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Erlaubt?! Einfach mal n KK starten...

Das sowas klappen kann, sieht man ja zuletzt an "ebay.de", dennoch sollte man es lieber bleiben lassen ;)


mongostyle schrieb:
Hallo,


wie schaut das denn aus, rein rechtlich :)
Darf ich denn einfach mal einen KK starten, in der Hoffnung, dass dem statt gegeben wird? Es geht um eine Domain die seit 1997 einer Privatperson gehört, die es scheinbar offiziell garnicht gibt, Domain wurde noch nie genutzt, ...

Also die Grundsatzfrage ist nun also, wäre es Betrug, einfach mal einen KK anlaufen zu lassen? Auf der anderen Seite frage ich ja nur an, ob ich die Domain haben kann, wenn nicht, sollen sie halt den KK ablehnen... :)


Grüße Stefan
 
Moin Stefan,

Übrigens ist das Thema scheinbar garnicht so uninteressant, wie mir im Chat und via PM mitgeteilt wurde... Und es ist innerhalt weniger Stunden in den Top fünf der meist betrachtetsten Themen hier im Domainrecht-Forum befördert worden...
Ja, weil jeder gespannt darauf wartet, wann Du es endlich schnallst... :Tongue:
Ich finde, Sebastian hat es (mal wieder) perfekt erklärt.
Das entscheidende ist, dass ein KK zu stellen eben _nicht_ einer Anfrage entspricht.
Wenn Du einen KK stellst, gibst Du vor, der Inhaber oder eine vom Inhaber autorisierte
Person *sebastianzitier* zu sein. Das ist der Knackpunkt. Hier wird es kriminell. *inmongoskopfhämmer*

Wenn aber einer auf mich zu kommt und sagt, "Hallo ich bin der Hans-Peter, ich hätte gern dein Auto", dann ist das doch auch keine Täuschung, oder? Ich sag halt "Nein" und die Sache ist gegessen für beide Seiten...
Übertragen auf die KK Geschichte, würdest Du in eine KFZ-Werkstatt marschieren
und die Herausgabe eines fremden Wagens fordern und Vorgeben der Eigentümer-
oder vom Eigentümer beauftragt zu sein. :Smoking:
Wäre das in Ordnung?

Oder hab ich hier einen Denkfehler?
ja.

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
Ja, weil jeder gespannt darauf wartet, wann Du es endlich schnallst...
:D:D hab mich grad wieder unterm Tisch hervorgezogen... ;):D [Leider darf man hier garnicht so viele Smileys machen, wie man gerne möchte... ;) "Sie haben in Ihrer Signatur oder Ihrem vorherigen Beitrag zu viele Grafiken benutzt. Bitte klicken Sie auf 'Zurück' und entfernen Sie einige davon. Erlaubt sind 8 Grafiken." ]

Aber guckst du hier: http://www.consultdomain.de/forum/showpost.php?p=48880&postcount=12 Habs ja schon verstanden! :)

Das entscheidende ist, dass ein KK zu stellen eben _nicht_ einer Anfrage entspricht.
Wenn Du einen KK stellst, gibst Du vor, der Inhaber oder eine vom Inhaber autorisierte
Person *sebastianzitier* zu sein. Das ist der Knackpunkt. Hier wird es kriminell. *inmongoskopfhämmer*
Genau das ist das, was ich wissen wollte... :)

So, jetzt können wir das Thema wechseln... ;)

Grüße nach Hamburg,
Stefan
 
:Wink: *erleichtertausatme*

Schöne Grüße in Richtung Alpen :)
flatman
 
mongostyle schrieb:
Naja, der Vergleich hinkt... Es wäre eher halt so, wenn der Blaumann (Polizist?! :D) fragt, ob er Geräte mitnehmen dürfe... Sagt der Angestellte zu, ohne beim Chef nachzufragen, dann ist ja im prinzip der Angestellte schuld...

