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Focusbericht: Domainkauf über einen Strohmann....

Dreist, Dumm und nicht nachzuvollziehen!!!!


Der Richter will sich nur um das schreiben eines Urteils drücken. Der Kauf war völlig ok - es wurde ja wohl an keiner Stelle Markenrechte oder ähnliches vorgetäuscht. Merkwürdig wie unkritisch über sowas berichtet wird.

Als häufiger Domainverkäufer wäre es natürlich ein Traum im Nachhinein Geld für eine Domain zu fordern, wenn diese prominent verwendet wird.

Grüsse

123meins
 
oh, so eindeutig sind solche fälle nie. auch wenn durchaus üblich, könnte dieses vorgehen evtl. den TB der arglistigen Täuschung erfüllen.
 
Also ich trete seit Jahren als Mittelsmann für grosse Firmen auf.
Mehr, weil ich beratend tätig bin und einen besseren Überblick beim Domainankauf habe.
Das der Preis dadurch manchesmal günstiger ist, ist eine schöne Begleiterscheinung, aber unlauter oder als einen Straftatsbestand sehe ich das nicht.

Solche Funktionen werden doch in der Industrie ständig eingesetzt. Ich hätte an deren Stelle nicht so schnell klein beigegeben. Der Kauf war aus meiner Sicht rechtsgültig.
 
das problem kann im übrigen ganz leicht gelöst werden, indem der strohmann die domain einige tage hält...
 
Etwas peinlich ist die Geschichte schon, aber wir wissen alle nicht, was der Mittelsmann erzählt hat. Wenn er z.B. erzählt hätte, er benötige die Domain für ein Non-profit-Projekt, könnte ich mir schon vorstellen, dass das unter "Täuschung" fällt.
 
Ich habe eine Domain einen Non Profit Organisation verkauft zum schmalen Taler und mir reinschreiben lassen das ich ein Rückkaufsrecht habe zum Verkaufspreis wenn die kommerziell genutzt wird oder verkauft werden soll oder die Gesellschaft aufhört zu existieren. Auf der anderen Seite habe ich Domains auch schon kostenlos zur Verfügung gestellt und einfach nur Nameserver geändert mit Laufzeitvereinbarung.Man kann also alles abdecken wenn man jemand unterstützen möchte.
 
Ist dein Vertrag den wasserdicht? Oder kann es sein, dass der im Zweifel vor Gericht gar keinen Bestand hätte?

Ich habe auch kürzlich eine Domain günstig an eine Bildungseinrichtung verkauft. Zumindest wäre ich auch sauer gewesen, wenn schließlich doch etwas anderes auf der Seite erschienen wäre...
 
Das hab ich noch nicht probiert aber ich gehe mal davon aus. der Kunde kann generell machen was er will wenn er zahlt aber wenn ich Rabatt gebe will ich den Grund auch bestehen sehen. Ich kann ja auch nicht zu Opel, lass mir 35% Behördenrabatt geben und kauf es dann Privat.
 
Verkauft ist verkauft. Finde es lächerlich, dass man nun ein Problem damit hat. Wer aus "Mitleid" günstig verkauft, ist selbst schuld ;)

Der ganze Fall hat einen ziemlich saueren Beigeschmack... so als ob man nun den Großen abzocken wollen würde. Finde es sehr klug von NBC, dass man einen Strohmann benutzt hat.

Gruß

Michal
 
Die gesamte Rechtssoprechung zum Thema Cybersquatting beruht darauf, dass gerade vermieden werden soll, dass der unlautere Domaininhaber geradezu jeden Preis fordern könnte, wenn es ihm erlaubt wäre, die (rechtsverletzende) Domain zu verkaufen.

Hier will nun jemand, wenn auch rechtmässiger Verkäufer einer Domain, im Nachhinein eine Domain erpressen bzw. einen höheren Preis erlangen, weil er nun weiss, welche Bedeutung die Domain für den derzeitigen Inhaber hat.

Wer seine Verkaufspreise nur danach definiert, wer Käufer ist und nicht etwa danach, was die Domain im allgemeinen Wert ist, gehört meiner Meinung nach zu der Sorte von Cybersquatter/Domainhändlern, die zu den allgemeinen negativen Reaktionen gegenüber Domainhändlern geführt haben. 5.000 Euro sind für diese Domain ein ordentlicher Preis gewesen, da weder mit Inhalten gefüllt noch - zumindest der allgemeinen Erfahrung nach - mit vielen Typeins und damit Werbeumsätzen.

Bei 5.000 Euro kann der Verkäufer auch nicht von einen armen Designer ausgegangen sein. ich habe dieses Thema hier schon mehrfach angesprochen: wer bei mir als "armer" Student kommt, den verweise ich auf andere Domains die er frei reservieren kann - oder aber auf seine Verwandten, um sich dort das nötige Geld zu borgen. Das gleiche gilt für angeblich "karitative" Zwecke, wo merkwürdigerweise meist gut bezahlte Werbeagenturen für den Domainnamen anfragen (die nur den grössten Teil des Werbeetats für sich behalten wollen). Ich entscheide frei wem ich was Spende, und nicht danach, wer gerade an meiner Haustür klingelt.

Also: "Arglistige Täuschung" und 5000 Euro Verkaufspreis für diese Domain passen nicht zusammen. Die Werterhöhung der Domain ist erst durch die nachträgliche Verwendung erfolgt - ohne zutuns des Verkäufers. Und niemand kann von einem Käufer verlangen, dass er so blöd ist, dem Verkäufer zu sagen, wie wertvoll und wichtig die Domain für ihn ist.

Grüsse

123meins
 
Sehe ich ähnlich. Der Wert der Domain ist in diesem Fall nicht naturgegeben, sondern durch den großen Werbeetat entstanden, mit dem sowohl Produkt als auch Domainname beworben wurde. Wenn der Medienkonzern einen anderen Namen gewählt hätte, wäre die Domain jetzt nicht so wertvoll, dafür eine andere.
Gruß Udo
 
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