Die Kritiker der Werbung kennen vermutlich meistens die Zusammenhänge nicht. Dass es sich hier um 2 konkurrierende Unternehmen handelt.
Irgendwie müssen die Unister Nachfolger ja aus der Verwechslungsnummer rauskommen.
Die kostet richtig Geld. Die meisten denken das ist ein und dieselbe Firma.
Dumm dass seinerzeit das Ganze nicht als fluege.de GmbH angemeldet wurde, so wie es
die Brüder von flüge.de später gemacht haben.
Es gibt übrigens eine Wortmarke "flüge", aber nur auf die Nizza Klassen 20 und 21,
Ausgestopfte Reptilien und Futtertröge
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EuG, Urteil vom 14.05.2013, Az. T-244/12
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c, 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
Das EuG hat entschieden, dass der Begriff „fluege.de“ nicht als Gemeinschaftswortmarke für u.a Transportwesen, Veranstaltung von Reisen etc. eingetragen werden kann. Es fehle an der notwendigen Unterscheidungskraft, da es sich um eine beschreibende Angabe handele.
Die Schreibweise mit „ue“ statt „ü“ stelle für den an das Internet gewöhnten Verkehr keine Besonderheit dar, die zu einer Unterscheidungskraft führen könne. Eine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft habe ebenfalls nicht nachgewiesen werden können.
Auch hier wurden dann als "Notlösung" ganz andere Nizza Klassen angemeldet
damit es doch eine Marke wurde
EuG: „fluege.de“ besitzt nicht die für eine Markeneintragung notwendige Unterscheidungskraft