Sorry, aber als das Thema in der Domainschule durchgenommen wurde war ich krank und ich wollte es auch verschleiern zuerst, aber mein Hubi Account wurde ja blöderweise geschlossen... :(

Der Polizist wäre ja der Herr in Grün.
Mit "Blaumann" meinte ich jemanden in einer Handwerker-/Transporteursmontur, dem man es "einfach abnimmt", dass es "schon richtig" sei, was er da macht.
Diebstahl durch dreistes Heraustragen der Ware unter den Augen der Angestellten funktioniert übrigens - wie so mancher Feldversuch gezeigt hat - ausgezeichnet.

Ein KK ist aber keine Frage ("Darf ich haben?"), sondern eine Aussage ("Ich bin berechtigt...") - bist Du´s nicht, betrügst Du.

Plädierte man dafür, dass alles rechtens sein müsse, dem nicht - in welcher Form auch immer - widersprochen wird, bräche die öffentliche Ordnung schnell zusammen...

Dazu noch ein Beispiel, das wirklich hinkt :D :
Es soll vorkommen, dass sich Kids auf die "Frage" einer Gang, ob sie z.B. ihre Chevignon-Jacke "hergeben *wollen*" nicht trauen "Nein" zu sagen - ein rechtmäßiger Eigentumsübergang? :rolleyes:


Ciao
El Rey


P.S: War leider zu langsam - bitte obiges Posting ignorieren :D
 
Zuletzt bearbeitet:
El Rey schrieb:
Aber es gibt durchaus einen für den Fall des Misslingens/der Aufdeckung erkennbar planmäßig - schon prophylaktisch - als Fahrlässigkeit verschleierten Betrug, der natürlich auch als solcher geahndet wird/werden muss.
Ich wollte hier niemandem Verschleierungstaktiken zeigen, letztendlich würde es einem wohl auch Gott sei Dank niemand abnehmen, sei es auch wahr, dass jemand nur versehentlich den KK-Antrag für 100 fremde Domain-Namen gestartet habe und 2 Stück davon übertragen bekam (Schutzbehauptung)...:)

Dass man allerdings mal irgendwann versehentlich einen KK-Antrag startet, kann schon und ist schon vorgekommen, auch mir mehr als einmal. Wie gesagt besonders, wenn man eine "xyz.info" oder "xyz24.de" hat, dann kann man leicht ohne nachzudenken nur "xyz.de" ohne böse Absicht eintippen, jeder ist nur menschlich. Hier liegt dann nur Fahrlässigkeit vor, die - da der Gesetzgeber es so vorgesehen hat - keine Strafbarkeit begründet und auch kein Unrecht vorliegt, das rechtspolitisch bestraft werden sollte.

An zivilrechtlichen Herausgabe- und Schadensersatzansprüchen ändert das freilich nichts, es ist nur nicht strafbar, wenn jemand versehentlich einen KK-Antrag für eine fremde Domain stellt, sei es auch erfolgreich.

Dein Beispiel ist übrigens ganz gut: Am besten noch die Mitarbeiter dazu anhalten mitzuhelfen...
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Gruß
Sebastian
 
Hallo,

wo jetzt gerade das Thema diskutiert wird habe ich eine Tranferanfrage für meine Domain www.heimnebenjob.de bekommen, ohne dass ein Verkauf oder ähnliches stattgefunden hat.

Sollte jemand aus diesem Forum den KK gestellt haben, so sollte sich die Person bis morgen (Mo. 14.3.05 14h) bei mir telefonisch melden (die Nummer steht im Whois)!
Anderenfalls werde ich morgen die Einleitung rechtlicher Schritte überprüfen lassen.

Gruß,
Sven
 
SvenHH schrieb:
Hallo,

.. so sollte sich die Person bis morgen (Mo. 14.3.05 14h) bei mir telefonisch melden (die Nummer steht im Whois)!
Anderenfalls werde ich morgen die Einleitung rechtlicher Schritte überprüfen lassen.

