich egal, was die Wipo wann und wo
erklärt oder beschließt, weil solche Entscheidungen deutsche Marken-, Namens-, Wettbew.- usw Gesetze weder berühren
noch übergeordnet sind.

Außerdem: Wo genau liegt der Vorteil, wenn man sich div.
Namen berühmter Persönlichkeiten als Domainadresse reserviert ? Verstehe ich ehrlich gesagt nicht...

Wer durch Rechtsverletzung bewusst ein hohes persönliches
Risiko einzugehen bereit ist, der kann in anderen Wirtschaftsbereichen wenigstens Geld damit verdienen.
Die paar Euro, die durch ein bißchen Klick-Gewitter rüber-
kommen, sind der Mühe sicherlich nicht wert.

Gruß TC
       


   
 
@Domainmike
Du verfolgst also - wie in dem von Dir zitierten Urteil beschrieben, mit dieser Art Domains keinerlei wirtschaftliche Interessen wie PP,´Banner, Popups, Warenhandel, Infobroking etc..?
Carnot
 
Das Risoko einer Klage oder Abmahnung ist ausserordentlich hoch, die Vorraussetzungen wie im zitierten Fall wirst Du nicht bei jedem Künstler bieten können. Ich würde da sehr vorsichtig sein und mich eher bei den Erben vorsichtig nach Genehmigung zur Nutzung erkundigen.
Habe auch solche Domains, von 2 verstorbenen Künstlern aber mit Genehmigung. Würde sonst nicht im guten Verhältnis Kostenrisiko/Gewinn stehen.
 
1.) Wenn aber keine Marke eingetragen ist?

2.) Oder lasst es eine Kultfigur ohne Nachkommen sein,
 
OK, zur Verdeutlichung:

Ich registriere nur Namen von bekannten INTERNATIONALEN Schauspielern, Pornostars, Sportlern usw.

Diese sind erstklassige Traffic-Lieferanten für Erotik-Seiten, da der Großteil der User aus sexuellen Gründen (Nacktbilder von Stars usw) diese Domains eingibt.

Wenn man sich mal im .com-Bereich umschaut, landet man bei sehr vielen Stardomains auf Celebrity-Seiten. Das hat sicher Gründe. Und die kann ich bestätigen  8)

Von deutschen Stars lasse ich selbstverständlich die Finger.

Auch wenn Domains á la www.ramonadrews.de sehr reizvoll sind.

... Huch !! ..... Die ist jetzt ja auch weg !! .......

Und guckt mal, was dort erscheint ......  ;D ;D

Tja, das wäre mir aber zu riskant, da es eine große Abmahngefahr gibt.

Bei Internationalen Stars sehe ich da aber keine Probleme.

Wer hat denn schonmal von Urteilen oder Abmahnungen gehört und kann hier etwas dazu posten ??

Gruß
Michael
 
@wooky: auf diese vereinzelte WIPO-Entscheidung kannst Du Dich keinesfalls verlassen. Das entspricht nciht der Rechtsprechung deutscher Gerichte.

nach deutschem Recht: § 12 BGB, Namensrecht
Du musst noch nicht einmal gewerblich taetig sein, um solche Domains zu verlieren.

Wenn ich im Auftrag eines amerikanischen Mandanten taetig wuerde, um Dir eine Domain abzunehmen, die auf seinen Namen lautet, wuerde ich folgendermassen vorgehen: Seinen Namen als Marke beim DPMA anmelden, Eintragung abwarten. Klage gegen Dich wegen ggf. Namensrechtsverletzung und Markenrechtsvereltzung vor einem deutschen Gericht erheben, Streitwert 500.000 Euro. Diese Summe bekomme ich problemlos bei Gericht durch, wenn es sich tatsaechlich um einen einigermassen bekannten Kuenstler handelt. Wenn Du das finanzielle Risiko auf Dich nehmen willst, nicht ein sofortiges Anerkenntnis abzugeben, solltest Du vielleicht zunaechst einmal exakt das Prozesskostenrisiko fuer Dich durchrechnen. Fuer jeden Rechtsanwalt bist Du sozusagen ein "gefundenes Fressen".

Fazit: Ich kann nur nachdruecklich davon abraten, einen solchen Bloedsinn zu unternehmen.
 
hatte uebersehen, dass der Thread seinen Ausgang nicht von wooky, sondern von domainmike nahm. also war das Ganze natuerlich an domainmike gerichtet gemeint.
 
