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Erlaubt?! Einfach mal n KK starten...

mongostyle

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12. März 2002
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3.469
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2
Hallo,


wie schaut das denn aus, rein rechtlich :)
Darf ich denn einfach mal einen KK starten, in der Hoffnung, dass dem statt gegeben wird? Es geht um eine Domain die seit 1997 einer Privatperson gehört, die es scheinbar offiziell garnicht gibt, Domain wurde noch nie genutzt, ...

Also die Grundsatzfrage ist nun also, wäre es Betrug, einfach mal einen KK anlaufen zu lassen? Auf der anderen Seite frage ich ja nur an, ob ich die Domain haben kann, wenn nicht, sollen sie halt den KK ablehnen... :)


Grüße Stefan
 
Woher willst Du wissen, daß es die Person nicht gibt? Hast Du die angegebene Adresse aufgesucht oder kennst Du jemanden beim Einwohnermeldeamt???
Wenn das in Mode kommen sollte, daß man Domains, die man gerne haben möchte, einfach mal per KK-Antrag versucht, überschreiben zu lassen, dann gute Nacht.

Daniel
 
LOL echt dreist :) mach auch mal nen KK sex.de gefällt mir
 
Habe ich schon gehabt. Wenn mir das nochmal passiert, stelle ich Anzeige gegen Unbekannt wg. versuchten Diebstahls. Der Auslöser des KK ist ja problemlos zu ermitteln.
 
Ja, das wäre (versuchter) Betrug
(aber auf keinen Fall Diebstahl
@Rainer): Täuschung (KK-Antrag-
steller sei Inhaber oder vom Inha-
ber autorisierte Person) -> Irrtum
-> Vermögensverfügung (Domain
ist grundg. geschützter Vermö-
genswert) -> Vermögensschaden;
Bereicherungsabsicht, Vorsatz,
alles unproblematisch gegeben!

Gruß
Sebastian
 
Erlaubt?! Einfach mal n KK starten...

Wenn das jemand bei einer meiner Domains versuchen würde, würde ich am Folgetag bei der Staatsanwaltschaft auf der Matte stehen (Betrugsversuch, 263 (2) StGB, vielleicht zusätzlich Computerbetrug, 263a).

Bedenke, dass Du bei der Beantragung eines KKs versicherst, rechtmäßiger Eigentümer der Domain oder verfügungsberechtigt zu sein.

Gruß
Freiburg
 
Glaube auch nicht, dass das so einfach geht. Man liest zwar immer wieder mal was von geklauten Domains, eine solche Moeglichkeit wuerde aber dem ganzen Internet das Genick brechen.

Gruss,
Mac
 
mongostyle schrieb:
...einer Privatperson gehört, die es scheinbar offiziell garnicht gibt,...

einfach kk stellen ist nicht der richtige weg. es gibt aber mittel und wege, wenn die inhaber daten wirklich falsch sind. bestes beispiel war dafür vor einiger zeit die aktion mit snakecity.de

hier mal was zu den gesetzlichen grundlagen dazu direkt am beispiel.

gruß
ronny
 
also ich habe in den letzten 3 Jahren etwa so 12 - 15 KK-Anträge ohne vorherige Absprache und ohne vorherige Ankündigung von fremden Leuten auf de / com / net / org – Domains von mir erhalten!
Alle Domains gehören – sofern nicht danach an andere Personen oder Firmen verkauft (etwa vier – fünf) – immer noch mir. Wie das heute aussehen mag, mit den Neuregelungen, wenn man nicht widerspricht kann ich zumindest aus der PRAXIS nicht beurteilen.
Jedenfalls bin ich schon erstaunt wie problematisch es die letzten 8 Wochen war, mit eigenen Domains und KK von einem Provider zum andern zu wechseln.
Allerdings ist es mir auch schon zweimal passiert, daß ich versehentlich KK-Antrag gestellt habe. Das geht ganz problemlos im Menü z. B. bei 1und1, mit ganz wenigen Klicks. Da hab ich bei einem Domainnamen versehentlich einen Buchstaben zum Schluss zu wenig eingetippt, Menü-Klicks und schwups war der KK-Antrag wirklich versehentlich papierlos gestellt. Bei einem anderen Domainnamen wars umgekehrt, ein Buchstabe mehr – Klick und ... Domain war im fünfstelligen Eurobereich etwa. Da hab ich dann aber gleich angerufen und das Malheur erklärt. War dann mit verständiger Person auf der anderen Seite kein Problem. Hat mir dann sogar Wochen später ne ganz andere Domain abgekauft, für paar hundert Euro.
Jedenfalls „einfach so mal“ einen KK-Antrag stellen, ohne vorherige Absprache oder Kommunikation gehört sich ganz klar NICHT. Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen die sich daraus ergeben können bzw. müssen (bei Übertragung, wenn der Provider nicht prüft und schlampt).

danke
fussballonline.info
fussballonline.biz
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, danke erstmal für eure Meinungen.
Ist aber ein KK im Prinzip nicht das gleiche wie eine einfache Anfrage, ob man die Domain nicht haben könne? [Daher bei cno Domains ja auch die Möglichkeit, des REGISTER LOCK's]
Ist nicht der Provider an dieser Stelle verpflichtet dieser Anfrage nachzugehen, ob sie berechtigt ist?