Gruß,
Sven


Hi Sven,

also "ich" war es selbstverständlich nicht, aber denkt Ihr nicht die Chancen stehen eher schlecht, was rechtliche Schritte betrifft ? Ich meine "ok" man hat die "IP" u.s.w !!Aber vorher müsste mal geklärt sein, OB es überhaupt "verboten" ist, einen KK zu stellen "ohne" das ein "Verkauf/Absprache e.t.c" stattgefunden hat.
Am sichersten ist es wohl, denke ich zumindest, einen "TransferLOCK" einzusetzen.


Gruss
Alexander
 
OB es überhaupt "verboten" ist, einen KK zu stellen "ohne" das ein "Verkauf/Absprache e.t.c" stattgefunden hat

Das wurde glaub ich inzwischen ausführlichst erläutert hier im Thread, hab sogar ich verstanden... ;)
 
Sebastian schrieb:
würde es einem wohl auch Gott sei Dank niemand
abnehmen, sei es auch wahr, dass jemand nur versehentlich den
KK-Antrag für 100 fremde Domain-Namen gestartet habe und 2 Stück
davon übertragen bekam (Schutzbehauptung)....

Ich denke, daß wohl niemand einem Regger glauben würde,
wenn er/sie derartiges schon zwei oder dreimal nachweislich und angeblich
"versehentlich" praktiziert hat. Die Schwelle der Unglaubwürdigkeit
liegt viel tiefer als etwa "100". Bestimmte Umstände wie z.B.
hier im Forum zu fragen, ob man einfach KKs nutzen kann, um
sich womöglich Domains zu "angeln", könnte sich auch _ohne_
Präzedenzfälle des "KK-Klaues" für den Urheber beim ersten
"KK-Klau-Versuch" als verhängnisvoll erweisen ("probable cause").

Sebastian schrieb:
Dass man allerdings mal irgendwann versehentlich
einen KK-Antrag startet, kann schon und ist schon vorgekommen,
auch mir mehr als einmal. Wie gesagt besonders, wenn man eine
"xyz.info" oder "xyz24.de" hat, dann kann man leicht ohne nachzudenken
nur "xyz.de" ohne böse Absicht eintippen, jeder ist nur menschlich.

Naja Sebastian. Wenn ich als Inhaber der "xyz.de" von einem
ziemlich alten Haudegen (was Domains angeht zumindest) wie Dir einen
unerwünschten KK bekomme und Du mir hinterher erzählst, daß
"irren menschlich" ist, weil Du ja die xyz24.info oder de hast,
dann würde ich mir den Rest wohl berechtigt denken dürfen (und mich dabei
sicherlich nicht unbedingt "menschlich irren"). :)
Bin zwar selbst nicht gerade der Typ, jedes "I-Pünktchen" zuverlässig zu tüpfeln, habe jedoch bereits 100fach Domains übertragen, ohne derartig groben Mist beim KK zu verzapfen. Ich denke es spielt auch eine Rolle _wer_
den KK stellt. Einen transfer anzuleiern ist wohl doch etwas anders,
als sich etwa bei einer Whois-Prüfung zu vertippen oder vertun.
Und die wenigen derartigen KKs, die mir zumindest bisher unter die Finger
kamen, stammten ausnahmslos von Schlitzohren. ;)

Grüße

John
 
@ Sven,

SvenHH schrieb:
wo jetzt gerade das Thema diskutiert wird habe
ich eine Tranferanfrage für meine Domain
www.heimnebenjob.de bekommen, ohne dass ein Verkauf
oder ähnliches stattgefunden hat.

Sobald Du in Erfahrung bringen kannst, wer den KK gestellt hat,
würde ich gerne wissen (gerne auch via PM) um wen es sich handelt.

Grüsse

John
 
Hallo,

wo jetzt gerade das Thema diskutiert wird habe ich eine Tranferanfrage für meine Domain www.heimnebenjob.de bekommen, ohne dass ein Verkauf oder ähnliches stattgefunden hat.

