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Geld an Sedo überwiesen, Verkäufer reagiert nicht mehr

okay, kann ich mir gut vorstellen dass die AGBs nicht 100%ig wasserdicht sind.

Aber worauf soll der Verkäufer berufen, wenn kein rechtswirksamer KV zustande gekommen ist?

wieso sollte kein rechtswirksamer kv zustande gekommen sein? weil einer nicht zahlt, oder der andere nicht rausrückt? deswegen ist der vertrag trotzdem zustande gekommen, es gilt nun zu prüfen, sofern einer interesse an der durchsetzung des vertrages hat, wer den vertragsbruch verursacht hat. danach erst kommt klage auf erfüllung, oder eben schadenersatz, bzw. klage auf entgangenen gewinn.
konkret: selbst wenn im umgekehrten fall als hier jemand erst nach 15 tagen zahlt, kann man nicht davon ausgehen, dass man bei abbruch zb nach 10 tagen "alles versucht" hat und vertragsgerecht handelt (kaufvertrag, klausel 3e), da zerfetzen dir viele richter die klausel 3e im sedo kaufvertrag.

@TE
mach nicht so ein tamtam, warte einfach noch ab bis sedo von sich aus abbricht, alles andere verursacht entweder knatsch oder kosten, bzw. ggfls. beides zusammen
 
Soll das heißen ich kann Sedo bitte jetzt sofort abzubrechen und drauf hoffen dass sie drauf eingehen ?

Irgendwie ist Sedo schon ein Saf**aden wenn da nichts wirklich richtig für beide Parteien mit Fristen geregelt ist.

Hallo David,

a propos Fristen, der Geldeingang war doch am 01.10., ich finde bereits im Transfertool diverse E-Mails mit Fristen zum 12.10. und 19.10, die uns von der Käufer-Seite gesetzt wurden. Die Rechtsabteilung von uns wurde auch schon bemüht weil zu Unrecht eine markenrechliche Sache angenommen wurde.
Worum geht es Dir jetzt wirklich?

Beste Grüße
Marc
 
Habe mich jetzt interessenshalber mal ein wenig durch den "BGB Jungel" gekämpft.

Das heisst dann der Käufer müsste offiziell vom Kauf zurücktreten (sich absichern). bzw. eine Frist zur Vertragserfüllung setzen und bei nicht Einhaltung seitens des Verkäufers vom Rücktrittrecht gebrauch machen?!

Ist eine sehr komplizierte Sache. Als Käufer würde ich da schon versuchen mich rechtlich irgendwie abzusichern.
 
Habe mich jetzt interessenshalber mal ein wenig durch den "BGB Jungel" gekämpft.

Das heisst dann der Käufer müsste offiziell vom Kauf zurücktreten (sich absichern). bzw. eine Frist zur Vertragserfüllung setzen und bei nicht Einhaltung seitens des Verkäufers vom Rücktrittrecht gebrauch machen?!

Ist eine sehr komplizierte Sache. Als Käufer würde ich da schon versuchen mich rechtlich irgendwie abzusichern.

genau, und gerade die fristsetzung zwischen dir und der anderen partei ist entscheidend. sedo mahnmails sind vom gericht damals als "nutzlos" gewertet worden.
 
Den Transferauftrag und den abgeschlossenen Kaufvertrag sollte man gesondert sehen, selbst wenn wir in diesem schönen Fall den Transfer abbrechen und dem Käufer das Geld wieder zurückzahlen, hat der Käufer einen Anspruch auf Herausgabe der Domain und der Verkäufer einen Anspruch auf die Kaufpreiszahlung, da der Kaufvertrag noch wirksam ist.
 
sedo mahnmails sind vom gericht damals als "nutzlos" gewertet worden.

Achso, ist mir im Nachhinein auch klar. Sedo agiert in der ganzen Geschichte ja auch nicht als Vertragspartner und hat rechtlich Gesehen mit dem Vertrag gar nichts am Hut.

