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Frage zu Domain mit Minus/Bindestrich

Tobias706

New member
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11. Juni 2013
Beiträge
6
Hallo Leute,

ich bin noch relativ neu im Geschäft und habe da mal eine Frage... ich habe mir jetzt eine Domain gesichert. Nun weiß ich allerdings nicht ob ich diese auch benutzen darf. Ich habe vorab geschaut ob es die Marke gibt, allerdings nur mit Bindestrich. Da ich diese Domain noch nicht verwende werde ich sie einfach mal hier posten vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...

Meine neue Domain ist get-shirts.de, die vorhandene Domain der Marke ist getshirts.de. Jetzt habe ich (mehr durch Zufall) gesehen das Getshirts als Marke eingetragen ist.

Kann ich meine Domain trotzdem verwenden? Natürlich wollte ich auch in einem ähnlichen Bereich tätig werden...

Danke und gruß!
 
Danke für die schnelle Antwort... könnte ich die Domain denn rechtlich gesehen benutzen? Was eurer Meinung nach soll ich mit der Domain machen? Der Marke zum Kauf anbieten?

Bevor das ganze vielleicht kostspielig wird (kostenpflichtige Abmahnung), würde ich an Deiner Stelle die Domain löschen.

Harry
 
getshirts ist von der Form her ein als Logo eingetragene Wort-Bild Marke;-)

vielleicht wäre die Anmeldung als Wortmarke wegen des imho generischen Charakters schon etwas komplizierter.

Grundsätzlich würde ich immer die Finger davon lassen, nach erfolgreicher Registrierung einer Marke, die noch freie Bindestrich - oder nicht Bindestrichversion der freien Domain zu sichern;-)

bessere Argumente eine Domain im Ernstfall zu verteidigen, hast Du, wenn die Marke nach deiner Domainregistrierung angemeldet und schliesslich eingetragen wird, ein Vorwurf der Trittbrettfahrerei kann dir zumindest nicht angelastet werden.

Eigner von Wort-Bild Marken, vor allen Dingen wenn der Markentext generischer Natur ist, geniessen eher Schutzrechte bezüglich des visuellen Erscheinungsbilds ihres Geschäftszeichens, gerade in diesem Segment wird kopiert und geklaut, das sich die Balken biegen;-)

mit einer kreativen Wort-Bild Marke, die ein (Mindest)Mass an Unterscheidungskraft erlangt, lässt sich glaubhafter ein geistiges Eigentum begründen, als mit gegrabbten Gattungsbegriffen als eingetragene Wortmarken;-)

wie weit mit einer figurativen Marke letztendlich der integrierte text so gewichtig sein kann, dass allein durch die Zeichenfolge Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können, hängt wohl sehr vom Bekanntheitsgrad und vom Alter der Wort-Bild Marke ab und wie stark der grafische Text die Wort-Bild Marke dominiert;-)

markantes Beispiel ist das grafische Schutzzeichen "Coca Cola" als Beispiel für figurative Marken, wo ein nachträglicher Schutz als reine Wortmarke nach meiner laienhaften Einschätzung obsolet (geworden) ist;-)

generell ist die Kennzeichenkraft einer Marke entscheidend, ob eine Bindestrich-Version per Unterlassung nicht oder nur eingeschränkt kommerziell genutzt werden darf oder die Domain schliesslich übertragen werden mus, ich sage mal so, eine kaum bekannte Marke mit demzufolge schwacher Kennzeichenkraft wird wohl kaum eine Verwechslungsgefahr beim anderen Bindestrich Domaininhaber begründen können, falls dieser jegliche optische Verwechslungsgefahr im Geschäftsverkehr vermeidet und den Markeninhaber auch nach UWG nicht unnötig provoziert, es iss im Streitfalle immer vom Einzelfall abhängig, wo ein versierter Anwalt da besser Auskunft geben kann, ob sich das Halten und kommerzielle Projektieren einer gefährdeten Domäne lohnt oder ob man davon besser die Finger lässt.

Scheisse, so viel wollt' ich eigentlich nicht schreiben, ich alter Laberkopp;-)
 
Trotz der o.g. Ausführung und Begründung.

Ich würde mir das nicht antun, vor allem nicht als Newbie.
Fazit: Domain löschen!

