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Frage zum Domainrecht

spiz

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Registriert
14. Juni 2004
Beiträge
1.204
Reaktionspunkte
1
1.Mal angenommen ich würde die Domain z.B. Auto24.de besitzen und eine Marke auf den Namen 'Auto24' (Nur 'auto24' ohne .de oder.com Zusatz)anmelden.
Kann ich jetzt ( wenn die Markenanmeldung erfolgt ist )die Besitzer von Auto24.com /.net/.org abmahnen.
2.bzw. was ist wenn ich die Marke eingetragen habe und sich nach Markenanmeldung 'Auto24' jemand Auto24.com/.net/.org registriert. Habe ich jetzt als Besitzer der Marke 'Auto24' und der Domain Auto24.de ein Recht auf die Domain auto24.com.net.org ?
 
Zu 1.:
NEIN!

>2.bzw. was ist wenn ich die Marke eingetragen habe und sich nach Markenanmeldung 'Auto24'
> jemand Auto24.com/.net/.org registriert.
>Habe ich jetzt als Besitzer der Marke 'Auto24' und der Domain Auto24.de ein Recht auf
> die Domain auto24.com.net.org ?

IMHO ja, sofern deutsches Recht gilt --> Inhaber auto24.com / .net ist aus Deutschland
und das Angebot von auto24.com in den gleichen Klassen wie die MArkenanmeldung operiert.
Wie gesagt, Markeneintrag jünger als Domain ... .

Selbstverständlich darf dann auch keine Internationale Marke vorliegen ...

...und wenn Du ganz sicher gehen willst, läßt Du die Sache vor dem Münchener OLG verhandeln
und engagierst DEN richtigen Anwalt ... ;D ;D

Meinst Du dieses Forum ist das richtige für Dein Anliegen?

Gruss,

Ruediger
 

Wieso? Wenn ich Marke + de-domain habe, komme ich eigentlich immer durch. Sonst hätte ich mir auch vor fünf Jahren napster.com oder consors.com holen können, und jetzt könnte mir keiner was? Darauf würd' ich nicht wetten ...

>2.bzw. was ist wenn ich die Marke eingetragen habe und sich nach Markenanmeldung 'Auto24'
> jemand Auto24.com/.net/.org registriert.
>Habe ich jetzt als Besitzer der Marke 'Auto24' und der Domain Auto24.de ein Recht auf
> die Domain auto24.com.net.org ?

IMHO ja, sofern deutsches Recht gilt --> Inhaber auto24.com / .net ist aus Deutschland
und das Angebot von auto24.com in den gleichen Klassen wie die MArkenanmeldung operiert.
Wie gesagt, Markeneintrag jünger als Domain ... .

Selbstverständlich darf dann auch keine Internationale Marke vorliegen ...

...und wenn Du ganz sicher gehen willst, läßt Du die Sache vor dem Münchener OLG verhandeln
und engagierst DEN richtigen Anwalt ... ;D ;D

Meinst Du dieses Forum ist das richtige für Dein Anliegen?

Er hat eine Frage zum Onlinerecht gestellt, und wenn ich das Topic richtig interpretiere, ist das hier der richtige Ort dafür.

Nikolai Tiedemann
www.united-domains.de
 
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