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HABE HEUTE ABMAHNUNG WEGEN MARKENRECHTSVERLETZUNG ERHALTEN - was soll ich tun!?!?!?!?

Dann warte auf ne PM....
ohne irgendwelche Angaben kann man nunmal nixx sagen....
Ruf doch mal den Sebastian von Domainforum24.de an... der hat bestimmt Lange Weile und kann Dir schon etwas Orientierung geben.... ;)

Ansonsten ist ab morgen advo24.de zu empfehlen....

grüsse,
engel
 
Hai

na die Abmahung ist ja nunmal da was spricht denn dagegen die Domain zu nennen ?

Ohne Domain kann man eben wie Engel schon sagte wirklich nicht viel helfen

Gruß
 
Hallo,

Eine Überweisung die ich innerhalb von 2 Tagen tätigen soll würde mir jetzt ohne die Domain zu kennen verdächtig vorkommen. Es scheint mir zumindest so das man mit der kurzen Frist verhindern möchte das eine Rechtsberatung eingeholt werden kann. Dies lässt vermuten das die Gegenseite evtl. gar nicht so starke Argumente gegen deine Domain hat.
Da ich die Domain nicht kenne sind alle Aussagen ohne Gewähr :)

Gruss,
chronix
 
Die Frist ist normal. Hatte ich in meiner 1 und einzigen Abmahnung auch. Bei mir gab es damals eine schwammige Wort/Bild-Marke. Da ich kein erhöhtes Interesse an der Domain hatte, habe ich die gelöscht, die Unterlassungserklärung unterschrieben (die Kostennote natürlich durchgestrichen und den Streitwert herabgesetzt) und nie wieder was von den Gaunern gehört. Aber ohne Domainname ist das Kaffeesatzleserei.
 
Hallo,
am besten investierst du, falls zu begründete Zweifel an der Abmahnung hast, etwas in eine professionelle Rechtsberatung, am besten von einem auf diesem Gebiet erfahrenen und renomierten Rechtsanwalt und das am besten noch gleich jetzt.

Anderenseits solltest du wie mit der Abmahnung begründet, eine Markenanmeldung übersehen haben, wirst du wahrscheinlich in den sauren Apfel beissen müssen....und bezahlen. Das mit dem Streitwert herabsetzten wie KuntaKinte schrieb, kenn ich nicht...?

Im Prinzip ist es leider so, dass bei vielen Domains eine gerichtliche Auseinandersetzung sinnvoll wäre, jedoch viele Inhaber von Domains nicht über die finanziellen Mittel verfügen, das auszustreiten. Es soll vorkommen, das Firmen auf das spekulieren und wilde Markenanmeldungen trotz schlechterer Rechte als Druckmittel einsetzen. ;-)

gell
mane
sportbekleidung.de

@engel: Ist das jetzt die Feli, oder wat ???
 
Mane schrieb:
Das mit dem Streitwert herabsetzten wie KuntaKinte schrieb, kenn ich nicht...?

War der Rat meines Anwalts. Ähm, ging aber um die Vertragsstrafe, nicht um den Streitwert der Kostennote. Aber auch sonst ist das Risiko nicht so dolle. Notfalls die Domain löschen, Unterlassungserklärung unterschreiben und nicht zahlen. Dann müssen Sie Dich wg. der 2000 € verklagen. Dann kannst Du das in Ruhe vor Gericht klären. 2000 € ist ja nebenbei auch noch höher als üblich.

Aloa,

Rainer
 
Am besten du machst es so:

Unterschreib die Unterlassungserklärung, streich das mit den Kosten raus und lösche NICHT die Domain, sondern benutze sie privat.
Also ohne Werbebanner und sowas.
Wenn sie die 2000 Euro - geschweige denn die Domain - haben wollen, dann müssen die vor Gericht gehen.
Dort geht es dann um einen Streitwert von 2000 Euro und es wird geprüft, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist.
Lass dich nicht unterkriegen!

Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, sondern ist nur meine Meinung, wie man in einem solchen Fall handeln könnte.
 
DarkBlue schrieb:
Am besten du machst es so:

Unterschreib die Unterlassungserklärung, streich das mit den Kosten raus und lösche NICHT die Domain, sondern benutze sie privat.
Also ohne Werbebanner und sowas.
Wenn sie die 2000 Euro - geschweige denn die Domain - haben wollen, dann müssen die vor Gericht gehen.
Dort geht es dann um einen Streitwert von 2000 Euro und es wird geprüft, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist.
Lass dich nicht unterkriegen!

Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, sondern ist nur meine Meinung, wie man in einem solchen Fall handeln könnte.

Natürlich stellt das sehr wohl eine Rechtsberatung dar. Was ist denn wohl in Deinen Augen eine Rechtsberatung? Du gibst klare Handlungsempfehlungen, die sich auf einen im Kern juristischen Sachverhalt beziehen. Allein Dein einschränkendes Statement am Ende ändert daran überhaupt nichts. Mir persönlich ist es relativ egal, ob Du hier Rechtsberatung treibst oder nicht. Ich sehe dieses Forum nicht als konkurrenz sondern als Breeicherung, auch wenn gelegentlich die Grenze zur Beratung überschritten wird. Die Betreiber des Forum können allerdings richtig Ärger bekommen. Insofren solltest Du Dir vielleicht angewöhnen, in Deinen Beiträgen stärker zu anstrahieren.

Außerdem sind Deine Ratschläge in hohemMaße bedenklich. Wenn vampsoftchef Deinen Ratschlägen folgt, hat er eine gute Chance, nach Ablauf der Frist eine einstweilige Verfügung auf dem Tisch zu haben. Insofern wäre etwas mehr Vorsicht in Deinen Ausführungen angebracht.

