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Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

Deutsche Marken, die den Text flatman enthalten:
FLATMAN Klasse(n) 09, 16, 37
FLATMAN Klasse(n) 03
Flatman Klasse(n) 09



:Confused:
 
Gespräch mit gegnerischem Rechtsanwalt erfolglos
Datum: Montag, 13. Juni 2005
Im Fall des Forenbetreibers, der wegen eines Benutzernamens abgemaht wurde, ist ein Ende der Entwicklung noch nicht abzusehen. In einem ersten Gespräch mit dem gegnerischen Rechtsanwalt wurde keine Einigung erzielt, weshalb diese Angelegenheit immer größe Ausmaße anzunehmen scheint.

Der Forenbeteiber (Patrick Albers) wird in diesem Fall von Dr. Martin Bahr von der Kanzlei Dr. Bahr vertreten:
http://www.Dr-Bahr.com

In einem heute aufgesetzten Schreiben wurden die wichtigsten Argumente schriftlich festgehalten und an den gegnerischen Rechtsanwalt geschickt.



brief1.gif



brief2.gif


brief3.gif
 
*hehe* RA Bahr gefällt mir immer besser. *meine Empfehlungsliste rauskram und update* :)
 
jep, der herr ra bahr hat das ganz nett verfasst. bin gespannt wie's weitergeht.

thanks ric
 
Das ist ja richtig Top!!!! Ok, ich kaufe ein Abo und möchte weiter informiert werden ;-)
 
jungfer schrieb:
Das ist ja richtig Top!!!! Ok, ich kaufe ein Abo und möchte weiter informiert werden ;-)

Sozusagen Reality-TV.

Ich nehme dann auch ein Abo. Bekomme ich dann auch die Prämie oder muss ich mich von jungfer werben lassen?
 
firstlevel schrieb:
smile. Ich glaub mit dieser Wortwahl dürfte er einige Kunden in Zukunft mehr begrüssen dürfen. Bin auch gespannt was kommt, ob überhaupt etwas kommt von der Gegenseite.

Wer wird denn eine solche Ohrfeige auf sich sitzen lassen? Das provoziert Widerspruch. Anderenfalls sind das Image und vor allem der Mandant endgültig weg. Wenigstens ein Teilerfolg muss also her. Dafür wird der Abmahner hart kämpfen.

Vielleicht wäre hier weniger mehr gewesen. Es geht schließlich um die optimale Vertretung der Inteessen des Abgemahnten und nicht darum, den Gegner zu erniedrigen, auch wenn der es verdient haben sollte. Vielleicht hatte Dr. Bahr aber auch einen guten Grund für seine eindeutigen Formulierungen. Vielleicht ist der Abmahnende ja sogar einschlägig bekannt. Dann würde ich meine Zurückhaltung wohl auch fahren lassen. Ist im Endeffekt aber alles Spekulation.

Jedenfalls bin ich gespannt auf die Fortsetzung.

Daniel
 
Mein Vater sagte schon immer " Recht haben und Recht bekommen sind nicht das Gleiche "
Theoretisch beginnt jetzt die Kaugummi-Taktik. Schreiben hin und Schreiben her, bis der/die Leitzordner voll ist/sind. :Waldo:
Der Gewinner ist auf alle Fälle Dr.Bahr. Er wird sein Honorar ( Geschäftsgebühr ) auf alle Fälle erhalten.
Wenn nicht vom Kläger ( wegen Briefkastenfirma oder Zahlungsunfähigkeit ), dann eben von seinem Auftraggeber => Forenbetreiber Patrick Albers.

