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Frage zum Reg. Datum und Markenanmeldung

nexos

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Registriert
31. Mai 2005
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24
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0
Hallo liebe Foren gemeinschaft,

Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Markenrecht. Folgendes Szenario

Gestern bekam ich per Einschreiben Post in der ich aufgefordert werde umgehend eine bestimmte Domain zu die ich betreibe zu löschen.

Gesagt getan da ein Bestandteil meiner Domain als Marke Angemeldet ist habe ich den Markeninhaber sofort Kontaktiert und Ihm mitgeteilt das ich eine umgehende Löschung der Domain veranlassen werde.

Nach genauerer Durchsicht der Unterlagen stellte ich dann fest das die Marke später angemeldet wurde als ich die Domain registriert habe.

Der Markeninhaber fordert aber dennoch einen Betrag X als Aufwandsentschädigung um die Sache für mich kostengünstig aus der Welt zuschaffen. Wenn ich darauf nicht reagiere, dann würde die Sache zu seinem Anwalt gehen. Die Anwaltskosten die dabei anfallen sind aber nicht weit vom geforderten Betrag X entfernt.

Meine Frage dazu also konkret wäre, habe ich da überhaupt etwas zu befürchten? Ich hatte die Domain ja bereits vor Anmeldung der Marke. Zum Zeitpunkt der Registrierung habe ich ja gegen keinerlei Rechte verstoßen.
 
Hallo,

kommt auf den Einzelfall an und ist auch
nicht ganz unumstritten mit älteren un-
genutzten Domains. Was Du aber auf jeden
Fall tun könntest, um ohne Kosten aus
dieser Sache heraus zu kommen (auch un-
abhängig davon, dass die Domain älter ist),
ist folgendes: Du löschst die Domain und
gibst eine strafbewährte Unterlassungser-
klärung ab. Anschließend besteht kein Grund
mehr für das Einschalten eines Anwaltes.

Gruß
Sebastian
 
das funktioniert aber auch nur deshalb weil das schreiben nicht vom anwalt verfasst wurde, oder? wenn man bei einer anwaltlichen abmahnung die gebühren nicht bezahlt, jedoch die domain löscht und eine unterlassungserklärung abgibt, ist die sache noch nicht aus der welt geschafft.
 
Dann sind die Anwaltskosten ja be-
reits entstanden und müssten (sofern
die Abmahnung berechtigt war) na-
türlich auch bezahlt werden.

Gruß
Sebastian
 
zunächst Danke für die bis jetzt geschriebenen Antworten.

Ein Anwaltsschreiben liegt bis jetzt nicht vor diesbezüglich wurde mir eine Frist bis zum 27.06. gesetzt.

der Erwähnte Betrag X sind hier 800 Euro für ein Einschreiben und ein paar Kopien.

Ich will auch nicht umbedingt mit meinem Anwalt zurückschießen sondern auch die Sache für mich ganz kostengünstig aus der Welt schaffen. Die MArke um die es hier geht ist wie bereits erwähnt bestandteil meiner Domain. Nach einer weiteren Recherche bin ich jetzt mittlerweile soweit das ich die Domain bereits 6 Monate in besitz hatte bevor die Marke angemeldet wurde was aber vom Zeitraumher nicht großartig von bedeutung sein sollte.

es ist aber auch anzumerken das die Marke bestandteil servieler Domains ist. Will die Marke aber hier nicht öffentlich nennen. Achtet nur mal auf euren Domain bestand wo es bespw. um helpdesk4u oder mail2sms es handelt sich hier bei um einen ähnlichen fall.
 
nexos schrieb:
bespw. um helpdesk4u oder mail2sms es handelt sich hier bei um einen ähnlichen fall.

hmm das wiederum riecht dann stark nach serienbrief-abzocke, zumal die gegenseite nichtmal einen anwalt bemüht, jedoch 800 EUR verlangt, was er komplett einstecken könnte.

ruf doch nochmal bei ihm an und frag ihn mal ganz beiläufig, um welche deiner domains es sich nochmal dreht, du hättest gerade das schreiben nicht zurhand. wenn er dann erst deinen namen braucht oder gar keine auskunft geben kann, liegt nahe, dass es sich um abzocke handelt.
 
Dem Gegner stehen nur die nachweislich
entstandenen Kosten (etwa Anwaltskos-
ten, Kosten für ein Einschreiben, o.ä.) zu.
Wenn er Dir also eine Rechnung über 10
Euro für das Einschreiben vorlegt musst
Du auch das bezahlen. Kopien kosten hin-
gegen immer nur Centbeträge! Wie man
hier auf 800 Euro kommt ist mir unver-
ständlich, eigene Arbeitszeit kann jeden-
falls nicht angerechnet werden (Ausnahme:
Anwälte).

Gruß
Sebastian
 
Was Deine möglichen Rechte an der Domain angeht, solltest Du Dir vielleicht einfach mal die folgenden Entscheidungen durchlesen:

www.jurpc.de/rechtspr/20050019.htm - soco.de

www.jurpc.de/rechtspr/20050019.htm - mho.de

www.jurpc.de/rechtspr/19990076.htm - fnet.de

Vielleicht bringen Sie Dich bei Deinen Überlegungen weiter.

Was die Kosten angeht, stelle ich mir gerade ein Szenario vor, bei dem ein Abgemahnter die umstrittene Domain freigibt oder sogar überträgt, vielleicht sogar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, wobei man streiten kann, ob das nach einer Übertragung der Domain überhaupt nötig wäre und anschließend nicht zahlt.

Dann müsste der Abmahnende im sog. kleinen Verletzungsprozess seine Kosten einklagen. In diesem Prozess würde dann inzident geprüft, ob die Abmahnung gerechtfertigt war und auch die Kosten angemessen waren. Ob für einen Betrag von 800 EUR der Aufwand und ein mögliches Prozessrisiko gerechtfertigt sind, will ich hier nicht beurteilen.

Gruß
Daniel
 
Hallo,

wollte mich noch für eure Beiträge und Ratschläge bedanken.

Der Vorschlag von Timm einfach auf Doof anzurufen ist garnicht so schlecht ;)
 
Wie ist denn die Sache ausgegangen oder läuft die Angelegenheit noch?

Neugieriger Gruß
Daniel
 
Hallo Daniel,

RA_Klein schrieb:
Wie ist denn die Sache ausgegangen oder läuft die Angelegenheit noch?

ich habe bis jetzt nicht darauf reagiert (und so wie es ausschaut werde ich das wohl auch nicht). Die besagte Domain um die es geht habe ich bereits wie gefordert gelöscht. Der Kläger hatte darauf einen Dispute und ist jetzt slebst Inhaber der Domain.

Mir wurde eine Frist bis zum 27.06. gesetzt wenn ich bi dahin nicht reagiere, dann wurde die sache zum Anwalt gehen. Da ich ja die Domain nicht weiter nutze, sehe ich da keinen Grund das er zum Anwalt muss, und wenn doch...

werde hier aber entsprechend weiter posten wenn sich dort etwas tut.
 
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