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Flüge.de vs. Fluege.de Urteil des OLG Dresden rechtsgültig

schööön :)

eigentlich eine selbstverständlichkeit.
aber es gibt ja immer wieder leute, die sich vor gericht eine blutige nase holen müssen :D

wäre das urteil anders ausgefallen - also für "fluege.de" - die folgen für das deutschsprachige internet wären wohl verheerend gewesen.
 
...dann brauche ich ja doch keine Angst um meine paar Umlaut-Domains:

- blitzdiät.com
- börsenhandel.org
- e-büro.biz
- e-büro.com
- lügendetektor.net +
- pflegebedürftig.com

zu haben. Ich wollte sie schon wegschließen, damit da niemand drankommt:-) !

Gruß


Erwin
 
Tja, wären die Abz***** von Unister cleverer gewesen, hätten Sie sich auch die Umlaut-Domain gesichert, sobald sie verfügbar wurde ...

haben sie doch bei Börsennews auch gemacht ... :stoned:
 
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