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Jetzt anmelden!jungfer schrieb:Das ist ja richtig Top!!!! Ok, ich kaufe ein Abo und möchte weiter informiert werden ;-)
firstlevel schrieb:smile. Ich glaub mit dieser Wortwahl dürfte er einige Kunden in Zukunft mehr begrüssen dürfen. Bin auch gespannt was kommt, ob überhaupt etwas kommt von der Gegenseite.
hmmm... War mir bis jetzt gar nicht bekannt, dass es "flatman-marken" gibt.MEOW schrieb:Deutsche Marken, die den Text flatman enthalten:
FLATMAN Klasse 09, 16, 37
FLATMAN Klasse 03
Flatman Klasse 09
:Confused:
Quelle?!MEOW schrieb:Forenbetreiber erhebt Gegenklage
Datum: Montag, 15. August 2005
Resümee
Vor etwas mehr als zwei Monaten erhielt der Webmaster von Ironsport.de, Patrick Albers, eine Abmahnung, die in der Internetgemeinde für sehr viel Furore sorgte. Er wurde abgemahnt, weil sich ein Mitglied in seinem privat betriebenen Diskussionsforum einen Benutzernamen gab, der einem rechtlich geschützen Markennamen entspricht. Die Höhe des in der Abmahnung genannten Streitwerts belief sich auf € 100.000. Eine Summe, die für die meisten Webmaster und Forenbetreiber, die eine kostenlose Internetseite betreiben, wohl nur schwer nachzuvollziehen und auch aufzubringen ist. Immerhin hätte Patrick Albers, sofern er die von dem gegnerischen Rechtsanwalt aufgesetzte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschrieben hätte, noch € 5.206,31 zu zahlen.
Patrick Albers machte seinen Fall umgehend publik und löste dadurch unzählige Diskussionen in zahlreichen Internetforen, -magazinen, -blogs, -newslettern und sonstigen -medien aus. Die Resonanz war gewaltig und die gebotene Unterstützung sehr hilfreich. Er wande sich daraufhin an Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr von der Kanzlei Dr. Bahr, der auch promt eine Gegenabmahnung formulierte. Eine Reaktion der Gegenseite blieb jedoch aus; der gegnerische Rechtsanwalt sowie der Inhaber des Markennamen haben sich selbst bis zum heutigen Tage nicht gemeldet.
Aktueller Stand
Da der Abmahner keine Anstalten machte vor Gericht zu gehen, wäre der Rechtsstreit außergerichtlich im Sande verlaufen. Aus der Gefahr heraus, eine solche Forderung könnte in Zukunft erneut gestellt werden, und um der derzeit sehr großen Anzahl unberechtigter Abmahnungen im Internet einen Riegel vorzuschieben, entschloss sich Patrick Albers, auf Anraten seines Rechtsanwalts Dr. Martin Bahr, die Angelegenheit endgültig zu klären.
Sie haben heute, am Montag, den 15. August, von ihrer Seite aus, eine negative Feststellungsklage erhoben. Die Klage wurde am Landgericht Hamburg eingereicht.
Mit der negativen Feststellungsklage soll festgestellt werden, dass die Abmahnung unberechtigt war und eben kein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht. Patrick Albers verlangt außerdem Schadensersatz für die ihm entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten.
Dieses Vorgehen soll nicht zuletzt auch dazu dienen, endlich mehr Rechtssicherheit für alle Webmaster und Administratoren im Internet zu schaffen.
Stichpunkte der Klageschrift
* Der Benutzername, der diesen Streit auslöste, entspricht nur zum Teil dem betreffenden Markennamen. Auch orthographische Unterschiede sind gegeben, die eine Verwechslung kaum zulassen.
* Der betreffende Markenname wird nicht im geschäftlichen Verkehr benutzt, da es sich um ein privat betriebenes Internetforum handelt.
* Die Marke ist für das Versicherungswesen eingetragen. Da sich der Webmaster jedoch in keinster Weise in diesem Bereich bewegt, greift hier das Markenrecht nicht.
* Es kommt zu keiner Wettbewerbsverletzung, da kein Wettbewerbsverhältnis existiert. Daher greift auch das Wettbewerbsrecht nicht.
* Die Marke ist seit ihrer Eintragung nicht in Gebrauch und ist daher ohnehin löschungsreif.
* Der betreffende Markenname wird nicht vom Forenbetreiber, sondern von einer dritten Person verwendet.
* Die Verwendung des Benutzernamens dient ausschließlich der Kennzeichnung einer Person und nicht von Waren oder Dientleistungen; schon gar nicht im Versicherungswesen. Aus diesem Grunde findet weder Marken- noch Wettbewerbsrecht Anwendung.
* Die Abmahnung sei von dem gegnerischen Rechtsanwalt nur gestellt worden, um sich unrechtmäßig zu bereichern. Es wurden bewusst überhöhte Abmahnkosten erhoben, um ein schnelles Nachgeben zu erzwingen.
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