@ dfranke: Zwar glaube ich nicht, dass man da wen kennen muss, um eine Anfrage beantwortet zu bekommen, aber selbst das hab ich nicht gemacht...
Nein, unter der angegebenen Adresse wohnt zumindest wer anderes und nach einem Telefonat, war dieser Person der Inhaber nicht als Vormieter bekannt...

@ Bendox: Bitte veschohn mich mit deinem Geblabber

@ KuntaKinte: Mir ist es auch schon passiert, dass einer meine Domain per KK versucht hat zu bekommen, damals hatte aber Domainworld [LOB] richtig reagiert und vorher natürlich bei mir nachgefragt, ob ich das so will...
Es geht mir auch nicht darum, die Domain zu klauen... :-)
Es geht mir nur um die Frage: "Ist es verboten einen KK - Antrag für eine Domain in Auftrag zu geben?"

@ Sebastian:
"Ja, das wäre (versuchter) Betrug" Warum?
"Täuschung (KK-Antragsteller sei Inhaber oder vom Inhaber autorisierte Person)" Wenn aber einer auf mich zu kommt und sagt, "Hallo ich bin der Hans-Peter, ich hätte gern dein Auto", dann ist das doch auch keine Täuschung, oder? Ich sag halt "Nein" und die Sache ist gegessen für beide Seiten... :)
Oder hab ich hier einen Denkfehler?

@ Freiburg: "Bedenke, dass Du bei der Beantragung eines KKs versicherst, rechtmäßiger Eigentümer der Domain oder verfügungsberechtigt zu sein."
Damit hätte sich das natürlich aufgelöst, aber wo / wann tu ich das denn?

@ MadMac: Warum? Die Hoster gibt es ja noch als "Domain-Bodyguard", die auf die Domain aufpassen...

@ Sn0w: Danke, für den Link... Allerdings geht es bei mir ja nicht um eine Domainentführung, oder gar Projektentführung, wo Besitzer / Inhaber bekannt sind...

Aber ich weiß nat. dass man auch eine Löschung einer Domain beantragen kann, wenn der Inhaber nicht existiert... [wie z.B. bei Domains die der Dom.li Limited gehören... :) ]

Grüße Stefan
 
Hallo Stefan,

>"Ja, das wäre (versuchter) Betrug" Warum?

Weil, wie schematisiert, objektiver und
subjektiver Tatbestand des Betrugs er-
füllt sind.

Wenn eh niemand so doof wäre bzw.
keine Möglichkeit besteht, dass das funk-
tioniert, dann ist es doch ganz einfach:
Gar nicht erst versuchen!

Es ist aber durchaus in Einzelfällen denk-
bar (siehe z.B. ebay.de!), dass ein solches
Vorgehen zur erfolgreichen, aber ganz und
gar ungewollten, Übernahme einer Domain
führen kann. Der Antragsteller versichert,
dass er durch den Inhaber autorisiert ist,
den KK-Antrag vorzunehmen. Daraufhin
müsste der Provider das eigentlich erst
einmal überprüfen und wenn nein
ablehnen, aber es ist nicht undenkbar und
bereits geschehen, dass er darauf ver-
traut, dadurch handelt der Provider zwar
auch nicht gerade rechtmäßig, der
Antragsteller aber gewiss auch nicht!!

Und dadurch wird der Provider getäuscht.
Läuft das Ganze jedoch automatisiert ab
und ein solches Vorgehen hätte Erfolg läge
die von Freiburg angesprochene besondere
Betrugsform "Computerbetrug" vor, schlägt
es fehl läge ein Versuch vor.

Eine Anfrage, ob man eine Domain kaufen
kann ist da etwas gaaanz anderes! Auch
wäre zu bedenken, dass der Domaininhaber
die Domain wirklich in den nächsten Tagen
wechseln möchte, seinen Provider beauf-
tragt einen KK-Antrag statt zu geben und
dann ein fremder KK-Antrag eintrudelt, dem
dieser bei Abgleich von KK-Zustimmungs-
erklärungen und eingegangene KK-Anträge
vornimmt.

