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Impressumspflicht ab wieviel Jahren ?

schning

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Registriert
02. März 2007
Beiträge
845
Hallo Consultdomainer,

ich bin gerade kurzfristig als Dozent für Kiddis (13- 16 Jahre ) eingesprungen und zeige diesen den Umgang mit Wordpress. Dazu stellt sich mir nun folgende Frage. Ab wieviel Jahren kann man selbst im Impressum stehen ?
Ist es richtig das man dafür voll geschäftsfähig seien muss? Das würde ja bedeuten ab der Vollendung des 18 Lebensjahres ist man erst allein berechtigt eine Website unter eigenem Impressum zu führen ?
Ansonsten gilt Volljährigen finden der die medienrechtliche Verantwortung übernimmt ?

Kann man das also so zusammenfassen "Es muss sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist (also mindestens 18 Jahre alt ist) und ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat."

Grüße schning
 
Zuletzt bearbeitet:
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Impressumspflicht immer im Zusammenhang mit dem Inhalt der Website zu betrachten ist.

Rechtliche Grundlagen für die Impressumspflicht sind § 5 TMG und § 55 RStV.

I.
Nach § 55 Abs. 2 darf als verantwortlicher Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten nur benannt werden, wer

1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
3. voll geschäftsfähig ist und
4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.

II.
Für Internetseiten, die nicht in den Anwendungsbereich des § 55 Abs. 2
fallen, also für geschäftsmäßige Websites mit nicht journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, gelten hingegen nur die allgemeinen Informationspflichten der §§ 5 TMG, 55 Abs. 1 RStV.

§ 5 TMG verlangt nur einen "Dienstanbieter" zu benennen, eine Regelung zur vollen Geschäftsfähigkeit fehlt hier. Daher kann der Dienstanbieter m.E. auch ein Minderjähriger (eingeschränkt Geschäftsfähiger) sein.

III.
Wenn die Website ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient (= nicht geschäftsmäßig ist), besteht keine Impressumspflicht.
 

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