Beim DPMA kann man eine Wort(bild)marke, anmelden - aber nur weil man da den Namen nicht findet heißt es nicht, das es keine Probleme geben kann.
Allein durch die Nutzung eines Namens im täglichen regionalen und überregionalen Geschäftsverkehr erlangt eine Firmenbezeichnung einen gewissen Schutzwert.
Soviel ich weiß, sind Namen von GmbHs durch die Registrierung im Handelsregister schon geschützt.
Wie ist es aber bei einer Firma in Holland? Sie verwendet bereits das Kunstwort welches ich in Deutschland gerne nutzen möchte. Dafür hat die Firma die .nl und die Bindestrichversion unter .com registriert. Marke ist NICHT eingetragen, aber im Impressum steht Kunstname BV ( BV steht für GmbH)
Die Branche der Firma ist eine völlig andere als bei dem von mir beabsichtigten Projekt.
Kann ich, durch EU Recht, abgemahnt werden?
Kann ich mögliche Rechte aus der BV durch Anmeldung einer Marke beim DPMA
overrulen?
Ich habe das Kunstwort unter .de cno info registriert
Allein durch die Nutzung eines Namens im täglichen regionalen und überregionalen Geschäftsverkehr erlangt eine Firmenbezeichnung einen gewissen Schutzwert.
Soviel ich weiß, sind Namen von GmbHs durch die Registrierung im Handelsregister schon geschützt.
Wie ist es aber bei einer Firma in Holland? Sie verwendet bereits das Kunstwort welches ich in Deutschland gerne nutzen möchte. Dafür hat die Firma die .nl und die Bindestrichversion unter .com registriert. Marke ist NICHT eingetragen, aber im Impressum steht Kunstname BV ( BV steht für GmbH)
Die Branche der Firma ist eine völlig andere als bei dem von mir beabsichtigten Projekt.
Kann ich, durch EU Recht, abgemahnt werden?
Kann ich mögliche Rechte aus der BV durch Anmeldung einer Marke beim DPMA
overrulen?
Ich habe das Kunstwort unter .de cno info registriert
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