Das eine eingetragene DE/EU/Internationale Marke für eine Domain-Registrierung ein Problem darstellt, ist klar. Wie schaut es aber aus, wenn das DPMA die Marke in seiner online-Datenbank als gelöscht ausweist?
UG60 - Löschungen, Teillöschungen
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Nichtverlängerung (Pa.47 MarkenG)
Vollständig gelöscht (auf Erklärung des Inhabers)
Marke gelöscht am: 01.06.2003"
Eigentlich dürften in diesem Fall doch keine Probleme mehr auftreten?
UG60 - Löschungen, Teillöschungen
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Nichtverlängerung (Pa.47 MarkenG)
Vollständig gelöscht (auf Erklärung des Inhabers)
Marke gelöscht am: 01.06.2003"
Eigentlich dürften in diesem Fall doch keine Probleme mehr auftreten?