=====================================
Wenn ich im Auftrag eines amerikanischen Mandanten taetig wuerde, um Dir eine Domain abzunehmen, die auf seinen Namen lautet, wuerde ich folgendermassen vorgehen: Seinen Namen als Marke beim DPMA anmelden, Eintragung abwarten. Klage gegen Dich wegen ggf. Namensrechtsverletzung und Markenrechtsvereltzung vor einem deutschen Gericht erheben, Streitwert 500.000 Euro. Diese Summe bekomme ich problemlos bei Gericht durch, wenn es sich tatsaechlich um einen einigermassen bekannten Kuenstler handelt. Wenn Du das finanzielle Risiko auf Dich nehmen willst, nicht ein sofortiges Anerkenntnis abzugeben, solltest Du vielleicht zunaechst einmal exakt das Prozesskostenrisiko fuer Dich durchrechnen. Fuer jeden Rechtsanwalt bist Du sozusagen ein "gefundenes Fressen".
=====================================

Wenn, wenn, wenn.

Wenn jemand tatsächlich eine Marke anmeldet, werde ich das natürlich früh genug merken und die Domain abmelden. Ich bin ja nicht blöd und gucke natürlich regelmäßig beim DPMA nach.

Das Risiko ist aber sehr sehr gering. Erklärt mir doch mal, warum so viele .com´s nicht den Stars, sondern irgendwelchen Pornoanbietern gehören ???

Ein interntionaler Star hat in Deutschland ohne Marke überhaupt keine Chance an eine .de-Domain zu kommen.

Habe jetzt schon unzählige Stellungnahmen im Netz dazu gelesen. Fakt ist, dass es kein .de-Urteil in diese Richung gibt. Und das hat sicher auch seinen Grund. Ich denke mal, dass ein Star i.d.R. gar kein Interesse an einer .de-Domain hat.

Müßte ja nach Deiner Theorie ratzfatz möglich sein eine Domain rauszuklagen  ;D.
 
Das Risiko ist aber sehr sehr gering. Erklärt mir doch mal, warum so viele .com´s nicht den Stars, sondern irgendwelchen Pornoanbietern gehören ???

Ein interntionaler Star hat in Deutschland ohne Marke überhaupt keine Chance an eine .de-Domain zu kommen.

Habe jetzt schon unzählige Stellungnahmen im Netz dazu gelesen. Fakt ist, dass es kein .de-Urteil in diese Richung gibt. Und das hat sicher auch seinen Grund. Ich denke mal, dass ein Star i.d.R. gar kein Interesse an einer .de-Domain hat.

geht's Dir um blossen Traffic? Dann empfehle ich Dir beispielsweise

raifeisen.de

In D noch frei, in At gegrabbt und sehr gute Type In Quote

Aber sag mir bitte Bescheid, wenn Du sie registriert hast, damit ich auch auf meine Kosten komme  ;)

Ansonsten wuerde ich Dir raten, auch in juristischen Fragen manchmal auf Deinen gesunden Menschenverstand zu vertrauen. Was Dir nicht kosher vorkommt, daran stoesst sich meist auch ein Richter. Eine Marke ist nicht zwingend erforderlich, um solch einem Unfug Einhalt zu gebieten.
 
"Von deutschen Stars lasse ich selbstverständlich die Finger.
"

Ohne das gesamte Thema zu diskutieren oder eine Stellungsnahme zur grundsätzlichen Problematik abzugeben, solltest du auch beachten, dass Personen / Stars / Prominenten aus EU-Mitgliedsländern vor deutschen Gerichten ein ähnlicher Rechtsschutz bei Namensrecht / Urheberrecht geboten werden muß wie deutschen Staatsbürgern. Ganz vage erinnere ich mich an den Lehrfall "Phil Collins" / BVerfG, vielleicht kann hier ja eine Rechtskompetenz im Forum weiterhelfen.


Gruß Rosinenpicker
 
@ nicholson:

Bitte bei der Sache bleiben !!

Ich bin kein Markengrabber.

Es geht mir hier um eine Diskussion über das Verwenden von Domain-Namen öffentlicher (INTERNATIONALER) Personen.

Menschenverstand hin oder her. Wie sieht es jetzt rechtlich genau aus ??

Irgendwelche Allgemeinen Hypothesen habe ich schon viele gelesen in anderen Foren (z.B. bei www.jagin.de). Auf Nachfrage konnte aber absolut keiner irgendwas genaues dazu sagen.

Glaubt mir, es geht hier um viele hunderte Besucher/Tag, die entweder abgecasht werden oder einfach verpuffen, ohne dass davon irgendjemand Nutzen oder Schaden nimmt.

