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Generischer Begriff + Marke

plopp

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Registriert
23. Jan. 2004
Beiträge
1.240
Hi,
ich habe eine Frage für unsere Markenprofis ;-)

Ich habe unter .eu eine generische Domain in der Landrush regsitriert. Nun wurde ich von dem Besitzer der .de Domain aufgefordert, die Domain abzutreten.
Er besitzt eine im DPMA eingetragene Wort/Bildmarke und betreibt unter der .de Domain ein Projekt.

Kennt ihr Urteile zu solchen Situationen?

Danke schonmal an alle
 
Aus dem Bauch heraus:
Solange du seine eingetragene Wort-/Bildmarke nicht auf deinen Seiten benutzt und solange du nicht in den von ihm reservierten Klassen wilderst, darfste ruhig weitermachen.

Aus der Pistole geschossen:
Ein im Markenrecht bewanderter Anwalt berät dich gerne.

IANAL
Ahoi!
 
Eine Wort/Bildmarke kann man auf alles anmelden und hat im Bezug auf das Wort wenig bis keine Wirkung und zielt mehr auf das Bild ab. Das kann sich je nach Begriff ändern (kannst den mir mal per PN senden) daher würde ich hier nichts eindeutiges empfehlen.
 
Hi. Danke für die hinweise. Zu dem link muss ich sagen, dass es sich bei mir um eine landrush domain handelt und ich keine marke auf den begriff angemeldet habe.
 
Hab Dir per PN geantwortet. So ganz generisch find ich den Begriff nicht. Ist hier so bissel grenzwertig meiner Meinung nach.
 

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