Gruß Jens
meistertrikot.de
 
Danke für die vielen Antworten. Heute Nacht habe ich mir gedanken gemacht und folgendes ist passiert:

Ich habe einfach mal getshirts angeschrieben, ich habe ihnen erklärt, dass ich eine Seite / Art Blog draufsetzen will. Und als Shopanbindung würde ich den Shop von getshirts nehmen (auf Provisionsbasis). Natürlich fragte ich ob das ganze OK für sie wäre. (Ist zwar nicht meine Ursprungsidee aber ich denke damit kann ich leben.)

Also die Antwort ist wie folgt:

Daher achten wir natürlich darauf, das ähnlich klingende Webseite keine allzugrosse Verwechslungsgefahr mit sich bringen.

Natürlich liefern wir gerne technische Möglichkeiten für eine Shopintegration und sind gespannt auf den Blog.


Ich habe meiner Meinung nach schon das ok bekommen, ich denke für beide stellt es irgendwo eine Win-Win-Situation dar.

Was meint ihr zur Lösung? Sollte ich mich weiter absichern? Weiterhin finger von lassen, ich meine für den Shop ist es ja auch nicht das Schlechteste... mehr Umsatz, keine Arbeit mit der Seite...

Gruß Tobias
 
Ich würde das alles mit vorsicht genießen. niemand hier kann dir sagen wie die ticken, aber wenn sie dir was wollen, dann sollte es gerade nach deiner mail für sie ein leichtes sein an die domain zu gelangen. Letztendlich musst du selber entscheiden was du machst, denn du bist auch der jenige der dafür gerade stehen muss. Ich persönlich würde sowas nicht machen.
 
Das war kein so guter Schachzug von Dir (meine pers. Meinung), hoffentlich geht das nicht nach hinten los.

Gruß Jens
diktiergerät.de
 
Hätte ich gewusst, dass das Ganze so kompliziert sein kann...dann hätte ich mir gleich was anderes ausgedacht.

Ok, der Schachzug war vielleicht nicht so clever, aber sie hätten mir doch so oder so die Domain wegnehmen können oder?

Ich hoffe ich nerve euch nicht damit... bin halt wirklich noch ein Newbie :)

Nach der Mail habe ich noch mal zurückgeschrieben und mich für das "OK" bedankt, und nachgefragt wie das Ganze denn ablaufen könnte...

Kleiner Auszug aus der Mail

Wenn getshirts selbst in irgendeiner Form mit auf der Webseite auftaucht / verlinkt wird / unser Resellerprogramm nutzt etc ist es für uns völlig in Ordnung.

Ach Leute, ich würde es so gerne machen... (merkt man wohl? :)) Find die Domain immernoch ziemlich gut. Aber vielleicht sollte ich die Idee wirklich begraben...:goodnight:

Nochmals danke an Euch!!!
 
Wenn es zu so einer Situation kommt, sehe ich zwei Möglichkeiten

a) Löschen
b) den Markeninhaber kontaktieren - und dann bei der Anfrage auch gleich anbieten, die Domain im Zweifel übertragen zu wollen.

Welchen Weg man präferiert ist Geschmacksache. mE war hier das Vorgehen nach b) aber nicht verkehrt. Auf jeden Fall besser als eine "Vogel-Strauß Politik"
 
Würde die Domain auch sofort löschen, alles zu risikoreich und in Sachen Kooperation mit dem Markeninhaber würde ich mich fragen, warum der das gerne hätte und nicht Deine Domain "einfach" einklagt und selbst was betreibt (ist es Unwissenheit, Kalkül, ...???).

Finger weg, wie es alle Dir raten, Domain löschen und fertig.


Viele Grüße
HP
 
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ich habe dann sofort den Markenrechteinhaber kontaktiert und ihm die kostenlose Übertragung der Domain angeboten. Er meinte dann nur, dass ich die behalten solle und lieber deren Partnerprogramm einbinden solle.
 
Nochmals vielen Dank für Eure Unterstützung. Da ich das ok des Inhabers habe, werde ich bald mal einen Blog raufbasteln und den entsprechenden Inhaber als Partnershop raufnehmen.

Da ich ja "nur" eine Provision will, wird das für ihn (auch wenn es mal gut laufen sollte immernoch) sehr recht sein. Und zur Not kann ich die Domain entsprechend übertragen (natürlich nur wenn es hart auf hart kommt).
 
Wenn Du die Seite sozusagen step-by-step im Austausch mit dem Markeninhaber entwickelst und die sich nie beschweren, sieht das für Dich schon mal viel besser aus.

