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Kunde zahlt nicht...

Asbolut einverstanden, wenn es um Betrüger geht. Aber ist man sofort ein Betrüger, wenn man eine Rechnung nicht zahlen kann oder zurückhält, weil man mit der Leistung/ Lieferung/ Ware nicht einverstanden ist?


bei uns sind es vornehmlich Lastschrift/Kreditkarten Platzer. Also die Personen erschleichen sich Waren mit der Absicht diese nicht zu bezahlen oder nicht bezahlen zu können. Das ist Betrug und so sieht es auch die Polizei.

Die Staatsanwaltschaften sind im übrigen immer andere, also immer die, die für den Kunden zuständig sind. Bedeutet, unsere örtliche Polizei nimmt die Anzeige auf und übergibt diese an die örtliche Polizei des Kunden, diese geht dann bei dem Kunden vorbei und geht der Anzeige nach, also wird auch die Gegenseite zunächst angehört.
Natürlich belegen wir mit der Anzeige den ganzen Vorgang und der Kunde wird sodann mit dem Vorgang direkt von seiner örtlichen Polizei konfrontiert.
Meistens handelt die Polizei dann mit dem Kunden was aus und setzt eine Zeitvorgabe zur Erledigung, denn mit einer Betrugsanzeig ist nicht zu spassen.

Erst wenn das nicht funktioniert, also der Kunde nicht einlenkt obwohl die Fakten ihn erschlagen, gibt die Polizei das ganze an die Staatsanwaltschaft weiter.
Doch dann ist es eh zu spät, der Staatsanwalt bekommt all unsere Unterlagen + die Ergebnisse der Polizei, da kommt dann nur noch die Umsetznug der Anzeige raus.
 
bei uns sind es vornehmlich Lastschrift/Kreditkarten Platzer. Also die Personen erschleichen sich Waren mit der Absicht diese nicht zu bezahlen oder nicht bezahlen zu können. Das ist Betrug und so sieht es auch die Polizei.

Aha. So stellt sich der Fall ja nun anders da. Es handelt sich also nicht einfach nur um unbezahlte Rechnungen sondern geplatzte Lastschriften/Kreditkarten?

Grüsse

123meins
 
Aha. So stellt sich der Fall ja nun anders da. Es handelt sich also nicht einfach nur um unbezahlte Rechnungen sondern geplatzte Lastschriften/Kreditkarten?

das spielt keine Rolle - die Absicht ist es...

wenn jemand nach 5 Mahnungen, so wie Jens es geschildert hat, immer noch nicht reagiert, das ganze über einen längeren Zeitpunkt, bei dem ich somit auch Verhinderungen in jeder Form ausschliessen kann, dann sehe ich bei diesem Kunden die feste Absicht nicht zahlen zu wollen oder zu können... er hat sich somit Waren oder Dienstleistungen erschlichen
 
nicht zahlen zu wollen
kann ein Straftatbestand sein

nicht zahlen ... zu können
kann auf keinen Fall einen Straftatbestand erfüllen

Auch wenn sich die Sache mit geplatzten Lastschriften anders darstellt als vom Threaderöffner, wundert mich das dennoch, dass die Polizei einer solchen Anzeige nachgeht. Letztendlich muß der betrügerische Hintergrund erkennbar sein. Nicht jeder, dem eine Lastschrift platzt und dann anschließend nicht zahlen kann, ist automatisch ein Betrüger.
 
Selbst wenn ich nicht zahlen kann, ich es weiss und dennoch bestelle/kaufe ist das ein Vorsatz und ist Betrug. Wobei ich kein Richter oder RA bin und es deshalb nicht 100% bestimmt sagen kann, aber der Verdacht ist immer gegeben und deshalb wird auch von staatlicher Seite reagiert.

