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Dieses erließ nach Aussagen des Foren-Betreibers am vergangenen Dienstag in Abwesenheit des Markeninhabers ein Versäumnisurteil und gab darin den von dem Kläger geltend gemachten Ansprüchen statt. In der Entscheidung werde festgestellt, dass die Abmahnung unberechtigt war und auf rechtsmissbräuchliche Weise erfolgte. Darüber hinaus habe der Markeninhaber auch die anwaltlichen außergerichtlichen Kosten zu tragen.
Grundsätzlich kann gegen ein Versäumnisurteil zwar innerhalb von 14 Tagen noch Einspruch eingelegt werden. Nach Aussagen des Foren-Betreibers habe der Markeninhaber aber bereits angekündigt, von diesem Rechtsmittel keinen Gebrauch zu machen und die Entscheidung damit zu akzeptieren. Sofern die Entscheidung Rechtskraft erhält, wäre sie eine der vergleichsweise wenigen Fällen, in denen sich ein Abgemahnter mit Erfolg gegen eine offensichtlich unberechtigte Abmahnung zur Wehr gesetzt hätte
ich glaube dieses ging nach hinten los für jemanden