Außerdem ist das markenrechtlich ganz und gar nicht eindeutig: "getshirts" bedeutet in einer gebräuchlichen Fremdsprache nichts anderes als "bekomme Hemden" - das ist rein beschreibend, und ein markenrechtlicher Schutz für eine beschreibende Wortfolge ist - wenn berhaupt! - viel schwächer als bei einem Kunstwort (="generischer Begriff", s.o. früherer Post). Deswegen werden die eventuell auch eine Bildmarke angemeldet haben, weil sie die reine Wortfolge gar nicht angemeldet bekommen haben, oder selbst Zweifel an der Eintragungsfähigkeit hatten.

Wenn die anderen rechtlich gut beraten sind, werden die sich also sehr ernsthaft fragen, ob sie Dir wirklich rechtlich an den Karren p... könnten - solange Du nicht die grafischen Elemente von deren Bildmarke verwechslungsfähig nachmachst.

Außerdem besteht Markenschutz nur gegenüber gewerblichen Handlungen in den von der Markenanmeldung erfassten Klassen (="Geschäftsbereichen"). Die reine Domainanmeldung ist daher nie eine Markenverletzung. Es kommt insofern auf die Nutzung an - also dass, was Du für Inhalte online stellst. Es kann allerdings sein, dass der Markeninhaber die Freigabe der Domain verlangen kann, aber das führt hier zu weit - nur Abmahnkosten etc. sind dann viel weniger wahrscheinlich. Solange Du die Domain also nicht geschäftlich nutzt (aber sobald Du da irgendwie Einnahmen mit generieren willst, tust Du das), bist Du markenrechtlich "safe" in Bezug auf Abmahnungen.

Also Glückwunsch zu Deinem Mut, trotz der vielen Warnungen so vorzugehen, wie Du vorgegangen bist. Wenn Du es weiter im Austausch mit den anderen machst, sind die Aussichten auf Win-Win in der Tat gut. Und falls Du doch mit ihnen Ärger bekommen solltest, lohnt sich die detaillierte Prüfung durch Anwältin/Anwalt. (Falls Sie Dir blöd kommen, schlag' aber erst mal eine zivilisiertere Auseinandersetzung vor - Mediation! Damit kommen alle Beteiligten wahrscheinlich besser weg.)
 
Dein Beitrag gefällt mir richtig gut... Mediation, das wäre dann auf jeden Fall der erste Schritt. Ich hoffe einfach, es kommt nicht so weit. ;)

Das Gute ist, ich habe die E-Mails. Diese sind in jedem Fall sehr aussagekräftig, das habe ich mittlerweile von einem angehenden Anwalt bestätigen lassen. Da wurde mir quasi die Schlinge genommen.

Der Teil mit der Bildmarke ist sehr interessant, kann man irgendwo abklären ob ich meine Domain/Marke auch entsprechend eintragen lassen kann/könnte? Quasi als vorab check? Das wäre dann natürlich auch noch sehr interessant.
 
[...]
Der Teil mit der Bildmarke ist sehr interessant, kann man irgendwo abklären ob ich meine Domain/Marke auch entsprechend eintragen lassen kann/könnte? Quasi als vorab check? Das wäre dann natürlich auch noch sehr interessant.
Vorab klären eigentlich nur durch Beratung durch jemanden, der sich mit Markenrecht auskennt - also am ehesten Anwältin/Anwalt. Bitte beachten: wir beraten über ErfolgsAUSSICHTEN. Geben also Prognosen, wie wahrscheinlich es ist, dass dies oder jenes aus rechtlicher Sicht klappt. 100% sicher voraus sagen kann das niemand. Die Realität hält erfahrungsgemäß so viele unvorhergesehene Umstände parat, da können einem graue Haare wachsen... Rechtswissenschaft ist Sprach- und Sozialwissenschaft, keine Mathematik. Und bei einer beschreibenden Wortfolge in einer bekannten Fremdsprache könnte es sein, dass der eine Sachbearbeiter im Markenamt eine entsprechende Wortmarkenanmeldung noch durchgehen lässt, der andere nicht - am Ende würde wieder ein Gericht entscheiden, wenn man nicht einverstanden ist. Aber eine Bildmarke anzumelden, auch wenn da eine rein beschreibende Wortfolge drin enthalten ist, geht immer. (Aber bei JEDER Markenanmeldung vorher Markenrecherche machen!) Der Schutz bezieht sich aber halt weniger auf die Wortfolge, und fast nur auf die Grafik.
 

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