Ich drück Patrick die Daumen, dass dieser Mist, für ihn nicht in einem Super-Gau endet / Ciao / didi
 
Keine Reaktion des gegnerischen Rechtsanwalts
Datum: Freitag, 17. Juni 2005

Vor einer Woche, am Freitag dem 10. Juni, erhielt der Forenbetreiber von Ironsport.de (Patrick Albers) eine Abmahnung mit einem Streitwert von € 100.000 und mit der Aufforderung einen bestimmten Benutzernamen eines Forenmitglieds vollständig aus seinen Datenbanken zu löschen, da dieser einem geschützten Markennamen entspricht. Außerdem wurde er aufgefordert, die entstandenen Anwaltsgebühren des Abmahners in Höhe von € 5.206,31 zu bezahlen. Bei einer künftigen Zuwiderhandlung hätte er zudem eine Vertragsstrafe von ebenfalls € 100.000 bezahlen müssen.
Die von dem gegnerischen Rechtsanwalt festgesetzte Frist belief sich auf 3 Tage, die außerdem über das Wochenende gingen. Eine Überweisung der geforderten € 5.206,31 hätte somit, sofern der Forenbetreiber umgehend auf die Abmahnung eingegangen wäre und eine Schuld zugestanden hätte, ohnehin nicht fristgerecht erfolgen können.
Stattdessen entscheid sich der Forenbetreiber seinen Fall publik zu machen und gegen den Abmahner vorzugehen. Er wendete sich an Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr von der Kanzlei Dr. Bahr http://www.Dr-Bahr.com, der auch promt eine Gegenabmahnung formulierte und eine Frist bis zum Freitag dem 17. Juni, also bis heute, notierte. In dieser Frist von 5 Werktagen bzw. einer Woche sollte der gegenerische Rechtsanwalt Stellung beziehen und auf die Gegenabmahnung reagieren. Doch trotz des umgemein großen öffentlichen Interesses, das im Internet als Antwort auf die Abmahnung folgte, oder gerade deswegen, hat sich bis heute niemand gemeldet.

Ob die Gegenseite noch reagieren wird, bleibt für den Forenbetreiber (Patrick Albers) und seinen Rechtsanwalt (Dr. Martin Bahr) abzuwarten. Es werden nunmehr die entsprechenden rechtlichen Schritte vorbereitet


Quelle: ironsport.de
 
Post vom Anwalt

Moin,
MEOW schrieb:
Deutsche Marken, die den Text flatman enthalten:
FLATMAN Klasse(n) 09, 16, 37
FLATMAN Klasse(n) 03
Flatman Klasse(n) 09



:Confused:
hmmm... War mir bis jetzt gar nicht bekannt, dass es "flatman-marken" gibt.
Und prompt hatte ich diese Woche anwaltliche Post im Briefkasten. :Guns:
Beim Lesen des Briefes beruhigte sich mein Puls erstmal wieder:
Ein Düsseldorfer Anwalt äußerte den Übernahmewunsch seines Mandanten
für die Domains flatman.de und flat-man.de .
Er fragt, ob ich bereit sei, die Domain abzutreten und selbstverständlich sei
sein Mandant bereit, alle damit anfallenden Kosten zu übernehmen. *harhar*
Außerdem bot er an über eine "angemessene Übernahmevergütung" zu verhandeln...
Sein Mandant sei ein "namhafter deutscher Regional-Carrier".(?)
Von Namens- Markentrechten ist bis dato nicht die Rede. Falle?
Hintergrund:
flatman.de ist eine meiner ersten Domains, was man auch daran sieht, dass
sie bei 1&1 liegt. ;) Ich habe sie Mitte 2000 registriert.
Seitdem nutze ich sie sporadisch für eMail Zwecke, leite sie z.Zt. auf
mein Sedo Portfolio weiter und es ist halt mein Nick.
flatman.de selber ist nicht bei Sedo eingetragen.

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

kann jemand über den aktuellen Sachstand berichten ?
Kurze Info würde mich freuen :)

