mongostyle
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Schon einmal, im August vergangenen Jahres, hieß es bei intern.de "Streit um Nissan.com abgeschlossen". Doch bei Streitigkeiten um Domain-Namen muss man wohl mehr Geduld aufbringen, denn auch in diesem Fall wagte der Kläger den Gang vor den US Supreme Court. Nun wurde dieser Versuch des Auto-Herstellers Nissan aber vom höchsten US-Gericht abgeblockt. Und zwar diesmal wirklich endgültig. Der Amerikaner Uzi Nissan darf also seinen Computer-Handel weiterhin unter Nissan.com und Nissan.net betreiben. Beziehungsweise, er darf diesen Handel endlich wieder aufnehmen, denn in den letzten Jahren dienten die Domains nur noch der Berichterstattung über den Rechtsstreit. Die Begründung der Klageabweisung lässt sich übrigens ganz kurz zusammenfassen: Der Computer-Händern hatte schon 5 Jahre unter dem Namen "Nissan" geschäftlich agiert, während der japanische Autohersteller noch unter dem Namen "Datsun" auftrat.
http://www.intern.de/news/6660.html
http://www.intern.de/news/6660.html