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Keine Markenrechtsverletzung wenn Domain nur registriert?

domainer1

New member
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05. Nov. 2016
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53
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Hallo,

stimmt es, dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt, wenn eine Domain mit einer Wortmarke oder Teil einer Marke nur registriert wurde, also nicht kommerziell genutzt wird durch Parken oder Projektierung?

Siehe dazu z. B. diese beiden interessanten Artikel:
Marke vs. Domain: Wer sticht wen?
Auszug:
„Wird mit einer Internet-Domain, die eine geschützte Marke enthält, keine Website adressiert, liegt darin weder marken- noch wettbewerbsrechtlich ein Fehlverhalten“, heißt es etwa im sogenannten „bigben.de-Urteil“ des LG Düsseldorf (7.2.2003, Az. 38 O 144/02).

und …
https://www.kanzlei.de/rechtsgebiet...omain-reservierungsproblematik-domain-parking
Auszug:
Wer eine Domain lediglich registriert, mit ihr aber noch kein Internetangebot adressiert, handelt auch nach (wohl) überwiegender Ansicht der Gerichte im Regelfall noch nicht im geschäftlichen Verkehr. Er maße sich auch keinen fremden Namen an. Das gelte auch dann, wenn die Domain neben anderen lediglich vorrätig gehalten werd.

Was haltet ihr von diesen Artikeln bzw. gibt es dazu neuere Urteile etc.?

Grüße
 
Wenn nichts drauf ist, kannst du gegen nichts verstoßen (Marke).

Du kannst es aber auch kommerziell nutzen, wenn du nicht gegen deren Klassen verstößt die unter der Marke beim DPMA eingetragen ist.
 
Hallo,

stimmt es, dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt, wenn eine Domain mit einer Wortmarke oder Teil einer Marke nur registriert wurde, also nicht kommerziell genutzt wird durch Parken oder Projektierung?

Es kommt darauf an...
...je nach dem...

(keine Rechtsberatung)

:-D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

stimmt es, dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt, wenn eine Domain mit einer Wortmarke oder Teil einer Marke nur registriert wurde, also nicht kommerziell genutzt wird durch Parken oder Projektierung?

Siehe dazu z. B. diese beiden interessanten Artikel:
Marke vs. Domain: Wer sticht wen?
Auszug:
„Wird mit einer Internet-Domain, die eine geschützte Marke enthält, keine Website adressiert, liegt darin weder marken- noch wettbewerbsrechtlich ein Fehlverhalten“, heißt es etwa im sogenannten „bigben.de-Urteil“ des LG Düsseldorf (7.2.2003, Az. 38 O 144/02).

und …
https://www.kanzlei.de/rechtsgebiet...omain-reservierungsproblematik-domain-parking
Auszug:
Wer eine Domain lediglich registriert, mit ihr aber noch kein Internetangebot adressiert, handelt auch nach (wohl) überwiegender Ansicht der Gerichte im Regelfall noch nicht im geschäftlichen Verkehr. Er maße sich auch keinen fremden Namen an. Das gelte auch dann, wenn die Domain neben anderen lediglich vorrätig gehalten werd.

Was haltet ihr von diesen Artikeln bzw. gibt es dazu neuere Urteile etc.?

Grüße


Auf solche Urteile würde ich mich nicht verlassen. Der reine Menschenverstand sagt doch schon, dass wenn man einen Markennamen registriert, dass so etwas nicht zulässig sein kann auch wenn man den Domainnamen nicht benutzt. Dann könnte doch jeder z.B. Google.xxx oder Microsoft.xxx (xxx nicht als nTLD sondern eine beliebige Domain) registrieren, nichts drauf tun und warten bis Google oder Microsoft kommen und ein unmoralisches Angebot machen. So etwas kann logischerweise nicht zulässig sein. Schlussendlich hat der BGH immer das letzte Wort, und die entscheiden zumeist nach dem Menschenverstand...

Außerdem gibt es ja bereits BGH Rechtssprechungen, wenn eine Domain unter keinen erdenklichen Umständen Rechtens registriert werden konnte (z.B. regierung-oberfranken.de von einer Firma in der Karibik), dass sogar die DENIC selbst die Verpflichtung (!) hat, die Domain von sich aus ohne Urteil zu löschen.
 
Auf solche Urteile würde ich mich nicht verlassen. Der reine Menschenverstand sagt doch schon, dass wenn man einen Markennamen registriert, dass so etwas nicht zulässig sein kann auch wenn man den Domainnamen nicht benutzt.

Es geht doch um die Nutzung im geschäftlichen Verkehr, die verboten ist. Ist die private Nutzung denn verboten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht doch um die Nutzung im geschäftlichen Verkehr, die verboten ist. Ist die private Nutzung denn verboten?

Sobald Du nur auf eine fremde Webseite verzweigst kann das schon als geschäftlich bewertet werden. Wenn Du einen Werbebanner drauf hast, dann ist da bereits geschäftliches Handeln. Außerdem würdest Du, wenn Du einen Markennamen als Domain registrierst, den Markeninhaber mit der Registrierung auch an der Registrierung behindern.

d.h. Markennamen würde ich meiden, außer es handelt sich um Markennamen mit beschreibenden Inhalt, wobei ich z.B. Apple auch in allen TLDs meiden würde.

Zumeist hat man als Domaininhaber immer ein Problem mit der Rechtfertigung warum man die Domains registeriert hat.

Ich führe seit 6,5 Jahren einen Rechtsstreit mit einer US-Firma und die hat die Anwälte die auch Microsoft und Google vertritt beauftragt. Darum weiß ich, auf was für Ideen die kommen um an die Domain zu gelangen.

