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gibt es Domains, wo der Admin-C eine nicht natürliche Person sein kann

caoz

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21. Okt. 2006
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Moin,

bzgl. eines Projektes, wo die Organisatoren nicht mit ihrem Namen im Netz erscheinen möchten, suche ich die Möglichkeit eine Domain ohne Angabe des Vor- und Nachnamens registrieren zu können. Also z.B. statt des Vornamens eines der Mitglieder den Projektnamen. Bei der Denic muss ja eine natürliche Person genannt werden, aber wie sieht es bei .org/com/net aus?
Ich finde Whois-Einträge mit und ohne Realnamen. Bei meinen eigenen tauchen viel mehr Informationen auf, als ich will (Telefonnummer,E-Mailadresse etc.), bei anderen nur der Firmenname + Postanschrift.


greetz
 
Zuletzt bearbeitet:
Welche Treuhänder meinst Du? Ich kenne einen Treuhandservice nur für den Transfer von Domains. Und die Anbieter, die bei gulli etc. für anonyme Domains empfohlen werden, traue ich nicht. Die Postanschrift im Whois-Eintrag usw. kann auch stimmen. Nur das Projekt soll nicht gleich mit den Namen der Projektstarter verifiziert werden können.


greetz
 
Welche Treuhänder meinst Du? Ich kenne einen Treuhandservice nur für den Transfer von Domains. Und die Anbieter, die bei gulli etc. für anonyme Domains empfohlen werden, traue ich nicht. Die Postanschrift im Whois-Eintrag usw. kann auch stimmen. Nur das Projekt soll nicht gleich mit den Namen der Projektstarter verifiziert werden können.


greetz

Dann denk Dir einen Namen aus, kleb den an den Briefkasten, und gut ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
bzgl. eines Projektes, wo die Organisatoren nicht mit ihrem Namen im Netz erscheinen möchten, suche ich die Möglichkeit eine Domain ohne Angabe des Vor- und Nachnamens registrieren zu können.
greetz

Das mit der Domain lässt sich ja relativ leicht regeln. Siehe meine Vorredner.
Aber wie willst Du das mit dem Impressum regeln?

Gruß
M.
 
Moin,

im Impressum kommt dann einfach:

Projekt xyz und dann die Postanschrift. Auf den Briefkasten kommt dann auch der Name des Projektes, und schon kann man Post erhalten.
Aber wenn ich mir einen xbeliebigen Namen ausdenke, verstoße ich gegen die Denic-Regeln. Das möchte ich nicht. Und, wie schon beschrieben, ist mir beim Vergleichen verschiedener Whois-Einträge von com/net/org Domains aufgefallen, dass man diese anscheinend auf Firmen/Vereine usw. registrieren kann. Nur war das bisher bei den Anbietern, die ich nutze, nicht möglich. Die veröffentlichen fast alle meine Kundendaten(inkl. Vor- und Nachname).
Ich hoffe mein Problem ist verständlich beschrieben.

greetz
 
Nach meinen Informationen ist es bei den generischen TLDs. nicht zwingend vorgeschrieben (siehe z.B. whois von google.com etc), dass eine natürliche Person Inhaber oder admin-c sein muß.
Ich habe bisher noch keine entsprechende Vorschrift gefunden, bitte aber ausdrücklich um Hinweise falls diese jemand für cnobi-Domains benennen kann.


Bei einer .de Domain kannst Du im günstigsten Falle eine deutsche juristische Person als Inhaber angeben und den admin-c, der immer eine natürliche Person sein muss, im Ausland sitzen haben.

Domainrichtlinien: www.denic.de
VII.
Der Domaininhaber ist der Vertragspartner DENICs und damit der an der Domain materiell Berechtigte. Mitinhaberschaft ist zulässig. Sofern es sich bei dem Domaininhaber oder einem Mitinhaber nicht um eine natürliche Person handelt, ist die vollständige Firma (mit Rechtsformzusatz) anzugeben. Im übrigen muss die Straßenanschrift des Domaininhabers, bei Mitinhaberschaft wenigstens eines Mitinhabers, mitgeteilt werden, wobei die Angabe einer Postfachadresse nicht genügt.

VIII.
Der administrative Ansprechpartner (Admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Für jede Domain kann nur ein Admin-c benannt werden. Sofern der Domaininhaber oder ein Mitinhaber eine natürliche Person ist, steht es ihm frei, selbst die Funktion des Admin-c zu übernehmen. Mitzuteilen sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Admin-c. Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, ist der Admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. § 184 der Zivilprozessordnung, § 132 der Strafprozessordnung, § 56 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sowie § 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden.


Grüsse

123meins
 
Und, wie schon beschrieben, ist mir beim Vergleichen verschiedener Whois-Einträge von com/net/org Domains aufgefallen, dass man diese anscheinend auf Firmen/Vereine usw. registrieren kann. Nur war das bisher bei den Anbietern, die ich nutze, nicht möglich. Die veröffentlichen fast alle meine Kundendaten(inkl. Vor- und Nachname).
Schau Dich mal bei anderen Registraren um (z.B. godaddy.com). Was Du suchst ist kein Problem.

Gruss

John
Frauen.org
 
Moin,

im Impressum kommt dann einfach:

Projekt xyz und dann die Postanschrift.

greetz

... was aber nicht den Vorschriften entspricht - zumindest, solange es sich um ein gewerbliches oder geschäftsmäßig betriebenes Angebot aus oder für Deutschland handelt:

Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht [...], wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Impressumspflicht ? Wikipedia

Gruß
M.
 
Erstmal sorry für das Ausgraben des Threads, aber ich hab eine ähnlich gelagerte Frage.

Es ist ja überall (auch in den Denic Richtlinien) zulesen das der Admin-C ausschließlich eine natürliche Person sein kann aber was ist eigentlich wenn der Admin C keine natürliche Person ist sondern eine juristische Person, z.b. eine GmbH, hat dieser verstoß gegen die denic Richtlinien irgendwelche folgen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Um das hinzubekommen, muss man die Systeme der Denic schon austricksen. Und wenn die Denic es bemerkt, kann letztlich die Domain gelöscht werden.
 
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