Vielen Dank im Voraus / Ciao / didi
 
Forenbetreiber erhebt Gegenklage

Datum: Montag, 15. August 2005

Resümee
Vor etwas mehr als zwei Monaten erhielt der Webmaster von Ironsport.de, Patrick Albers, eine Abmahnung, die in der Internetgemeinde für sehr viel Furore sorgte. Er wurde abgemahnt, weil sich ein Mitglied in seinem privat betriebenen Diskussionsforum einen Benutzernamen gab, der einem rechtlich geschützen Markennamen entspricht. Die Höhe des in der Abmahnung genannten Streitwerts belief sich auf € 100.000. Eine Summe, die für die meisten Webmaster und Forenbetreiber, die eine kostenlose Internetseite betreiben, wohl nur schwer nachzuvollziehen und auch aufzubringen ist. Immerhin hätte Patrick Albers, sofern er die von dem gegnerischen Rechtsanwalt aufgesetzte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschrieben hätte, noch € 5.206,31 zu zahlen.
Patrick Albers machte seinen Fall umgehend publik und löste dadurch unzählige Diskussionen in zahlreichen Internetforen, -magazinen, -blogs, -newslettern und sonstigen -medien aus. Die Resonanz war gewaltig und die gebotene Unterstützung sehr hilfreich. Er wande sich daraufhin an Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr von der Kanzlei Dr. Bahr, der auch promt eine Gegenabmahnung formulierte. Eine Reaktion der Gegenseite blieb jedoch aus; der gegnerische Rechtsanwalt sowie der Inhaber des Markennamen haben sich selbst bis zum heutigen Tage nicht gemeldet.

Aktueller Stand
Da der Abmahner keine Anstalten machte vor Gericht zu gehen, wäre der Rechtsstreit außergerichtlich im Sande verlaufen. Aus der Gefahr heraus, eine solche Forderung könnte in Zukunft erneut gestellt werden, und um der derzeit sehr großen Anzahl unberechtigter Abmahnungen im Internet einen Riegel vorzuschieben, entschloss sich Patrick Albers, auf Anraten seines Rechtsanwalts Dr. Martin Bahr, die Angelegenheit endgültig zu klären.
Sie haben heute, am Montag, den 15. August, von ihrer Seite aus, eine negative Feststellungsklage erhoben. Die Klage wurde am Landgericht Hamburg eingereicht.
Mit der negativen Feststellungsklage soll festgestellt werden, dass die Abmahnung unberechtigt war und eben kein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht. Patrick Albers verlangt außerdem Schadensersatz für die ihm entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten.
Dieses Vorgehen soll nicht zuletzt auch dazu dienen, endlich mehr Rechtssicherheit für alle Webmaster und Administratoren im Internet zu schaffen.

Stichpunkte der Klageschrift

* Der Benutzername, der diesen Streit auslöste, entspricht nur zum Teil dem betreffenden Markennamen. Auch orthographische Unterschiede sind gegeben, die eine Verwechslung kaum zulassen.
* Der betreffende Markenname wird nicht im geschäftlichen Verkehr benutzt, da es sich um ein privat betriebenes Internetforum handelt.
* Die Marke ist für das Versicherungswesen eingetragen. Da sich der Webmaster jedoch in keinster Weise in diesem Bereich bewegt, greift hier das Markenrecht nicht.
* Es kommt zu keiner Wettbewerbsverletzung, da kein Wettbewerbsverhältnis existiert. Daher greift auch das Wettbewerbsrecht nicht.
* Die Marke ist seit ihrer Eintragung nicht in Gebrauch und ist daher ohnehin löschungsreif.
* Der betreffende Markenname wird nicht vom Forenbetreiber, sondern von einer dritten Person verwendet.
* Die Verwendung des Benutzernamens dient ausschließlich der Kennzeichnung einer Person und nicht von Waren oder Dientleistungen; schon gar nicht im Versicherungswesen. Aus diesem Grunde findet weder Marken- noch Wettbewerbsrecht Anwendung.
* Die Abmahnung sei von dem gegnerischen Rechtsanwalt nur gestellt worden, um sich unrechtmäßig zu bereichern. Es wurden bewusst überhöhte Abmahnkosten erhoben, um ein schnelles Nachgeben zu erzwingen.
 