Sollte jemand aus diesem Forum den KK gestellt haben, so sollte sich die Person bis morgen (Mo. 14.3.05 14h) bei mir telefonisch melden (die Nummer steht im Whois)!
Anderenfalls werde ich morgen die Einleitung rechtlicher Schritte überprüfen lassen.

Gruß,
Sven

Wo liegt die Domain? rcq / ecreat / domainworld hatte mir damals einfach auf Nachfrage per Mail mitgeteilt, von welchem Provider die Anfrage kommt und wer der Antragssteller war...

Einfach mal nachfragen...
 
Hallo John,

sehe ich auch so, dass die Schwelle der Unglaubwürdigkeit weit unter 100 liegen dürfte, das sollte nur ein eindeutiges und extremes Beispiel darstellen. Ein Fall, bei dem sich jemand kurz davor noch in einem Forum "schlau macht", sollte auch eindeutig sein...
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Ich habe auch schon 100-fach Domains übertragen und einmal pro hundert auch versehentlich eine falsche Domain eingetippt, z.T. auch unregistrierte. Ebenso auch schon versehentlich ungewollte Domains registriert, bei denen ein Buchstabe zu viel oder zu wenig vorhanden war. Schön, wenn Dir so etwas noch nie passiert ist. Ich würde über diese Jahre zurück liegende Irrtümer hier sicher nicht berichten, wenn Absicht dahinter gesteckt hätte, glaubst Du nicht?

Ansonsten gilt: Statt Schlitzohren wäre dann Betrüger der richtige Ausdruck.

Gruß
Sebastian
 
Sebastian schrieb:
Ich habe auch schon 100-fach Domains übertragen und einmal pro hundert auch versehentlich eine falsche Domain eingetippt, z.T. auch unregistrierte.

Unregistrierte Domains kann man natürlich nicht übertragen. :-)

Sebastian schrieb:
Ebenso auch schon versehentlich ungewollte Domains registriert, bei denen ein Buchstabe zu viel oder zu wenig vorhanden war. Schön, wenn Dir so etwas noch nie passiert ist.

Klar ist mir sowas schon mal beim _reggen_ passiert, nicht jedoch
beim Erstellen eines KKs. Und es geht ja nicht darum, ob ein Regger mit meinetwegen 500 Domains im Keller einen Transfer seiner "Suppe.com" irrtümlich mal als "Suppen.com" startet , sondern eben um Dein eigenes Beispiel, wo ein Regger, der wie angemerkt xyz24.info mit xyz.de "aus Versehen" verwechselt und einen KK stellt. Dazwischen liegen Welten wie ich meine.

Grüße

John
 
Hallo John,

dass man unregistrierte Domains nicht per KK beantragen kann, das bekam ich wenig später auch als Fehlermeldung. Zwischen Reggen und KK-Stellen gibt es von der Art der Beantragung und dem Risiko sich zu vertippen grundsätzlich keinen Unterschied bei meinem und vielen Domain-Hostern.

Mein Beispiel war im Übrigen nicht xyz24.info mit xyz.de sondern xyz.de mit xyz.info ("nur" falsche Endung) bzw. xyz.de mit xyz24.de ("nur" Zusatz vergessen), nicht beides auf einmal. Genau so könnte es Plural statt Singular, mit statt ohne Bindestrich, ein Buchstabe zu viel oder zu wenig o. ä. sein, eben ein beliebiges Beispiel für einen Irrtum. Sehe da keine Welten dazwischen, um welche Art von Irrtum es sich handelt, das passiert eben, so dumm wie es im nachhinein auch erscheinen mag. Es handelt sich in jedem Fall um einen dummen Fehler, der wie bereits geschrieben zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen führen kann, aber auch nicht um mehr oder dem generell böse Absichten zugrunde liegen müssten. Hier zwischen dem Ausmaß des Irrtums zu differenzieren wäre doch vielmehr Haarspalterei und nicht entscheident für die Frage der Unrechtmäßigkeit.

