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Frimenadressen ohne Einwilligung in Online-Verzeichnisse eintragen?

gamerman

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27. Dez. 2006
Beiträge
907
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0
Hallo Leute,

ich möchte keine Rechtsauskunft, sondern nur eure Meinung einholen.

Dürfen Unternehmensadressen ohne Einwilligung von den jeweiligen Unternehmen in ein Online-Verzeichnis eingetragen werden?

Danke im Voraus!

Gruß Mario
 
Danke Gamerman für Frage u. Antwort - dieses Thema ist für mich auch interessant, ich bin zwar immer davon ausgegangen, dass dies so möglich ist, aber nun hab ich es auch mal direkt aus berufendem Munde.

Vielen Dank
Tobi
 
@ Tobi, bitte, keine Ursache!

Da ich nächstes Jahr ein Verzeichnis starten werde, wollte ich mir zunächst Grundlagenwissen zum Thema Datenschutz aneignen.

Gruß Mario
 
frag-einen-anwalt.de schrieb:
Die Erfassung von anonymen Daten und Daten von nicht natürlichen Personen, worunter eben auch Unternehmen fallen, ist hingegen auch ohne Einwilligung zulässig. Im Ergebnis sollten sie daher vor Veröffentlichung von Daten natürlicher Personen, also vorsorglich auch bei Einzelunternehmern (bei sonstigen Unternehmen nicht relevant), zuvor deren Einwilligung einholen.

Darin sehe ich ein erhebliches Problem. Die meisten Gewerbe sind Einzelunternehmen - also natürliche Personen mit Gewerbe. Fälschlich bezeichnen sich solche Personen oft selbst als Firma.

Es bedarf sehr aufwändiger Recherche wenn man hier keine Fehler machen will. Abmahnungen würde ich hier einkalkulieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darin sehe ich ein erhebliches Problem. Die meisten Gewerbe sind Einzelunternehmen - also natürliche Personen mit Gewerbe. Fälschlich bezeichnen sich solche Personen oft selbst als Firma.

Es bedarf sehr aufwändiger Recherche wenn man hier keine Fehler machen will. Abmahnungen würde ich hier einkalkulieren.

Ich sehe da keine Probleme, man muss nur mit den richtigen Keys suchen. Das ist zwar mit viel Aufwand verbunden, aber das gehört einfach dazu.

Gruß Mario
 
Darin sehe ich ein erhebliches Problem. Die meisten Gewerbe sind Einzelunternehmen - also natürliche Personen mit Gewerbe. Fälschlich bezeichnen sich solche Personen oft selbst als Firma.

Es bedarf sehr aufwändiger Recherche wenn man hier keine Fehler machen will. Abmahnungen würde ich hier einkalkulieren.

Einzelunternehmen, auch oder gerade mit natürlichen Personen fallen ja in den erlaubten Bereich. Man muss nur abchecken, dass hier das Gewerbe noch existent ist, dann ist alles ok. Hat jedoch die "natürliche Person" kein Gewerbe mehr (Insolvenz etc.pp.), dann kann es Probleme geben.

LG
Tobi
 
Ich würde es marketingtechnisch anders angehen. Die ersten 100 Eintragungen sind kostenlos, die darauffolgenden kostenpflichtig.

So besitzt man eine gewisse Grundbasis und ist mit - doch schriftlich bestätigt - rechtlich auf der sicheren Seite.

Lg.
 
Ich würde es marketingtechnisch anders angehen. Die ersten 100 Eintragungen sind kostenlos, die darauffolgenden kostenpflichtig.

So besitzt man eine gewisse Grundbasis und ist mit - doch schriftlich bestätigt - rechtlich auf der sicheren Seite.

Lg.

Danke für Deine Anregung!

Gruß Mario
 
Ich gehe davon aus, dass Du das falsch verstanden hast, Tobi.
(oder ich?)

Hmm, einer von uns beiden scheinbar auf jeden Fall. :)

LG
Tobi


Im übrigen haben Sie ebenfalls Recht, das Gewerbetreibende im Grunde immer mit ihrem Erscheinen in entsprechenden Verzeichnissen rechnen können. Das gilt zwar auch für den Einzelunternehmer. Allerdings kann es aber eben auch sein, dass der von Ihnen recherchierte Eintrag z.B. überholt ist und dieser Einzelunternehmer dann eine Eintragung als natürliche Person nicht (mehr) wünscht. Aus den genannten datenschutzrechtlichen Gründen sollten Sie daher bei solchen zumindest Vorsicht walten lassen, im Zweifel vergewissern sie sich einfach vorher telefonisch, ob der (gewerbliche) Eintrag noch stimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und genau aus dem Grund würde ich Einzelunternehmer auch nicht selbst in das Verzeichnis eintragen - das gibt langfristig nur unnötigen Ärger.

Gruß Mario
 
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