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Haftung des Forenbetreibers

Xolgo

New member
Registriert
31. Aug. 2004
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/84010

... ist das herrschende Meinung? Dann ist man ja als Forenbetreiber ganz schnell am Rande des Strafverfahrens, wenn man nicht aufpasst.

Interessant ist insbesondere der letzte absatz: Nach diesem reicht ja der Hinweis auf einen Rechtsverstoß aus (z.B. Beleidigung), dass sich für den Foren-Betreiber (nicht Webseitenbetreiber) für die Zukunft eine Kontrollpflicht ergibt...

In der Praxis: Jemand postet was strafrechtlich relevantes in mein Forum und ich bin auf jeden fall dran (unabhängig von Nutzungsbedingungen etc.) - oder wie?

mfg

Xolgo
 

Es gibt derzeit noch keine "herrschende Meinung" sondern nur Einzelurteile.

In Deutschland herrscht noch das Dorfrecht, jeder Richter / Senat kann machen was er will. Problematisch ist nur dass man wegen Internet vor jedem Gericht verklagt werden kann :Devil:

Selbst Gesetze und BGH-Beschlüsse können munter von den Ortsrichtern ignoriert werden.

Abwarten.

Grüsse

123meins
 
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