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Geld an Sedo überwiesen, Verkäufer reagiert nicht mehr

domainic

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31. März 2009
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Hi,
ich habe eine domain bei sedo erworben und das Geld bereits seit 10 Tagen auf das Treuhandkonto bei Sedo überwiesen. Sedo hat den Verkäufer beauftragt die domain zum KK freizugeben aber das ist seit dem nicht geschehen.
Laut der AGB hat Sedo ja die Canche 2 Mal eine Einigung zu erzielen.
Wenn ich als käufer jedoch meine Mitwirkungspflicht verletze muss ich die Gebühren zahlen.

Was muss ich tun um meine Mitwirkungspflicht nicht zu verletzen und dennoch mein Geld möglich schnell wieder zu bekommen ?
 
Ich wüsste nicht, was Du jetzt falsch machst?
Du hast das Geld überwiesen, damit hast du eine deiner Pflichten ja schon erfüllt. Wenn du den Auth-Code übermittelt bekommst musst du die Domain nur noch in dein Portfolio übernehmen und fertig. Das ist deine Pflicht. Wenn der Verkäufer nicht reagiert, bekommst du dein Geld wieder zurück.
 
Du hast doch alles getan, was in deiner Macht ist. Mehr als überweisen kannst du ja im Moment nicht tun. Also abwarten und Tee trinken
 
jup . hatte ich auch schon das ein oder andere mal .. also mach dir keine platte .. so wie du es geschildert hast .. ist das schlimmste was passieren kann, das du die domain nicht bekommst
 
Ich wüsste nicht, was Du jetzt falsch machst?
Du hast das Geld überwiesen, damit hast du eine deiner Pflichten ja schon erfüllt. Wenn du den Auth-Code übermittelt bekommst musst du die Domain nur noch in dein Portfolio übernehmen und fertig. Das ist deine Pflicht. Wenn der Verkäufer nicht reagiert, bekommst du dein Geld wieder zurück.

Ich muss doch sicher eine Frist einhalten bis ich Sedo sage ich will mein Geld zurück oder ? Sonst könnte man ja einen tag nach EIngang auf das Sedo-Konto sagen man möchte sein Geld zurück und ist aus der Sache raus.
 
Ich möchte halt nicht mehr ewig warten. Entweder ich bekomme meine Domain endlich mal oder ich will mein Geld wieder aber eben ohne dass am Ende Sedo von mir die Gebühren will.
 
Warts ab, du bekommst dein Geld automatisch zurück, leider zinslos. Musst nichts tun außer dich ärgern
 
Ich muss doch sicher eine Frist einhalten bis ich Sedo sage ich will mein Geld zurück oder ? Sonst könnte man ja einen tag nach EIngang auf das Sedo-Konto sagen man möchte sein Geld zurück und ist aus der Sache raus.

Die Gebühren sind Verkäufersache.

Mit welcher Begründung aber würdest du das Geld nach einem Tag wieder zurückverlangen?

Es besteht ein Kaufvertrag. Solange der Verkäufer mitwirkt gibt es ja keinen Grund das Geld zurückzufordern.

Sedo wird dir schon bescheid geben, dass der Verkäufer nicht reagiert und Du dein Geld wieder zurückbekommst.
 
Warts ab, du bekommst dein Geld automatisch zurück, leider zinslos. Musst nichts tun außer dich ärgern

Kann ich nur unterschreiben. Abwarten und Tee trinken. Sedo wird es zunächst einige Male versuchen, den Verkäufer zu erreichen. Das kann dauern. Dann bekommst Du das Geld aber anstandslos zurück.

Ich hatte vor zwei Jahren eine Auktion gewonnen und ebenfalls das Geld bereits überwiesen. Es handelte sich um eine LLL.info, deren Wert heute bei max. 200 USD liegen dürfte. Ich hatte damals mehr als das doppelte dafür geboten und war am Ende froh, dass der Verkäufer so klug war, die Domain nicht freizugeben :shakehands:. Denn es wurde mir immer bewußter, dass ich zu viel geboten hatte.
 
sofern ich mich recht entsinne kann man lt sedo agb`s sogar nach dem 5. tag zurücktreten
 
Ich möchte aber nicht mehr warten, es muss doch eine Regelung oder einen Anhaltspunkt geben ab wann ich Sedo schreiben kann dass ich umgehend mein Geld zurück möchte. :secruity:

