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Gelöschte Marke

pazifik

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05. Sep. 2001
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Das eine eingetragene DE/EU/Internationale Marke für eine Domain-Registrierung ein Problem darstellt, ist klar. Wie schaut es aber aus, wenn das DPMA die Marke in seiner online-Datenbank als gelöscht ausweist?

UG60 - Löschungen, Teillöschungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Nichtverlängerung (Pa.47 MarkenG)
Vollständig gelöscht (auf Erklärung des Inhabers)
Marke gelöscht am: 01.06.2003"

Eigentlich dürften in diesem Fall doch keine Probleme mehr auftreten?
 
Richtig, aber eventuell besteht immer
noch eine gleichlautende Firma o.ä.

Gruß
Sebastian
 
Sebastian D,

gibt es denn Möglichkeiten nach gleichlauteden Firmen zu recherchieren (am besten online und kostenlos)?

Ich weiss ich kann es für nur ca 400 EUR von IHK überprüfen lassen ( http://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/recht/namenrecherche.pdf) aber weil "keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gelieferten Datenbankinformationen..." kann ich auch es selber machen.

Ich bin mir sicher, dass Du mir da einen Hinweis geben kannst.
Und für "o.ä." vielleicht auch?

Herzlichen Dank im Vorraus
 
Hallo galkin,

eine Möglichkeit wäre eine Google-
Eingabe, um zu sehen, welche Firmen
es unter einer bestimmten Bezeichnung
so gibt. Allerdings muss auch nicht
jede Firma in Google gelistet sein
und eine eigene Webseite betreiben.
Firmen sind in den Handelsregistern
der jeweiligen Amtsgerichte (einige
tausend in Deutschland) eingetragen,
nur wenige haben alle Daten online
kostenlos zu Recherche.

Um die Möglichkeit einer kostenpflichtigen
Recherche herum zu kommen ist daher
nicht so einfach, aber auch die Variante
mit Google sollte schonmal den Großteil
der Firmen finden und ist zudem kostenlos.

Mit "o.ä." meine ich, dass ein Herr Müller
die Marke "müller" nicht weiter verlängert,
aber immer noch aufgrund seines
Namensrechts vorgehen könnte. Oder
ein gleichnamiges Produkt wird trotz
Markenlöschung weiter vertrieben, so dass
eine sogenannte, nicht eingetragene Marke
durch Benutzung entsteht. Hier besteht
auch die Möglichkeit mit Google oder
bei einem Großhandel nachzufragen, ob
es gleichnamige Produkte gibt.

Alles Dinge, die man berücksichtigen kann,
vielleicht besteht ja sogar noch eine
europäische Marke und die deutsche wurde
nur darum nicht verlängert, um unnötige
Doppelt-Kosten zu sparen und da ja eh
nicht doppelter Schutz entsteht mit zwei
identischen Marken.

Ja man könnte im Falle, dass keine sonstigen
Rechte vorliegen sogar so weit gehen und
die selbe Marke für sich registrieren. :-)

Gruß
Sebastian
 
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