Sehr breit gefächert das Ganze, da könnte man tagelang "philosophieren"

Was ist, wenn ich eine Domain kaufe, zum Preis x.xxx
Der Verkäufer nicht rausrückt.
Sich zwei Monate später meldet und eine Zahlung fordert.
Der Wert der Domain ist in dieser Zeit (aus welchen Gründen auch immer) auf mittel xxx gesunken.
Der Verkäufer fordert jedoch den ursprünglichen Verkaufspreis.

Dann wird's ja richtig spannend :)

Ich gehe mal nicht davon aus, dass der Verkäufer im Nachhinein noch das Geld fordern wird - wenn es jedoch eine hohe Summe wäre (ich weiss nicht um was für einen Betrag es hier ging) würde ich auf jeden Fall versuchen mich rechtlich abzusichern, damit es später keine Probleme mehr gibt.

Grüße
Nikolay
 
Achso, ist mir im Nachhinein auch klar. Sedo agiert in der ganzen Geschichte ja auch nicht als Vertragspartner und hat rechtlich Gesehen mit dem Vertrag gar nichts am Hut.

ja, im prinzip wärs auch nichts anderes, wenn diese mahnmails von deinem nachbarn oder deiner geliebten geschrieben würden.
anders ist es allerdings, wenn du einen rechtsanwalt mit der beitreibung einer forderung beauftragst, diese fristen bzw. schreiben sind anerkannt verbindlich.
 
Hallo David,

a propos Fristen, der Geldeingang war doch am 01.10., ich finde bereits im Transfertool diverse E-Mails mit Fristen zum 12.10. und 19.10, die uns von der Käufer-Seite gesetzt wurden. Die Rechtsabteilung von uns wurde auch schon bemüht weil zu Unrecht eine markenrechliche Sache angenommen wurde.
Worum geht es Dir jetzt wirklich?

Beste Grüße
Marc

Hallo, mir geht es darum mich rechtlich abzusichern sowie mein Geld von Sedo so zügig wie möglich wieder zu bekommen sofern ein Scheitern der Vermittlung vorliegt um dann eventuell selbst rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten zu können. Ich möchte dabei aber nicht meine Mitwirkungspflicht verletzen.
Meiner Meinung nach will der Verkäufer die domain eindeutig nicht freigeben und ich sehe die Canche auf eine erfolgreiche Vermittlung über Sedo eher schwindend. Wenn ich selbst eine Domain verkaufen will und das Geld bei Sedo für mich bereit liegt gebe ich doch die Domain so schnell es geht frei und warte nicht erst mal 7 Tage.
 
ja, im prinzip wärs auch nichts anderes, wenn diese mahnmails von deinem nachbarn oder deiner geliebten geschrieben würden.
anders ist es allerdings, wenn du einen rechtsanwalt mit der beitreibung einer forderung beauftragst, diese fristen bzw. schreiben sind anerkannt verbindlich.

Ganz klar, dann kann man dem Käufer @domainic nur raten, einen Anwalt aufzusuchen, sofern der Kaufpreis "hoch war". Bei kleinen dreistelligen Beträgen würde ich jetzt keinen Wind machen. Wenn er das Geld später doch noch einfordert schreibt man eine "nette Mail" und überweist den entsprechenden Betrag.
 
ja, im prinzip wärs auch nichts anderes, wenn diese mahnmails von deinem nachbarn oder deiner geliebten geschrieben würden.
anders ist es allerdings, wenn du einen rechtsanwalt mit der beitreibung einer forderung beauftragst, diese fristen bzw. schreiben sind anerkannt verbindlich.

Das würde ich gerne tun aber dazu muss ich erst mal wissen ob und wann die Vermittlung über Sedo endgültig gescheitert ist oder nicht.
 
Hallo, mir geht es darum mich rechtlich abzusichern
Wie du das machen kannst, bzw. einen kleinen Leitfaden findest du ja hier im Thread schon. Alles Weitere beantwortet dir Tante G.

Ich möchte dabei aber nicht meine Mitwirkungspflicht verletzen.
Wo besteht denn die Möglichkeit, dass du deine Mitwirkungspflicht verletzt?

die Domain so schnell es geht frei und warte nicht erst mal 7 Tage.
Ich würde abwarten, vllt. ist der Verkäufer ein wenig lahmgelegt und reagiert noch rechtzeitig.

