Hallo liebe Foren gemeinschaft,
Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Markenrecht. Folgendes Szenario
Gestern bekam ich per Einschreiben Post in der ich aufgefordert werde umgehend eine bestimmte Domain zu die ich betreibe zu löschen.
Gesagt getan da ein Bestandteil meiner Domain als Marke Angemeldet ist habe ich den Markeninhaber sofort Kontaktiert und Ihm mitgeteilt das ich eine umgehende Löschung der Domain veranlassen werde.
Nach genauerer Durchsicht der Unterlagen stellte ich dann fest das die Marke später angemeldet wurde als ich die Domain registriert habe.
Der Markeninhaber fordert aber dennoch einen Betrag X als Aufwandsentschädigung um die Sache für mich kostengünstig aus der Welt zuschaffen. Wenn ich darauf nicht reagiere, dann würde die Sache zu seinem Anwalt gehen. Die Anwaltskosten die dabei anfallen sind aber nicht weit vom geforderten Betrag X entfernt.
Meine Frage dazu also konkret wäre, habe ich da überhaupt etwas zu befürchten? Ich hatte die Domain ja bereits vor Anmeldung der Marke. Zum Zeitpunkt der Registrierung habe ich ja gegen keinerlei Rechte verstoßen.
Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Markenrecht. Folgendes Szenario
Gestern bekam ich per Einschreiben Post in der ich aufgefordert werde umgehend eine bestimmte Domain zu die ich betreibe zu löschen.
Gesagt getan da ein Bestandteil meiner Domain als Marke Angemeldet ist habe ich den Markeninhaber sofort Kontaktiert und Ihm mitgeteilt das ich eine umgehende Löschung der Domain veranlassen werde.
Nach genauerer Durchsicht der Unterlagen stellte ich dann fest das die Marke später angemeldet wurde als ich die Domain registriert habe.
Der Markeninhaber fordert aber dennoch einen Betrag X als Aufwandsentschädigung um die Sache für mich kostengünstig aus der Welt zuschaffen. Wenn ich darauf nicht reagiere, dann würde die Sache zu seinem Anwalt gehen. Die Anwaltskosten die dabei anfallen sind aber nicht weit vom geforderten Betrag X entfernt.
Meine Frage dazu also konkret wäre, habe ich da überhaupt etwas zu befürchten? Ich hatte die Domain ja bereits vor Anmeldung der Marke. Zum Zeitpunkt der Registrierung habe ich ja gegen keinerlei Rechte verstoßen.