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Firmenname geschützt ? Holländische BV ( wie GmbH )

III

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27. Juli 2009
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414
Beim DPMA kann man eine Wort(bild)marke, anmelden - aber nur weil man da den Namen nicht findet heißt es nicht, das es keine Probleme geben kann.

Allein durch die Nutzung eines Namens im täglichen regionalen und überregionalen Geschäftsverkehr erlangt eine Firmenbezeichnung einen gewissen Schutzwert.
Soviel ich weiß, sind Namen von GmbHs durch die Registrierung im Handelsregister schon geschützt.

Wie ist es aber bei einer Firma in Holland? Sie verwendet bereits das Kunstwort welches ich in Deutschland gerne nutzen möchte. Dafür hat die Firma die .nl und die Bindestrichversion unter .com registriert. Marke ist NICHT eingetragen, aber im Impressum steht Kunstname BV ( BV steht für GmbH)
Die Branche der Firma ist eine völlig andere als bei dem von mir beabsichtigten Projekt.

Kann ich, durch EU Recht, abgemahnt werden?
Kann ich mögliche Rechte aus der BV durch Anmeldung einer Marke beim DPMA
overrulen?

Ich habe das Kunstwort unter .de cno info registriert
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin moin,

ich interessiere mich aus beruflichen Gründen für Domain und Markenrecht.
Ich kann hier nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung darstellen.
Wenn das Projekt wichtig ist, würde ich auf jeden Fall einen Patentanwalt zu Rate ziehen!
Die Frage ist ja auch, ob der Wettbewerb nur in DE oder über die Grenzen hinaus, z.B. EU stattfindet.
Zusätzlich zur DPMA Marke ist hier eine Eintragung im OAMI EU Register und/oder sogar eine WIPO Marke mit Gültigkeit in den jeweiligen Ländern empfehlenswert.
Wichtig sind ja auch die Klassen, für die ein Eintrag erfolgt. Sollten hier keine Überschneidungen erkennbar sein, ist die Gefahr geringer in Konflikte zu geraten.
Ein Beispiel hierfür ist das Getränk und der Tabak unter der Marke Red Bull.
Ich halte das Risiko für sehr gering, das eine Firma aus den EU Mitgliedsstaaten klagt, insofern du das gleiche Key nur im eigenen Land DE nutzt.
Wenn der gewünschte Name erfolgreich beim DPMA eingetragen wurde, wird der Gegner aus dem Ausland kaum Chancen haben dir dies in DE zu verbieten.
Ausnahmen bestätigen aber hier die Regeln. Sollte der Name einen überaus großen Bekanntheitsgrad wie z.B. MC Donalds unterliegen, liegt der Sachverhalt evtl. anders. Das Branding kann sogar stärker wie eine Marke sein.
Meiner Meinung nach einfach das Key erfolgreich beim DPMA und OAMI eintragen, und zurücklehnen ;-).
Dies kostet allerdings leider etwas Zeit und Geld. DPMA ist in der Regel langsamer als OAMI.

Viele Grüße

Dude
 
Danke für Deine ausführliche Rückmeldung, Dein Beispiel mit Redbull ist sehr hilfreich.

Wir werden die Marke wohl beim DPMA anmelden.
 

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