Andernfalls, du weisst ja um welche Domain es geht :)
Wie wäre es, wenn du unter Whois2.org – Whois – Inhaberabfrage mal die Inhaberdaten der Domain rauskramst und ggfls. anrufst oder eine Email schreibst? Schon versucht?

Grüße
Nikolay
 
Ganz klar, dann kann man dem Käufer @domainic nur raten, einen Anwalt aufzusuchen, sofern der Kaufpreis "hoch war". Bei kleinen dreistelligen Beträgen würde ich jetzt keinen Wind machen. Wenn er das Geld später doch noch einfordert schreibt man eine "nette Mail" und überweist den entsprechenden Betrag.

Und was würdest du bei einem kleinen Betrag machen wenn du die domain brauchst weil du auch schon eine andere domain für das selbe Projekt gekauft, sowie diverse gereggt hast, die du aber nicht mehr so gut brauchen kannst ohne die o.g. domain ?
 
Wo besteht denn die Möglichkeit, dass du deine Mitwirkungspflicht verletzt?

Ich habe z.B. Fristen zur Rücküberweisung meines Geldes an Sedo gesetzt. Das macht aber u.U. den Anschein als würde ich vom Kauf zurücktreten wollen. Ich habe das aber dann noch angemerkt dass ich meine Mitwirkungspflicht damit nicht verletzen will. Ich bin davon ausgegangen dass es klare Fristen gibt die der Käufer einhalten muss bis er Anspruch auf Rücküberweisung hat. Scheint ja aber leider nicht der Fall zu sein.

Ich denke ich werde mal noch eine Woche warten und dann einen Anwalt aufsuchen.
 
Hallo David,

ich habe die Sache nochmal mit Prio an die zuständige Bearbeiterin bei uns weitergegeben, sie wird morgen beim VK nachhören.
Einfach ein wenig Geduld haben, vielleicht ist der Verkäufer gerade im Urlaub oder sonstwas. Sollte der Verkäufer die Domain nicht herausgeben wollen, bekommst Du dein Geld zurück und der Verkäufer die Provisionsrechnung.
Sollte es zu weiteren Problemen kommen, sag mir bescheid, hier per PN oder per Mail (s.u.).
Kein Grund sich zuviele Gedanken über nichts zu machen, dafür gibt es ja unseren Service. ;-)

Gruß
Marc
 
Gibt es eigentlich nach Scheitern einer Vermittlung über Sedo eine Möglichkeit für den Käufer von Sedo noch mehr vor Gericht verwertbare Beweise als den Kaufvertrag für den Vertragsabschluss zu erhalten ?
 
Hallo David,

ich habe die Sache nochmal mit Prio an die zuständige Bearbeiterin bei uns weitergegeben, sie wird morgen beim VK nachhören.
Einfach ein wenig Geduld haben, vielleicht ist der Verkäufer gerade im Urlaub oder sonstwas. Sollte der Verkäufer die Domain nicht herausgeben wollen, bekommst Du dein Geld zurück und der Verkäufer die Provisionsrechnung.
Sollte es zu weiteren Problemen kommen, sag mir bescheid, hier per PN oder per Mail (s.u.).
Kein Grund sich zuviele Gedanken über nichts zu machen, dafür gibt es ja unseren Service. ;-)

Gruß
Marc

Alles klar, dann warte ich mal beruhigt ab :shakehands:
 
Und was würdest du bei einem kleinen Betrag machen wenn du die domain brauchst weil du auch schon eine andere domain für das selbe Projekt gekauft, sowie diverse gereggt hast, die du aber nicht mehr so gut brauchen kannst ohne die o.g. domain ?

Ja das verdreht die Sachlage natürlich total.

Mir hat es den Anschein gemacht, als wolltest du einfach dein Geld wieder schnellstmöglich zurück bekommen.

Dann bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als einen Anwalt aufzusuchen.

Wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg, wäre super wenn Du uns auf dem Laufenden hältst!

Grüße
Nikolay
 

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