Laßt uns doch mal konstruktiv und geschäftlich hier posten und nicht wie in einem Moralapostel-Forum.

Wie gesagt, es geht mir nicht um das Besetzen von Domains, die ein Berechtigter haben will oder braucht, sondern um das Abschöpfen nicht unerheblicher Type-Ins, an denen anscheinend keiner Interesse hat. Sonst wären sie ja wohl definitiv schon lange weg.

Also, wer haut mal Fakten auf das Board ?  8)
 
Also ich verwette meine Sonnenbrille  8) das ein international bekannter Star oder Sternchen auch seine .de bekommt ohne eingetragene Marke.

Solang er es nicht nutzt...ne andere Sache..Es gibt in meinem entfernten Bekanntenkreis einen der gefährliche Domains auf sich registriert und umleitet für "kleines". Er hatte schon über 30 Abmahnungen und hat Domains immer überschrieben wenn sich einer meldet der ein Recht nachweisen konnte. Zu holen ist bei Ihm eh nichts und so ist es Ihm egal. Er hat auch die Erfahrung das er keinen Prozess gewonnen hätte wenn er was hätte behalten wollen. Also wer was zu verlieren hat lässt die Finger lieber weg........

Einige Domains hat er Jahre die noch immer schöne Besucherzahlen haben.

...und bei verstorbenen Künstlern gibt es immer einen Erben oder eine Gesellschaft oder Vereinigung die das Andenken an Ihn plegt..oder sonstiges......
 
====================================
Es gibt in meinem entfernten Bekanntenkreis einen der gefährliche Domains auf sich registriert und umleitet für "kleines". Er hatte schon über 30 Abmahnungen und hat Domains immer überschrieben wenn sich einer meldet der ein Recht nachweisen konnte.
====================================

Waren es Stardomains ?? Wenn nein, was dann ?? Passt es wirklich zu diesem Thread ??


=====================================
...und bei verstorbenen Künstlern gibt es immer einen Erben oder eine Gesellschaft oder Vereinigung die das Andenken an Ihn plegt..oder sonstiges......
=====================================

Kann ja sein, aber Du glaubst doch nicht im Ernst, dass z.B. ein amerikanischer verstorbener Star sagen wir mal ....

www.elvispresley.de   => Guckt mal  ;D


irgendwelche Nachkommen, Gesellschaften, Vereinigungen oder sonstwas hat, die ausgerechnet eine .de-Domain haben wollen, um sein Andenken zu bewahren ??


Ein Richter braucht immer irgendwelche Anspruchsgrundlagen (habe ich jedenfalls mal im BWL-Studium gelernt), auf die er seine Urteile stützen kann.

Also nochmal:

Wer weiß irgendwas konkretes ??

Vermutungen, Meinungen usw. sind ja ganz nett, bringen uns hier im Thread aber kein Stück weiter.

Also Rechtprofis was ist los mit Euch ??? Wer sagt jetzt mal, was Sache ist ?

Gruß
Michael
 
<<<<Kann ja sein, aber Du glaubst doch nicht im Ernst, dass z.B. ein amerikanischer verstorbener Star sagen wir mal ....
www.elvispresley.de   => Guckt mal  
irgendwelche Nachkommen, Gesellschaften, Vereinigungen oder sonstwas hat, die ausgerechnet eine .de-Domain haben wollen, um sein Andenken zu bewahren ??>>>>>>>

Ob die Nachkommen von Elvis die Domain haben wollen? Scheinbar nicht,haben könnten Sie diese auf alle Fälle. Darum geht es ja schließlich hier.....nicht um wollen..sondern können.
Namensrecht und Rufausbeutung sind die offensichtlichsten Gründe für jeden Richter in diesem Fall!!!!!!!!

Ja,bei den Domains handelt es sich auch um Stardomains ,sowie Tippfehler bekannter Unternehmen.
 
Rechtlich ist die Lage eindeutig:

§ 12 BGB gewährt dem Namensträger einen absoluten Namensschutz gegenüber Nicht-Namensträgern. Dieses Recht gilt hier in Deutschland auch für amerikanische Stars. Damit kannst Du jederzeit problemlos Deine Domains verlieren. Dieses Recht endet grundsätzlich mit dem Tod des Namensträgers, allerdings hat die Rspr. gewisse Nachwirkungen des Namensrechts verstorbener Personen anerkannt und zwar im Interesse naher Angehöriger an der Erhaltung des Ansehens Verstorbener. Diese können auch nach dem Tod den Mißbrauch des Namens verhindern.

