Rosinenpicker
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- Registriert
- 07. Nov. 2001
- Beiträge
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Hallo liebe Boardgemeinde !
Im Zuge drohender Abmahnungen etc. beschäftigt mich die Frage ob die sogenannten "Internetarchive" wie etwa archieve.org und Konsorten als Beweismittel in Deutschland anerkannt / verwendet werden.
Interessant wird die Thematik doch, wenn eine Abmahnung z.B: aus wettbewerbsrechtlichen Gründen droht (man darf das Produkt X mit dem Produkt Y nicht nach dem Kriterium Z vergleichen, aber nach anderen Kriterien schon etc.) und man "rechtzeitig" das Problem entschärft und die Daten auf seinen Webseiten ändert / entschärft.
Droht nun noch nachträglich eine Abmahnung, wenn der potentielle Abmahner durch diese Internetarchive beweisen kann (kann er das damit ????? ), dass zwar nicht mehr jetzt aber eben vor einiger Zeit eine wettbewerbsrechtliche (oder auch Namensrechtsverletzung, Falschinformation) Verletzung stattfand ??? Das heisst doch, dass der potentielle Abmahner auch in der Zukunft alte Inhalte abmahnen kann, ohne dass er sich seinerzeit um die Sicherung der Beweismittel gekümmert hat.
Meinungen sind willkommen ...
Im Zuge drohender Abmahnungen etc. beschäftigt mich die Frage ob die sogenannten "Internetarchive" wie etwa archieve.org und Konsorten als Beweismittel in Deutschland anerkannt / verwendet werden.
Interessant wird die Thematik doch, wenn eine Abmahnung z.B: aus wettbewerbsrechtlichen Gründen droht (man darf das Produkt X mit dem Produkt Y nicht nach dem Kriterium Z vergleichen, aber nach anderen Kriterien schon etc.) und man "rechtzeitig" das Problem entschärft und die Daten auf seinen Webseiten ändert / entschärft.
Droht nun noch nachträglich eine Abmahnung, wenn der potentielle Abmahner durch diese Internetarchive beweisen kann (kann er das damit ????? ), dass zwar nicht mehr jetzt aber eben vor einiger Zeit eine wettbewerbsrechtliche (oder auch Namensrechtsverletzung, Falschinformation) Verletzung stattfand ??? Das heisst doch, dass der potentielle Abmahner auch in der Zukunft alte Inhalte abmahnen kann, ohne dass er sich seinerzeit um die Sicherung der Beweismittel gekümmert hat.
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