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gilt die UDRP in Deutschland?

  • Ersteller Ersteller engel
  • Erstellt am Erstellt am
... um es in zwei Sätzen zusammenzufassen:

domain-recht.de schrieb:
Das LG Köln bestätigte die negative Feststellungsklage des Klägers. Es ist der Ansicht, aus der UDRP ergebe sich für den Beklagten keineswegs ein Anspruch auf Übertragung der fraglichen Domain.

Das LG Köln hat die UDRP-Entscheidung also nicht bestätigt. Der vor der UDRP Unterlegene darf seine Domain demnach behalten.

Gruß
M.
 
Danke Thomas.
Spannend wird es, wenn man sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Registrar der Domain bereit erklärt hat, eventuelle UDRP-Entscheidungen zu akzeptieren, anschliessend aber ein anderslautendes Urteil vor einem deutschen Gericht erstreitet. Ich meine in den meisten Registrierungsbedingungen zumindest für cno solche Klauseln gelesen zu haben, aus denen man vertraglich wohl nur schwer wieder rauskommt...
Gruss,
Holger
 
Danke Thomas.
Spannend wird es, wenn man sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Registrar der Domain bereit erklärt hat, eventuelle UDRP-Entscheidungen zu akzeptieren, anschliessend aber ein anderslautendes Urteil vor einem deutschen Gericht erstreitet. Ich meine in den meisten Registrierungsbedingungen zumindest für cno solche Klauseln gelesen zu haben, aus denen man vertraglich wohl nur schwer wieder rauskommt...
Gruss,
Holger

Sehe ich ähnlich das bei cno derartige Klauseln existieren.
Soweit ich weiss müssen ICANN akkreditierte Registrare sich der UDRP unterwerfen, also in diesem konkreten Fall die Domain rausrücken.
Würde mich interessieren welche Konsequenzen der Registrar tragen muss, sollte er daran gehindert werden.
 
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