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drohende abmahnung

linglit

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Registriert
15. Apr. 2001
Beiträge
119
Reaktionspunkte
0
hallo leute,
ich habe folgendes problem: ich habe vor drei tagen einigen firmen email geschrieben, in denen domains zum kauf angeboten habe. es waren mails an firmen; deren email-adressen firmen-homepages zu finden waren. adressiert waren die mails an die jeweiligen geschäftsfüher.
nun bekomme ich gerade eine antwort-mail, in der mir einer dieser angeschriebenen eine abmahnung ankündigt, da es sich um spam handelt.
mit dem domainrecht an sich kenne ich mich ja aus; mit solchen dingen leider nicht.
meine unjuristische auffassung ist: es waren individuelle mails an namentlich bezeichnete personen.die mail enthielten alle sätze wie "wenn sie keine interesse haben, werden sie von mir keine weiteren mails oder briefe erhalten."
wenn also das anschreiben von kaufleuten, die ihre email-adresse im netz verbreiten, schon verboten ist; was geht dann überhaupt noch?
 
Sofern im Vorfeld kein kostenpflichtiger Kontakt bestand (Telefonat, Schriftverkehr, etc..) ist das Unterbreiten von Angeboten per E-Mail und Fax rechtswidrig.

Gruß
 
linigt, bei so was wird aber auch sehr oft geblufft... (soll heißen: ich wäre mir nicht sicher, ob ich tatsächlich eine Abmahnung erhalten würde)

In AT gab es glaub ich vor einiger Zeit einen neuen Gesetzeserlass o.ä. durch den "spammen" wieder erlaubt wurde, resultierte zumindest auf meinen mailboxen mit nem Anstieg um zumindest 50%... (will damit nicht deine mails als spam bezeichnen, sondern nur so zur info)

mfg pyro :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab ich auch schon mal bekommen, seitdem klingt einer meiner ersten Sätze irgendwie so: ....betrachten sie dieses angebot keinesfalls als spam, es könnte ihnen zu mehr erfolg verhelfen.....

seitdem hat sich keiner mehr aufgereggt, kann aber nur zufall sein :)
 
danke für die ersten antworten.
nach einem telefonat ist die sacche jetzt (hoffentlich) erledigt.
der geschäftsführer sagte, dass es ihn interessiert hätte, wer mir seine adresse verkauft hätte, da er in letzten monaten verstärkt persönlcih adressierten "spam" bekommt. als ich ihm sagte, dass ich die adresse aufgrund eigener recherchen auf der homepage seiner firma gefunden hatte, war er (scheinbar) zufrieden.
um eins klarzustellen: ich selber hasse spam. wenn ich aber einer firma, die in einer branche tätig ist und selbst generische domains besitzt, n einer mail andere domains von mir zum kauf anbiete, ist das für mich kein spam.
in diesen fällen würde ich ein interesse des empfängers an der mail vermuten, so dass ich keinen verstoß gegen die gutten sitten im wettbewerb erkennen kann.
nur frage ich mich, ob die rechtsprechung, solche feienn differenzierungen macht.wer weiß mehr.
 
spam

Das Recht gibt noch keine eindeutige Auskunft.
Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt es noch nicht.
Es gibt jedoch einege Rechtssprechungen wo das Gericht unerwünschte werbung für unzulässig gehalten hat.
Die Tendenz steigt jedoch dazu hin das Werbemails nur dann sittenwiedrig und unzulässig seien,wenn einausdrückliches nein des Empfängers zu ersehen sei.Zum beispiel auf der Hompage des Empfängers.
Im internationalen Bereich ist sie wohl so lange zulässig,bis der Empfänger widerspricht.
Dennoch ist vorsicht geboten,denn der Empfänger kann und darf mit Abmahnung reagieren.
Sind vieleicht bessere Karten als bei Markenrechtsverletzungen,aber wohl auch nicht ohne.

gruß didi
 
Hallo Didi,

ich meine, dass die Tendenz in die andere Richtung geht. Vor allem auf europäischer Ebene favorisiert man das Prinzip des "Opt-Ins" (Empfänger muss ausdrücklich im Vorfeld zum Empfang von Werbe-E-Mails seine Zustimmung geben - Beweispflicht trägt der Versender). Auch in der deutschen Rechtsprechung bemerkt man eine Abkehr vom "Opt-Out" (Empfänger erklärt _NACH_ Erhalt der potentiell rechtswidrigen Werbemail, dass er keine Werbung wünscht). Ich meine gelesen zu haben, dass es bereits einen Gesetzesentwurf gibt (TKG, TKV oder TDG) in dem sich zugunsten des "Opt-In" Verfahrens entschieden wird.

Ciao
Forsaken

mekkhalah schrieb:
Das Recht gibt noch keine eindeutige Auskunft.
Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt es noch nicht.
Es gibt jedoch einege Rechtssprechungen wo das Gericht unerwünschte werbung für unzulässig gehalten hat.
Die Tendenz steigt jedoch dazu hin das Werbemails nur dann sittenwiedrig und unzulässig seien,wenn einausdrückliches nein des Empfängers zu ersehen sei.Zum beispiel auf der Hompage des Empfängers.
Im internationalen Bereich ist sie wohl so lange zulässig,bis der Empfänger widerspricht.
Dennoch ist vorsicht geboten,denn der Empfänger kann und darf mit Abmahnung reagieren.
Sind vieleicht bessere Karten als bei Markenrechtsverletzungen,aber wohl auch nicht ohne.

gruß didi
 
@forsaken

Ja,es sind wohl schon einige Urteile gefallen in diesem Bereich,soweit ich informiert bin.
Auf jeden fall hab ich meist ein schlechtes Gewissen,wenn ich solche Mails zum Thema Domains schreibe.Mitlerweile rufe ich ja schon an oder schreibe Briefe.
Magst recht haben mit deiner Tendenz,kann schon sein das die Informationen,die ich habe nicht die allerneusten waren.

Gruß didi
 
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