Seid mir nicht böse, aber ich lese ständig "wundert mich - "eigentlich" - "normalerweise" usw. - Ihr wollt das ich über meine Erfahrung berichte, da finde ich es nicht so schön wenn meine tatsächlichen Erfahrungen dann angezweifelt werden. Ich bin kein Schwätzer, will Jens und jedem anderen nur helfen und auch einmal andere Wege aufzeigen.
 
yepp, interessante diskussion und viele gute infos, ich lese die ganz zeit und auch weiterhin fleißig mit. es gibt sicherlich viele unterschiedliche möglichkeiten und wege.

gruss jens
 
Seid mir nicht böse, aber ich lese ständig "wundert mich - "eigentlich" - "normalerweise" usw. - Ihr wollt das ich über meine Erfahrung berichte, da finde ich es nicht so schön wenn meine tatsächlichen Erfahrungen dann angezweifelt werden. Ich bin kein Schwätzer, will Jens und jedem anderen nur helfen und auch einmal andere Wege aufzeigen.

Das hatte ich sicherlich nicht so gemeint. Ganz sicher halte ich Dich nicht für einen Schwätzer. Dass Du helfen möchtest, das ist auch ersichtlich.
Allein die Tatsache, wie 123meins schon angemerkt hat, dass es sich nicht um nicht bezahlte Rechnungen handelt sondern um geplatzte Lastschriften, ist schon ein ganz anderer Ausgangspunkt. Mir geht es nur darum, herauszufinden, wo die Unterschiede sind in den beiden Fällen. Denn vergleichbar zu sein erscheinen diese beiden Fälle nicht unbedingt.
 
Allein die Tatsache, wie 123meins schon angemerkt hat, dass es sich nicht um nicht bezahlte Rechnungen handelt sondern um geplatzte Lastschriften, ist schon ein ganz anderer Ausgangspunkt. Mir geht es nur darum, herauszufinden, wo die Unterschiede sind in den beiden Fällen. Denn vergleichbar zu sein erscheinen diese beiden Fälle nicht unbedingt.

klar - ich versuche es nur runterzubrechen bis ins Detail...

Gegenfragen:

Macht es dann einen Unterschied, ober ich bewusst nicht zahlen kann oder will wenn ich etwas kaufe?

Was ist es, wenn ich etwas kaufe, bei dem ich weiss ich kann es mir nicht leisten und kaufe es dennoch?
 
Macht es dann einen Unterschied, ober ich bewusst nicht zahlen kann oder will wenn ich etwas kaufe?
das verstehe ich nicht. Bewußt nicht zahlen können? :Confused: Das ist ja bewußt nicht zahlen wollen.
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Wenn Du meinst, dass man evtl. weiß, dass man mit der Zahlung in Schwierigkeiten kommen könnte, dann ist klar: kein Betrug!

Was ist es, wenn ich etwas kaufe, bei dem ich weiss ich kann es mir nicht leisten und kaufe es dennoch?
Das wäre u. U. Betrug aber der Nachweis würde unheimlich schwer fallen. Am besten kann man so etwas vermuten, wenn der Käufer bereits eine EV (eidesstattliche Versicherung) abgegeben hat. Mit einer EV wird dokumentiert, dass einer nichts hat, was man pfänden kann, dass er zahlungsunfähig ist. Wenn er dann hingeht und einkauft auf Pump, dann kann es zum Betrug hinauslaufen. Wir haben in solchen Fällen schon mal in die Röhre geguckt, weil der Käufer dem Richter glaubhaft versichern konnte, dass er eigentlich gewillt war zu zahlen aber die äußeren Umstände ihn daran gehindert hätten. Ich habe aber von Fällen gelesen, da wurde einer verknackt, weil er Dienstleistungen beim Zahnarzt in Anspruch nahm obwohl er EV abgegeben hatte und anschließend nicht zahlte. Er wurde auf Bewährung verurteilt und die Bewährungsauflage war, dass er regelmäßig monatlich 50,- Euro von seiner ca. 2.000,- Euro Rechnung zahlte.
 

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