MEOW schrieb:
Forenbetreiber erhebt Gegenklage

Datum: Montag, 15. August 2005

Resümee
Vor etwas mehr als zwei Monaten erhielt der Webmaster von Ironsport.de, Patrick Albers, eine Abmahnung, die in der Internetgemeinde für sehr viel Furore sorgte. Er wurde abgemahnt, weil sich ein Mitglied in seinem privat betriebenen Diskussionsforum einen Benutzernamen gab, der einem rechtlich geschützen Markennamen entspricht. Die Höhe des in der Abmahnung genannten Streitwerts belief sich auf € 100.000. Eine Summe, die für die meisten Webmaster und Forenbetreiber, die eine kostenlose Internetseite betreiben, wohl nur schwer nachzuvollziehen und auch aufzubringen ist. Immerhin hätte Patrick Albers, sofern er die von dem gegnerischen Rechtsanwalt aufgesetzte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschrieben hätte, noch € 5.206,31 zu zahlen.
Patrick Albers machte seinen Fall umgehend publik und löste dadurch unzählige Diskussionen in zahlreichen Internetforen, -magazinen, -blogs, -newslettern und sonstigen -medien aus. Die Resonanz war gewaltig und die gebotene Unterstützung sehr hilfreich. Er wande sich daraufhin an Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr von der Kanzlei Dr. Bahr, der auch promt eine Gegenabmahnung formulierte. Eine Reaktion der Gegenseite blieb jedoch aus; der gegnerische Rechtsanwalt sowie der Inhaber des Markennamen haben sich selbst bis zum heutigen Tage nicht gemeldet.

Aktueller Stand
Da der Abmahner keine Anstalten machte vor Gericht zu gehen, wäre der Rechtsstreit außergerichtlich im Sande verlaufen. Aus der Gefahr heraus, eine solche Forderung könnte in Zukunft erneut gestellt werden, und um der derzeit sehr großen Anzahl unberechtigter Abmahnungen im Internet einen Riegel vorzuschieben, entschloss sich Patrick Albers, auf Anraten seines Rechtsanwalts Dr. Martin Bahr, die Angelegenheit endgültig zu klären.
Sie haben heute, am Montag, den 15. August, von ihrer Seite aus, eine negative Feststellungsklage erhoben. Die Klage wurde am Landgericht Hamburg eingereicht.
Mit der negativen Feststellungsklage soll festgestellt werden, dass die Abmahnung unberechtigt war und eben kein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht. Patrick Albers verlangt außerdem Schadensersatz für die ihm entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten.
Dieses Vorgehen soll nicht zuletzt auch dazu dienen, endlich mehr Rechtssicherheit für alle Webmaster und Administratoren im Internet zu schaffen.

Stichpunkte der Klageschrift

* Der Benutzername, der diesen Streit auslöste, entspricht nur zum Teil dem betreffenden Markennamen. Auch orthographische Unterschiede sind gegeben, die eine Verwechslung kaum zulassen.
* Der betreffende Markenname wird nicht im geschäftlichen Verkehr benutzt, da es sich um ein privat betriebenes Internetforum handelt.
* Die Marke ist für das Versicherungswesen eingetragen. Da sich der Webmaster jedoch in keinster Weise in diesem Bereich bewegt, greift hier das Markenrecht nicht.
* Es kommt zu keiner Wettbewerbsverletzung, da kein Wettbewerbsverhältnis existiert. Daher greift auch das Wettbewerbsrecht nicht.
* Die Marke ist seit ihrer Eintragung nicht in Gebrauch und ist daher ohnehin löschungsreif.
* Der betreffende Markenname wird nicht vom Forenbetreiber, sondern von einer dritten Person verwendet.
* Die Verwendung des Benutzernamens dient ausschließlich der Kennzeichnung einer Person und nicht von Waren oder Dientleistungen; schon gar nicht im Versicherungswesen. Aus diesem Grunde findet weder Marken- noch Wettbewerbsrecht Anwendung.
* Die Abmahnung sei von dem gegnerischen Rechtsanwalt nur gestellt worden, um sich unrechtmäßig zu bereichern. Es wurden bewusst überhöhte Abmahnkosten erhoben, um ein schnelles Nachgeben zu erzwingen.
Quelle?!

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
Danke für die Ergänzung. ;)
Bitte immer mit Quellenangabe zitieren.

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
Vielen Dank WEOW,

bitte halte uns auf dem Laufenden.

Ciao / didi
 
Cool. Hoffentlich bekommen die, die den Forenbetreiber abgemahnt haben, so richtig eine in die Fresse!

Entschuldigt meine Ausdrucksweise, aber ist doch wahr!
 

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