Zum Beispiel, eine Mahnung mit Fristsetzung schreiben und bei Verstreichung ohne Zahlung einen Anwalt aufsuchen.Was soll ich machen?
Die Anwaltskosten kann man, bei richtigem Vorgehen, als Verzugsschaden geltend machen. Natürlich muss dafür beim nichtzahlenden "Kunden" auch pfändbares Vermögen vorhanden sein.Die Kosten für einen Anwalt sind da ja deutlich höher als der erzielte Verkaufspreis.