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Frage zur Wortmarke im Domainnamen

mystica

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Registriert
01. Nov. 2014
Beiträge
71
Reaktionspunkte
0
Hallo zusammen,

kürzlich habe ich dieses Forum entdeckt und bin seither täglich hier (tolles Forum!!). Da ich in Sachen Domainankauf bzw. Domainverkauf noch blutiger Anfänger bin, helfen mir die zahlreichen Forumsbeiträge sicher bei der ein oder anderen Frage zukünftig weiter.

Ich hoffe ihr seit mir nicht böse, wenn ich allerdings doch, direkt mit meinem ersten Forumsbeitrag eine erste Frage an euch richte. Also bitte nicht steinigen :wink: . Es geht hierbei um das Thema Markenrecht bzw. um eine eingetragene Wortmarke.

Ich zeige Interesse an der Domain heidelberg.website
Soweit ich das richtig verstehe, ist der Name heidelberg jedoch als Wortmarke geschützt (siehe hier: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/943976/DE)

Bedeutet das letztendlich, dass es unter Umständen zur Abmahnung bzw. Unterlassungserklärung kommen könnte, wenn ich diese Domain registrieren lasse? ich frage auch deshalb, da es anderseits ja auch die Domain heidelberg.de der Stad Heidelberg oder weitere Domainendungen wie heidelberg.tips oder heidelberg.club gibt, welche auf Privatpersonen oder Firmen registriert sind, die nichts mit dem Eintrag von oben zu tun haben.

Wer kann hierzu mehr sagen.

Für eure Hilfe schon jetzt besten Dank.

Beste Grüße
 
willkommen.
ich meine, wenn du keine druckmaschinen oder andere geräte der nizzaklasse 7 auf der seite bewirbst/anbietest, hast du nichts zu befürchten.
allerdings sind ortsnamen wohl immer etwas kritisch.
das ist keine rechtsberatung.
 
Unabhängig vom Markenrecht (Wortmarke) gibt es auch das Namensrecht nach § 12 BGB, welches auch Städte und Gemeinden für sich in Anspruch nehmen können. Besser Finger weg bei dieser Domain, besonders als Anfänger mit Sitz (Gerichtsstand) in Deutschland.
 
...Regel Nr. 6 ist schon durch ein entsprechendes Urteil "aufgeweicht" worden.

Zudem gibt es für Geheimnisträger eine Insider-Regel, die da heißt: erwerbe keine Domain mit einer Unglückszahl bzw. einer Zahl, die durch "Pi" teilbar ist!:smiile:
 
Hallo in die Runde,

erst einmal danke für die nette Begrüßung sowie die zahl- und hilfreichen Antworten!

Die Seite mit den sieben goldenen Regeln schaue ich mir gleich noch einmal in Ruhe an. Letztendlich lese ich aber anhand eurer Beiträge heraus, dass man tendenziell die Finger von solchen Domainnamen lassen sollte.

ich meine, wenn du keine druckmaschinen oder andere geräte der nizzaklasse 7 auf der seite bewirbst/anbietest, hast du nichts zu befürchten.

Das hatte ich nicht vor :smiile:, hier würde es mehr um Webdesign gehen. Die Gesetzeslage ist für mich dennoch nur schwer nachvollziehbar. Alleine schon deshalb, weil ein Druckmaschinenhersteller das Wort Heidelberg für sich schützen lassen kann, andererseits die Stadt HD aber dagegen vorgehen kann, wenn der Name HD in einer Domain vorkommt. Wenn jemand das Wort Heidelberg mit Bezug auf seinen Wohnort in einer Domain verwenden möchte, bekommt man es im schlimmsten Fall mit 2 Instanzen zu tun. Einmal mit der Stadt Heidelberg selbst und dann u.U. noch mit dem Druckmaschinenhersteller, da dieser die Wortmarke hat schützen lassen. Hey, ich bin neben 140.000 Personen auch, ein Bürger der Stadt Heidelberg. Es ist wirklich schade, dass es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann, wenn ein Städtename einer x-beliebigen gTLD vorangestellt ist.

Noch einmal besten Dank für eure Unterstützung :wavey:

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie ist das mit Regel 4 (heutzutage) und sagen wir z.B. Hauptstadt von Frankreich*de?
 
Ich habe eben mal über meinen iuris-Zugang nach Tippfehler-Domains gesucht.

Dazu gibt es bereits 134 Einträge (Urteile, Aufsätze, etc.)

Letztes Urteil v. BGH vom 22.01.2014 (I ZR 164/12, NJW 2014, 1534)
Der Autor eines Kurzreferates zum Urteil kommt zu dem Ergebnis, "dass Inhaber von Tippfehler-Domains diese so gestalten sollten, dass für den abgefangenen Nutzer deutlich wird, dass er sich auf der falschen Seite befindet, um spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden."

Falls ich in meinen kommenden Vorlesungen mit den Inhalten:

Markenrecht
Patentrecht
Gebrauchsmusterrecht
Arbeitnehmererfindungsrecht
Geschmacksmusterrecht und
Urheberrecht

mal ein wenig aufpasse, kann ich hoffentlich noch etwas besser mitreden...

Namensrechtliche Grüße
Dennis
 
Hallo in die Runde,

erst einmal danke für die nette Begrüßung sowie die zahl- und hilfreichen Antworten!

Die Seite mit den sieben goldenen Regeln schaue ich mir gleich noch einmal in Ruhe an. Letztendlich lese ich aber anhand eurer Beiträge heraus, dass man tendenziell die Finger von solchen Domainnamen lassen sollte.



Das hatte ich nicht vor :smiile:, hier würde es mehr um Webdesign gehen. Die Gesetzeslage ist für mich dennoch nur schwer nachvollziehbar. Alleine schon deshalb, weil ein Druckmaschinenhersteller das Wort Heidelberg für sich schützen lassen kann, andererseits die Stadt HD aber dagegen vorgehen kann, wenn der Name HD in einer Domain vorkommt. Wenn jemand das Wort Heidelberg mit Bezug auf seinen Wohnort in einer Domain verwenden möchte, bekommt man es im schlimmsten Fall mit 2 Instanzen zu tun. Einmal mit der Stadt Heidelberg selbst und dann u.U. noch mit dem Druckmaschinenhersteller, da dieser die Wortmarke hat schützen lassen. Hey, ich bin neben 140.000 Personen auch, ein Bürger der Stadt Heidelberg. Es ist wirklich schade, dass es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann, wenn ein Städtename einer x-beliebigen gTLD vorangestellt ist.

Noch einmal besten Dank für eure Unterstützung :wavey:

Gruß

Regel Nummer 1 hier im Forum ist übrigens: Stell Dich erstmal vor bevor Du irgendetwas anderes postet! Die solltest Du eigentlich schon kennen, wenn Du täglich hier unterwegs warst in der letzten Zeit. ;)
 
Regel Nummer 1 hier im Forum ist übrigens: Stell Dich erstmal vor bevor Du irgendetwas anderes postet! Die solltest Du eigentlich schon kennen, wenn Du täglich hier unterwegs warst in der letzten Zeit. ;)

Sorry, wollte nicht unhöflich erscheinen. Ich habe das soeben nachgeholt :BigGrin:
 
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