Gruß
Sebastian
 
Okey, verstanden... :)

Danke schön für die wiedermal ausführliche Erklärung...


Grüße Stefan
 
höchst interessantes Thema, echt

Sebastian und alle,

und wenn das mal
aus Versehen passiert, oder "aus Versehen"? man beachte die Anführungszeichen.
Ist mir ja schon wie vorher beschrieben so passiert.
Man will KK-Antrag für Bindestrichversion stellen, tippt ihn aber versehentlich nicht ein bzw. umgekehrt, es passiert Buchstaben- oder Zahlendreher im KK-Antrag für Domainnamen usw. Was dann?

danke
 
@Danke
Dann fehlt es am Vorsatz und auch
der Strafbarkeit (es gibt keinen "fahr-
lässigen Betrug").

Gruß
Sebastian
 
Sebastian schrieb:
...(es gibt keinen "fahr-
lässigen Betrug").

Aber es gibt durchaus einen für den Fall des Misslingens/der Aufdeckung erkennbar planmäßig - schon prophylaktisch - als Fahrlässigkeit verschleierten Betrug, der natürlich auch als solcher geahndet wird/werden muss.

Es bliebe, um das fragliche Beispiel weiter zu bemühen, freilich Ermessenssache, ob der unberechtigte KK-Steller auf sex.com wirklich nur auf dem Antrag das zweite und/oder dritte "x" "vergessen" hat - oder ob er bzw. sein Strohmann z.B. die sexxx.com nur registriert hat, um sich dann bei seinem betrügerischen KK halbwegs plausibel "verschreiben" (und sich somit dem Vorwurf des Betruges entziehen) zu können...

Domains ohne jede Vertragsgrundlage einfach "abholen" zu wollen (und sich dabei auch einen evtl. Vorteil daraus versprechen, dass sich ein Provider dabei - je öfter, desto wahrscheinlicher - auch mal schlicht irrt) kommt mir vor, als wenn einer im Blaumann in den Elektroladen stiefelt und anfängt, Geräte rauszutragen, so lange es geht - "Hat ja keiner was gesagt!" ;)

BTW: Dass die Eingangsfrage von einem hiesigen Moderator stammt, überrascht mich aber offengestanden ein wenig :confused:

Ciao
El Rey
 
El Rey schrieb:
Domains ohne jede Vertragsgrundlage einfach "abholen" zu wollen (und sich dabei auch einen evtl. Vorteil daraus versprechen, dass sich ein Provider dabei - je öfter, desto wahrscheinlicher - auch mal schlicht irrt) kommt mir vor, als wenn einer im Blaumann in den Elektroladen stiefelt und anfängt, Geräte rauszutragen, so lange es geht - "Hat ja keiner was gesagt!" ;)

ein schöner vergleich.
ric
 
Domains ohne jede Vertragsgrundlage einfach "abholen" zu wollen (und sich dabei auch einen evtl. Vorteil daraus versprechen, dass sich ein Provider dabei - je öfter, desto wahrscheinlicher - auch mal schlicht irrt) kommt mir vor, als wenn einer im Blaumann in den Elektroladen stiefelt und anfängt, Geräte rauszutragen, so lange es geht - "Hat ja keiner was gesagt!"

Naja, der Vergleich hinkt... Es wäre eher halt so, wenn der Blaumann (Polizist?! :D) fragt, ob er Geräte mitnehmen dürfe... Sagt der Angestellte zu, ohne beim Chef nachzufragen, dann ist ja im prinzip der Angestellte schuld...

BTW: Dass die Eingangsfrage von einem hiesigen Moderator stammt, überrascht mich aber offengestanden ein wenig
Sorry, aber als das Thema in der Domainschule durchgenommen wurde war ich krank und ich wollte es auch verschleiern zuerst, aber mein Hubi Account wurde ja blöderweise geschlossen... :(
 
Zuletzt bearbeitet:
mongo, es ging auch nicht dadrum, eine domain zu zu klauen, sondern der link sollte dir am beispiel zeigen, welcher weg rechtlich machbar wäre... also erstmal selber schaun, ob der inhaben existiert, vielleicht noch übers melde amt... wenn da nix bei rauskommt den provider informieren, bzw nachfragen ob der aktuelle daten hat und gegebenen falls drauf hinweisen, das da was nich ganz regelkonform mit den daten ist. danach hat der provider die pflicht den inhaber zu informieren und ne frist zusetzen. wenn keine reaktion durch den inhaber, dann halt sperre der domain oder gleich n close und schwups bist du mit estwas glück neuer besitzer.

gruß
ronny
 
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