Dompteur
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- Registriert
- 12. Aug. 2004
- Beiträge
- 216
Hallo Forum
Manche können sich noch an den Thread mit der "vorgezogene Weihnachtsbescherung" erinnern.
Nun hat sich mein Geschenk vom Weihnachtsmann endgültig als Joker entpuppt.
Und zwar dadurch dass meine Version einer wiederregistrierten Drop-Domain aufgrund der Zusammensetzung
aus 3 Hauptworten bestehend gleich 3 Schreibweisen mit oder ohne Bindestrichen zulässt (eigentlich sogar 4 wobei die 4. grammatikalisch unsinnig ist nichtsdestotrotz sich auch hiefür bereits jemand gefunden hat der diese nun auch noch registriert hat)
Es gab bis zum Drop meiner Version (Diejenige ohne Bindestrich(en)) 3 Varianten seit
ca anno 2000 die Domains bestehen also schon länger nebeneinander.
Wobei es 2 Verschiedene Besitzer gab, einer davon hatte ursprünglich zwei Varianten und liess eine davon droppen (Ich bezeichne diesen hier als A), welche ich daraufhin registriert habe.
Der andere (B) hält seine Domain nach wie vor, und möchte jetzt gerne die
von mir registrierte Variante (vormals A zugehörig) übernehmen.
Dazu hat er mir ein Angebot gemacht, allerdings mit dem Zusatz der rechtlichen Auseinandersetzung welche mir andernfalls drohe wenn ich das Angebot ausschlage.
Nun wäre die Sache normalerweise relativ einfach bei 2 Kontrahenten,
gäbe es nur B und mich dann sähe ich es so dass er mit Unterlassungsansprüchen bzgl. Inhalt der Seite evtl. Erfolg haben könnte, nicht aber auf eine Übertragung der Domain von rechts Wegen Anspruch hätte.
Er und sein Anwalt sieht hierzu die Chancen aber 50:50.
Würde diese Frage in einem Rechtsstreit behandelt werden, dürfte man so glaube ich auch die Existenz des Herrn A und seiner Variante nicht ausser acht
lassen.
Es könnte also kompliziert, langwierig und vor allem teuer werden für den Verlierer.
Sollte ich nun um den leichtesten Weg gehen das Angebot von B annehmen,
welches für mich lediglich ein Taschengeld ist in Relation zum realen Wert der Domain und den damit erzielbaren Einnahmen;
für Ihn (B) jedoch ein Geschenk in Anbetracht der Aufwertung seiner bestehenden Domain durch die Ergänzung mit dem fehlenden Puzzleteil.
Nicht zu vergessen der dabei entstehende Wettbewerbsvorteil gegenüber (A)
!
Ich bin mir darüberhinaus nicht sicher, ob es mit dem einfachen Verkauf an Herrn B zum gebotenen Okkassionspreis getan ist, falls die beiden Herren A und B sich dann in Folge um das bessere Recht zu streiten beginnen -
wäre es nicht möglich dass ich dann nach dem Verkauf und eben deshalb erst wieder mit hineingezogen werde ?
Wie schätzt Ihr den Ausgang ein, sollte es zum Streit auf biegen und brechen kommen also B versuchen ein Recht an der Domain selbst zu erstreiten ?
Und wenn es "nur" um eine Klage auf Unterlassung geht (derzeit ist die Domain geparkt), würde damit die Möglichkeit jeglicher kommerzieller Nutzung unterbunden werden, oder würde das nur auf den Bereich bezogen sein in dem der Kontrahend tätig ist.
Marke besteht keine, aber ein gewisser Bekanntheitsgrad wird m.E. hier
ausschlaggebend sein, obwohl auch meine Version schon seit mehreren Jahren parallel zu seiner im gleichen Bereich existent war.
Nur nicht unter meinem Namen.
Ich möchte die Domain hier nicht veröffentlichen, teile Sie aber den hier anwesenden juristisch beschlagenen Mitgliedern gerne per PM mit so jemand
von Ihnen bereit ist mir einen zweckdienlichen Rat natürlich (unverbindlicher und privater Natur) zu geben.