Gruß, Ursula
 
... genau, und während wir bei der WIPO und dem dortigen UDRP-Verfahren bad faith brauchen, reicht hier die bloße Erwartung des Nutzers, unter der Domain

www.superpromi-xy.de

eben auch eine Seite des entsprechenden Stars zu finden, womit eine Identitätsverwirrung einher geht.

Also: Provozieren nützt hier nichts, lieber domainmike, es kann allenfalls viel Geld kosten.
 
Die Anwälte melden sich zu Wort  ;D

Mag ja sein, dass bei deutschen Gerichten die Erwartung etwas bestimmtes zu finden Berücksichtigung findet, aber in Bezug auf Prominente habe ich dazu noch nichts gelesen. Außerdem wird das Gericht wohl nicht von selbst tätig werden.

Ich habe wohl bemerkt und gelesen, dass Stars wie

Franziska van Almsick, Boris Becker und diverse mehr

Marken angemeldet haben.

Z.B. "franzi" "franziska van almsick" "bobbele"

Manchmal wurden solche Marken allerdings auch von anderen Firmen angemeldet und der Star schaut in die Röhre.

Wenn sich die Stars alleine und ohne Probleme auf den § 12 BGB stützen könnten, bräuchten sie solchen Aufwand ja gar nicht treiben.

Aber davon mal abgesehen:

Es geht mir um ausländische (vorrangig amerikanische) Namen von Sportlern, Schauspielern, Erotikstars usw.

Und der § 12 BGB gilt ja wohl nur für deutsche Bürger. Ein deutscher Promi kann sich ja auch nicht nach Amerika begeben und sich dort auf einheimische Paragraphen berufen.

Er müßte eine internationale Marke anmelden und kann dann seine Rechte einklagen (wenn er genug Geld hat).

Meine Domains von Promis haben keine Markeneinträge !!!

Übrigens:

www.georgebush.de

gehört auch nicht den amerikanischen Präsidenten (nur ein Beispiel von zigtausenden)

Also nochmal an die Anwälte:

Habt ihr konkrete Urteile, Stellungnahmen oder sonstige tatsächlich reale Fakten, die sich mit dem Thema

AUSLÄNDISCHE (!!!!!!) Prominamen, ohne Markeneintrag, ohne Agentur in Deutschland, ohne Sitz in Deutschland oder sonstige Verbindungen zu Deutschland

befassen ???

Der § 12 kann hier natürlich in den Raum gestellt werden. Aber er ist meiner Meinung nach nicht relevant für meine Fragen.

Und nochmal ein konkretes Beispiel, damit ich endlich eine konkrete Antwort erhalte:

Ein Domainsammler meldet die Domain www.boderek.de (gibt es natürlich wirklich) an und leitet sie auf eine Pornoseite um.

Was kann der Star oder seine Agentur/Anwalt mit Sitz in ... sagen wir mal ... Washington machen, um die .de-Domain herauszuklagen ??

Gruß
Michael
 
@domainmike

Tipp 1: Ab und an sollte man die Meinung anderer als richtig und vollständig anerkennen.

Tipp 2: Markenanmeldungen dienen im seltensten Fall dazu, die Rechtsposition bezüglich zeichenidentischen Domainnamen zu stärken.
 
hallo domainmike,
und ich dachte immer, wer sich einmal die finger verbrannt hat, laesst solche sachen sein ;)
du wirst mich jetzt vielleicht als "moralprediger" bezeichnen, aber ich finde das, was du treibst nicht gerade sehr foerderlich, fuer den ohnehin schon schlechten ruf der branche. das schlimme ist nicht, dass du dich auf kosten anderer bereicherst. ich gebe dir recht wenn du sagst sie waeren selber schuld, wenn sie die domain nicht reggen.
aber dass du dann ihren namen in den dreck ziehst, um an irgendwelchen fickseiten ein paar groschen zu verdienen (oder auch mehr) - dass  finde ich nicht in ordnung, und wie hier schon gesagt wurde, verbietet es einem schon der gesunde (juristische) menschenverstand, sich auf so was einzulassen...
auch wenn du damit noch durchkommen solltest - es ist aber in zukunft mit sicherheit nicht genug, regelmaessig beim dpma zu gucken, um eine abmahnung zu vermeiden..

mfg
zorron

ach so: anna-kurnicova.de ist auch noch frei. aber stehst ja nicht auf bindestrich ;D ;D ;D
 
Zurück
Oben