Gruß
Sebastian
 
Hallo Sebastian,

Mit Inhaberschaft einer "xyz24.info" einen KK für die "xyz.de"
zu stellen, hat meines Erachtens nach nichts mit "irren" bzw.
"Ausmaß des Irrtums" zu tun, sondern rein mit beabsichtigtem
"KK-Domainklau".
Mit Inhaberschaft einer "xyz.info" einen KK für die "xyz.de"
zu stellen, könnte meines Erachtens nach u.U. als "Irrtum"
durchgehen, solange es ein belegbarer Einzelfall ist.
Sobald dem Regger jedoch nachgewiesen werden kann,
daß er/sie sich schon mehrfach mit KK-Anträgen des selben
"Irrtum-Genre" bemüht hat, dürfte es absehbar vorbei sein mit der
"Irren-Ausrede *g*". Wäre es so einfach, mit dieser Ausrede
durchzukommen, dann liessen sich die xyz.cc/ws/to... und
sogar die 24er wunderbar beim "KK-Klau" implementieren
bzw. hätten vielleicht bei kriminell veranlagten Gestalten u.U.
letztlich sogar einen gewissen "intrinsischen Wert". ;)

Grüße

John
 
Hallo zu später Stunde an John und Sebastian ,
auch bei mir hat vor kurzem (mal wieder) jemand versucht, eine Domain zu übernehmen. Diesmal war es berufsbekleidung.net. Netterweise kam die Anfrage von 1&1, und die schicken mit, wer das iniitiert hat, es war ein österr. Unternehmen aus der Branche, dass bislang mit keiner passenden Domain aufwarten kann. Auch mit der raumausstattung.net ist mir das schon mal passiert, mit schriftsteller.biz sogar mehrfach. Bislang hab ich mich darum nicht weiter gekümmert, weil meine Domains dank vorbildlichem GoDaddy-Lock zu keiner Zeit in Gefahr waren, aber vielleicht sollte ich zukünftig wirklich mal nachhaken. Könnte ja durchaus sein dass es beim nächsten Versuch irgendwo anders klappt.
Allerdings ist es mir auch schon mal passiert, dass ich im Rahmen eines Bulk-Transfers versehentlich die lastminutereisen.info statt meiner lastminutebuchung.info geordert hatte. Nach der GD-Mitteilung, dass die Anfrage an den Admin-C gesendet wurde und ich die falsche Mail sah hab ich dem Inhaber mein Versehen mitgeteilt und den Transfer sofort gecancelt. Er meinte, er hätte sich schon gewundert. Ich denke dass ein solcher Fehlauftrag gerade bei Bulktransfers von verschiedenen Registraren (wo man viel zusammenkopieren muss) jedem passieren kann, entscheidend ist wie man sich anschliessend verhält. In meinem Fall war das Problem mit einigen erklärenden Worten in einer kurzen Mail gelöst.
Gruss,
Holger
 
Wer einen unberechtigten Transfer startet sollte sich stets der Konsequenzen bewusst sein. Oftmals ist die strafrechtliche Konsequenz nicht so teuer wie die zivilrechtliche.

Es gibt aber einige Beispiele aus Deutschland, bei denen die StA aufgrund eines Anfangsverdachts Ermittlungen eingeleitet hatte. Mir ist mind. ein Fall bekannt, der zur Verurteilung führte (bei einer überhaupt nicht bekannten Domain).

Grüße
Boris
 
mongostyle schrieb:
Wo liegt die Domain? rcq / ecreat / domainworld hatte mir damals einfach auf Nachfrage per Mail mitgeteilt, von welchem Provider die Anfrage kommt und wer der Antragssteller war...

Einfach mal nachfragen...

Domain liegt bei dd24.de
provider ist mir bekannt...
 
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