Danke und Gruss Dompteur
Manche können sich noch an den Thread mit der "vorgezogene Weihnachtsbescherung" erinnern.
Nun hat sich mein Geschenk vom Weihnachtsmann endgültig als Joker entpuppt.
Und zwar dadurch dass meine Version einer wiederregistrierten Drop-Domain aufgrund der Zusammensetzung
aus 3 Hauptworten bestehend gleich 3 Schreibweisen mit oder ohne Bindestrichen zulässt (eigentlich sogar 4 wobei die 4. grammatikalisch unsinnig ist nichtsdestotrotz sich auch hiefür bereits jemand gefunden hat der diese nun auch noch registriert hat)
Es gab bis zum Drop meiner Version (Diejenige ohne Bindestrich(en)) 3 Varianten seit
ca anno 2000 die Domains bestehen also schon länger nebeneinander.
Wobei es 2 Verschiedene Besitzer gab, einer davon hatte ursprünglich zwei Varianten und liess eine davon droppen (Ich bezeichne diesen hier als A), welche ich daraufhin registriert habe.
Der andere (B) hält seine Domain nach wie vor, und möchte jetzt gerne die
von mir registrierte Variante (vormals A zugehörig) übernehmen.
Dazu hat er mir ein Angebot gemacht, allerdings mit dem Zusatz der rechtlichen Auseinandersetzung welche mir andernfalls drohe wenn ich das Angebot ausschlage.
Nun wäre die Sache normalerweise relativ einfach bei 2 Kontrahenten,
gäbe es nur B und mich dann sähe ich es so dass er mit Unterlassungsansprüchen bzgl. Inhalt der Seite evtl. Erfolg haben könnte, nicht aber auf eine Übertragung der Domain von rechts Wegen Anspruch hätte.
Er und sein Anwalt sieht hierzu die Chancen aber 50:50.
Würde diese Frage in einem Rechtsstreit behandelt werden, dürfte man so glaube ich auch die Existenz des Herrn A und seiner Variante nicht ausser acht
lassen.
Es könnte also kompliziert, langwierig und vor allem teuer werden für den Verlierer.
Sollte ich nun um den leichtesten Weg gehen das Angebot von B annehmen,
welches für mich lediglich ein Taschengeld ist in Relation zum realen Wert der Domain und den damit erzielbaren Einnahmen;
für Ihn (B) jedoch ein Geschenk in Anbetracht der Aufwertung seiner bestehenden Domain durch die Ergänzung mit dem fehlenden Puzzleteil.
Nicht zu vergessen der dabei entstehende Wettbewerbsvorteil gegenüber (A)
!
Ich bin mir darüberhinaus nicht sicher, ob es mit dem einfachen Verkauf an Herrn B zum gebotenen Okkassionspreis getan ist, falls die beiden Herren A und B sich dann in Folge um das bessere Recht zu streiten beginnen -
wäre es nicht möglich dass ich dann nach dem Verkauf und eben deshalb erst wieder mit hineingezogen werde ?
Wie schätzt Ihr den Ausgang ein, sollte es zum Streit auf biegen und brechen kommen also B versuchen ein Recht an der Domain selbst zu erstreiten ?
Und wenn es "nur" um eine Klage auf Unterlassung geht (derzeit ist die Domain geparkt), würde damit die Möglichkeit jeglicher kommerzieller Nutzung unterbunden werden, oder würde das nur auf den Bereich bezogen sein in dem der Kontrahend tätig ist.
Marke besteht keine, aber ein gewisser Bekanntheitsgrad wird m.E. hier
ausschlaggebend sein, obwohl auch meine Version schon seit mehreren Jahren parallel zu seiner im gleichen Bereich existent war.
Nur nicht unter meinem Namen.
Ich möchte die Domain hier nicht veröffentlichen, teile Sie aber den hier anwesenden juristisch beschlagenen Mitgliedern gerne per PM mit so jemand
von Ihnen bereit ist mir einen zweckdienlichen Rat natürlich (unverbindlicher und privater Natur) zu geben.
Danke und Gruss Dompteur
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