Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Frage zum Markenrecht

Paul_Kuhn

New member
Registriert
13. Okt. 2005
Beiträge
4.161
Reaktionspunkte
12
Kennt sich jemand mit dem Markenrecht aus?
Ab wann wirkt eigentlich eine (Wort-)marke?
[ ] Ab dem Datum der Veröffentlichung der Beantragung?
[ ] Ab dem Datum der Eintragung?

Gegen ersteres spricht, dass sie nicht verteidigt werden kann, da noch
nicht eingetragen. Ausserdem kann ja die Eintragung später widerrufen
werden.

Ahoi!
 
Weiss nicht genau worauf du hinaus willst,schieße mal drauf los.

Also wenn ein zweiter die Marke eintragen will,ist der Prioritätstag ausschlaggebend.

Um später mal irgendwie zu fechten,zum Beispiel mit bösen Domainern,ist eine Marke nicht unbedingt wichtig,da Markenrechte auch erwachsen können,unabhängig davon ob irgendwas eingetragen wurde oder nicht.

Beispiel:

Ich habe ein Kunstwort das eintragungsfähig wäre " HH-Paule"

Mir schreibt einer einen Brief mit der Anschrift "Firma HH-Paule".

In dem Moment wurde das Kunstwort im geschäftlichen Verkehr genutzt und es greift das Markenrecht so wie der Poststempel ;-)

Gruß Öddel.
 
"Ab wann gilt der Schutz meiner Marke?

Schon mit der Anmeldung, oder erst mit der Eintragung?
Die Marke gewährt erst ab ihrer Eintragung Schutz. Der Schutz
gilt aber rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Markenanmeldung.
Deshalb kommt es bei Streitigkeiten immer auf den
Anmeldezeitpunkt an."

Quelle: http://www.servicemarks.de/downloads/qamarke.pdf

Habe mal eine Wortbildmarke beantragt und glaube mich zu erinnern, dass dies auch für die Wortbildmarke gilt.

Schöne Grüße

Reinhold
 
Naja ansonsten könnte ja jeder sich die Anmeldungen ansehen und zu den kommenden Marken einfach mal eben die passende Domain reggen und dann behaupten, die Domain war vor der Marke da. Da liefe dann wohl was falsch.
 
Ab Datum der Eintragung aber rückwirkend. Schutz kann aber auch schon vor der Eintragung bestehen.
 
Genauer gesagt: Ab Eintragung wirkt der Markenschutz nach § 47 Abs. 1 MarkenG rückwirkend ab Anmeldetag! Also weder Veröffentlichung der Anmeldung noch Eintragung, sondern Eingang der Anmeldung bei der DPMA.
 
...Domain reggen und dann behaupten, die Domain war vor der Marke da. Da liefe dann wohl was falsch.
In etwa so ist es mir passiert. Ich habe eine Domain frei registriert (keine
dt. Markenrechte sichtbar) und leider erst hinterher entdeckt, dass da eine
europäische Markeneintragung läuft.

Ahoi!
 
Zurück
Oben