Da würde z.B. bereits ein Reverse-Lookup reichen was die machen können und zeigen dem Richter dann alle anderen Markendomains die man selbst registriert hat um als "böser Domaingrabber" abgestempelt zu werden, auch wenn man die angegriffene Domain nicht geschäftlich verwendet. Hier reicht bereits das Verhaltensmuster des Domaininhabers aus um das Verfahren ziemlich sicher zu verlieren.
 
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warum/wozu solltest du eine markendomain privat nutzen wollen?

Bei einer dsds-Domain gab es schon einmal einen Fall einer Fanpage und da hatte RTL damals so viel ich mich erinnern kann, verloren. Das hängt aber immer davon ab, wer der eigene Anwalt ist und was der schreibt, wer der gegnerische Anwalt ist und wie der Richter drauf ist wie das ausgeht.
 
Sobald Du nur auf eine fremde Webseite verzweigst kann das schon als geschäftlich bewertet werden. Wenn Du einen Werbebanner drauf hast, dann ist da bereits geschäftliches Handeln. Außerdem würdest Du, wenn Du einen Markennamen als Domain registrierst, den Markeninhaber mit der Registrierung auch an der Registrierung behindern.

d.h. Markennamen würde ich meiden, außer es handelt sich um Markennamen mit beschreibenden Inhalt, wobei ich z.B. Apple auch in allen TLDs meiden würde.

Zumeist hat man als Domaininhaber immer ein Problem mit der Rechtfertigung warum man die Domains registeriert hat.

Ich führe seit 6,5 Jahren einen Rechtsstreit mit einer US-Firma und die hat die Anwälte die auch Microsoft und Google vertritt beauftragt. Darum weiß ich, auf was für Ideen die kommen um an die Domain zu gelangen.

Da würde z.B. bereits ein Reverse-Lookup reichen was die machen können und zeigen dem Richter dann alle anderen Markendomains die man selbst registriert hat um als "böser Domaingrabber" abgestempelt zu werden, auch wenn man die angegriffene Domain nicht geschäftlich verwendet. Hier reicht bereits das Verhaltensmuster des Domaininhabers aus um das Verfahren ziemlich sicher zu verlieren.

Danke für alle Antworten.

Klar, wer Google, Apple oder dergleichen registriert, dem ist (vor lauter Dummheit) nicht mehr zu helfen.

Aber wie sieht es bei vielen anderen wenig bekannten Marken aus. Als Beispiel nenne ich mal ECAR. Dieser Begriff ist von einer Firma in den USA seit 1998 als Wortmarke registriert.

Andererseits ist ECAR als Domain bei fast allen TLDs wie .de, .com, net, usw. und vielen nTDLs registriert oder wird sogar als Premium-Domain angeboten.

Einige Stichproben von mir ergaben, dass nur die ECAR.net-Domain von besagter Firma registriert ist.
Alle anderen Registranten sind also nicht die Firma, welche die Marke eingetragen haben. Also müßten diese Registranten gegen die Marke verstoßen?

ECAR ist nur ein Beispiel von vielen, bei denen Marken eingetragen wurden, aber Domains mit exakt diesen Begriffen bei fast allen TDLs von anderen registriert wurden.

Wie ist das Risiko einzuschätzen wenn man solche Marken als Domain registriert (ohne die Domain kommerziell zu nutzen)?
 
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ECAR ist nur ein Beispiel von vielen, bei denen Marken eingetragen wurden, aber Domains mit exakt diesen Begriffen bei fast allen TDLs von anderen registriert wurden.

Wie ist das Risiko einzuschätzen wenn man solche Marken als Domain registriert (ohne die Domain kommerziell zu nutzen)?

Ist ein schlechtes Beispiel, da es sich um einen beschreibenden Begriff handelt. Mir gehört z.B. die e-car.at
 
warum/wozu solltest du eine markendomain privat nutzen wollen?

Als Emailadresse z.B., weil's witzig ist? (@Hulk @minniemouse usw.) Gibt sicher noch weitere private Einsatzzwecke. Ich frage mich wozu es die Unterscheidung "geschäftlicher Verkehr" gibt, wenn sowieso alle Nutzungen, auch private, verboten sein sollen.
 
Marken wollen geschützt werden vor Mißbrauch oder auch vor Verwässerung.

Als Markeninhaber wäre es mir deshalb egal ob meine Marke geschäftlich oder "nur" privat genutzt wird - ich würde in jedem Fall dagegen angehen.
 
Fragt sich immer noch, wie es bei weniger bekannten Marken wie meinem Beispiel ECAR aussieht. Wahrscheinlich wird es etwa so sein:

Alle Leute, welche nach Eintragung der Marke 1998 eine Domain ECAR.TLD/nTLD registriert haben und diese nach einer der eingetragenen Nizzaklassen nutzen, können jederzeit Probleme/Abmahnung bekommen.

Alle Leute, welche nach Eintragung der Marke 1998 eine Domain ECAR.TLD/nTLD registriert haben und die Domain nicht nutzen oder nicht in einer der eingetragenen Nizzaklassen nutzen, können keine (größeren) Probleme bekommen.

Wie ich schon schrieb, ist ECAR nur ein Beispiel von vielen, bei denen Marken eingetragen wurden, aber Domains mit exakt diesen Begriffen bei fast allen TDLs von anderen registriert wurden.

Es lohnt sich aber schon aus dem einfachen Grund nicht, eine Domain mit fremden Markenrechten zu registrieren, da eine Domain nur dann gut verkaufbar und wertvoll ist/wird, wenn sie frei von rechten Anderer ist.
 
Hör bitte auf, im Internet underline als Textauszeichnung zu nutzen. Das ist ja furchtbar. Erzeugt unbefriedigten Klickzwang.

Ansonsten (dass ich das mal schreibe) solltest du Harrys Post zum Thema ecar.tld noch einmal lesen.
 
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