Die gesamte Rechtssoprechung zum Thema Cybersquatting beruht darauf, dass gerade vermieden werden soll, dass der unlautere Domaininhaber geradezu jeden Preis fordern könnte, wenn es ihm erlaubt wäre, die (rechtsverletzende) Domain zu verkaufen.
Hier will nun jemand, wenn auch rechtmässiger Verkäufer einer Domain, im Nachhinein eine Domain erpressen bzw. einen höheren Preis erlangen, weil er nun weiss, welche Bedeutung die Domain für den derzeitigen Inhaber hat.
Wer seine Verkaufspreise nur danach definiert, wer Käufer ist und nicht etwa danach, was die Domain im allgemeinen Wert ist, gehört meiner Meinung nach zu der Sorte von Cybersquatter/Domainhändlern, die zu den allgemeinen negativen Reaktionen gegenüber Domainhändlern geführt haben. 5.000 Euro sind für diese Domain ein ordentlicher Preis gewesen, da weder mit Inhalten gefüllt noch - zumindest der allgemeinen Erfahrung nach - mit vielen Typeins und damit Werbeumsätzen.
Bei 5.000 Euro kann der Verkäufer auch nicht von einen armen Designer ausgegangen sein. ich habe dieses Thema hier schon mehrfach angesprochen: wer bei mir als "armer" Student kommt, den verweise ich auf andere Domains die er frei reservieren kann - oder aber auf seine Verwandten, um sich dort das nötige Geld zu borgen. Das gleiche gilt für angeblich "karitative" Zwecke, wo merkwürdigerweise meist gut bezahlte Werbeagenturen für den Domainnamen anfragen (die nur den grössten Teil des Werbeetats für sich behalten wollen). Ich entscheide frei wem ich was Spende, und nicht danach, wer gerade an meiner Haustür klingelt.
Also: "Arglistige Täuschung" und 5000 Euro Verkaufspreis für diese Domain passen nicht zusammen. Die Werterhöhung der Domain ist erst durch die nachträgliche Verwendung erfolgt - ohne zutuns des Verkäufers. Und niemand kann von einem Käufer verlangen, dass er so blöd ist, dem Verkäufer zu sagen, wie wertvoll und wichtig die Domain für ihn ist.
Grüsse
123meins