Generrell erscheinen mir in diesem Fall die Fristen sehr knapp bemessen zu sein. Gerade die zweitägige Zahlungsfrist ist auf den ersten Blick in meinen Augen unangemessen. Bei solchen Fristsetzungen habe ich immer den Eindruck, dass es in erster Linie um Einschüchterung geht und darum, möglichst eine fundierte Rechtsberatung in der Zwischenzeit zu verhindern. Das hat ein "G'schmäckle".

Daniel
 
Hallo Daniel,

tut mir leid, wenn ich es etwas "übertrieben" habe.

Es ist nur immer sehr "ärgerlich", wenn man eine Abmahnung erhält.
Wieso kann man eine einstweilige Verfügung erhalten, wenn man die Unterlassungserklärung unterschreibt und auch das befolgt, was in der Unterlassungserklärung steht?
Das eine bezieht sich doch auf die Sache an sich z.B. fremde Marke rechtswidrig benutzt und das andere sind reine Kosten, die man nicht übernehmen will.
Oder sehe ich da etwas falsch?

Mich würde mal interessieren, ob du mich - theoretisch ;-) - mich abmahnen könntest, da du der Ansicht bist, dass ich kostenlose Rechtsberatung angeboten habe?
Mich würde da mal die Grundlage interessieren, da ich ja keine Konkurrenz zu dir bin...

Deutschland ist schon echt mies, was die Abmahnungen betrifft...

Gruß

Norbert
 
Hi,

falls du noch einen Anwalt mit Expertise auf dem Gebiet suchst,
kann ich dir RA Dörre aus Hamburg ans Herz legen.

ra-doerre.de
 
@Norbert

Ohne den Domainnamen selbst zu kennen, kann man keine Aussage treffen ob loeschen oder evtl. "privat" weiterzuverwenden. Insofern wuerde ich auch auf die bekannten Massnahmen, die Rainer genannt hat, zurueckgreifen. Damit ist zumindest das Risiko ueberschaubar und dem vermeintlichen "Abzocker" die Grundlage komplett entzogen.

Gruss,
Mac
 
Hallo Norbert,

bislang kennen wir alle noch nicht die Details. Wir wissen nur, dass markenrechtliche Ansprüche geltend gemacht wurden. Ob darüber hinaus auch namensrechtliche Ansprüche bestehen und geltend gemacht wurden, wissen wir nicht. Zum anderen werden in der Abmahnung nicht nur Unterlassungsansprüche geltend gemacht sondern eben auch Löschungsansprüche. Deiner Argumentation folgend würde eine Unterlassungserklärung nicht nur die Unterlassungs- sondern auch die Löschungsansprüche hinfällig werden lassen. Ich bin wenigstens skeptisch, ob man mit einer solchen Argumentation vor Gericht tatsächlich durchkommt. Wenn man selbst kein billigenswertes Interesse an der Domain hat. Wenn die Einrichtung einer privaten Homepage nicht beispielsweise durch den eigenen Namen legitimiert ist und einzig und alleine dem Zweck dient, dem Markeninhaber die Domain vorzuenthalten, dann kommt man schnell in den Bereich einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung. Und marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf löschung der Domain sind auch immer in Betracht zu ziehen. Ich halte den von Dir aufgezeigten Weg jedenfalls nicht generell für den Königsweg. Im Einzelfall kann auf diese Weise eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden. Aber es sind immer auch die einander gegenüberstehenden Interessen gegeneinander abzuwägen.

Wenn ich Dir eine Abmahnung schicken wollte und ich wüsste, wohin ich sie schicken muss, dann würde ich sie wohl auf §§ 1,3 RBerG, 43 BRAO, 3, 4 Nr. 11 UWG stützen. Allerdings habe ich gerade keine BRAO zur Hand und bin mir bei dieser Vorschrift etwas unsicher.

Daniel
 
Sorry, aber das rigorose Vorgehen von travel24 bei Nutzung ihrer Marke als Bestandteil einer Domain ist doch schon jahrelang bekannt. Wenn Du den Markennamen trotzdem benutzt, dann ist das schlichtweg Uniwssenheit oder Dummheit. Bei einer Privatperson kann ich das ja noch nachvollziehen aber ein Firmeninhaber wie Du sollte seine Domains schon markenrechtlich beurteilen können bzw. sich anwaltlichen Rat leisten können, wenn er die Lage selber nicht einschätzen kann.
Dasselbe droht Dir im übrigen auch bei Benutzung von scout24, lastminute, t-, und einigen anderen Markenbestandteilen in Domainnamen.
Gruss

Daniel
 
@vampsoftchef
Als ich Deinen Domainnamen gelesen hatte, dachte ich, Du trittst geschäftlich auf. Aber Du hast schon recht, besonders in Deutschland, in dem ein halber Berufszweig mangels Intelligenz und anderen Fähigkeiten von den Fehlern anderer Leute lebt, solltest Du besonders aufpassen, welche Domains Du hast, ob alles richtig ausgezeichnet ist etc.
Gruss

Daniel
 
@1977Bauer
In dem von Dir zitierten Post steht die Antwort doch schon drin, musst nur mal richtig durchlesen.
Eine EV kommt fast immer dann, wenn Du der Abmahnung widersprichst und selbst keine rechtlichen Schritte einleitest.
Wenn die EV, wie bei Dir, erst einmal ergangen ist, kannst Du Dich entweder fügen oder einen Hauptsacheprozess anstreben, in dem Du dann auch mit Deinen Argumenten angehört wirst.
Gruss

Daniel
 
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