Ich muss ja auch irgendwann mal wissen ab wann die Sache endgültig gestorben ist oder nicht und ob der Verläufer auf den Vertrag auch zivilrechtlich nicht mehr pochen kann. Ich kaufe dann lieber eine andere domain als mich ewig damit rumzuärgern. Blöd wäre eben nur wenn dann der Verkäufer noch ankommt und sich zivilrechtlich auf den Vertrag beruft und meint eine Woche wäre aus Grund xyz keine ausreichende Zeit gewesen die Domain zum KK freizugeben.
 
steht im kaufvertrag unter punkt 3.e
e) Der Käufer ist verpflichtet den vollständigen Kaufpreis innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab Vertragsschluss auf das Konto der Sedo GmbH anzuweisen.

trotzdem falsch von mir, du bist ja selbst der käufer, meine annahme bezieht sich darauf, wenn ein käufer nicht oder zu spät zahlt kann der vk ggfls. zurücktreten
 
Du bekommst dein Geld zurück nachdem der Verkäufer zum zweiten Mal aufgefordert wurde, die Domain "rauszurücken"
Sedo kann die Provision von demjenigen verlangen, der seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt hat, sprich vom VERkäufer.
Außerdem kannst du den Verkäufer rechtlich belangen, bzw. Schadensersatzansprüche stellen.
 
Du bekommst dein Geld zurück nachdem der Verkäufer zum zweiten Mal aufgefordert wurde, die Domain "rauszurücken"

Das bekomme ich im Transfer-Center nur leider nicht mit. Dann kann Sedo die 2. Aufforderung ja theoretisch erst in 2 Wochen durchführen und solange auf meinem Geld sitzen.
 
Ich möchte aber nicht mehr warten, es muss doch eine Regelung oder einen Anhaltspunkt geben ab wann ich Sedo schreiben kann dass ich umgehend mein Geld zurück möchte. :secruity:

Wie schon gesagt, nach der zweiten Aufforderung bekommst du dein Geld zurück.

Ich muss ja auch irgendwann mal wissen ab wann die Sache endgültig gestorben ist oder nicht und ob der Verläufer auf den Vertrag auch zivilrechtlich nicht mehr pochen kann.
Sobald Sedo die Transaktion abgebrochen hat. Der Kaufvertrag gilt dann als gescheitert, bzw. es ist dann gar kein rechtsgültiger KV zustande gekommen.
 
nein nein, sedo kann da abbrechen wie sie wollen, zivilrechtlich ist da einiges ganz anders gelagert. ich hatte sowas mal, ein bayerischer amtsrichter stellte darauf hin fest, dass diese klausel "a echta schmarrn" ist und entschied anders. ich würde mich also nicht darauf verlassen, dass die agb`s oder der kaufvertrag allem standhält;)
 
nein nein, sedo kann da abbrechen wie sie wollen, zivilrechtlich ist da einiges ganz anders gelagert. ich hatte sowas mal, ein bayerischer amtsrichter stellte darauf hin fest, dass diese klausel "a echta schmarrn" ist und entschied anders. ich würde mich also nicht darauf verlassen, dass die agb`s oder der kaufvertrag allem standhält;)

okay, kann ich mir gut vorstellen dass die AGBs nicht 100%ig wasserdicht sind.

Aber worauf soll der Verkäufer berufen, wenn kein rechtswirksamer KV zustande gekommen ist?
 
Sobald Sedo die Transaktion abgebrochen hat. Der Kaufvertrag gilt dann als gescheitert, bzw. es ist dann gar kein rechtsgültiger KV zustande gekommen.

2.3.9. Konsequenz eines Vertragsschlusses für den Verkäufer

Der Verkäufer ist sich darüber bewusst, dass der Käufer im Falle der Nichtkooperation nach Vertragsschluss den Verkäufer gerichtlich zur Vertragseinhaltung oder zur Zahlung von Schadenersatz anhalten kann.

Wenn ich das richtig verstehe ist der Vertrag dann nicht ungültig und ich könnte rein theoretisch gerichtlich eine Vertragseinhaltung fordern.
 
nein nein, sedo kann da abbrechen wie sie wollen, zivilrechtlich ist da einiges ganz anders gelagert. ich hatte sowas mal, ein bayerischer amtsrichter stellte darauf hin fest, dass diese klausel "a echta schmarrn" ist und entschied anders. ich würde mich also nicht darauf verlassen, dass die agb`s oder der kaufvertrag allem standhält;)

Soll das heißen ich kann Sedo bitte jetzt sofort abzubrechen und drauf hoffen dass sie drauf eingehen ?

Irgendwie ziemlich waschig das ganze.
 
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