Den Kaufpreis habe ich im Mai 2003 bekommen, dann den Auth-Code geschickt und die Domain ist im Mai 2004 gedroppt. Ende Mai 2003 hatte der Kunde noch mal per Einschreiben nachgefragt (der hatte keine Ahnung, dass er die Domain aktiv umziehen muß), ich habe ihn aufgeklärt, wie die Prozedur abläuft und seit dem habe ich nichts mehr von ihm gehört.
Mai 2003 bedeutet Verjährung am 31.12.2006
Meines Wissens unterbricht ein Einschreiben die Verjährung nicht.
Lediglich ein Mahnbescheid (MB) oder die Einreichung einer Klage vor dem Gericht würde die Verjährung unterbrechen.
Ungeachtet dessen, ist ein Transit immer zu empfehlen, eine Löschung ist immer problematisch. Wenn der Käufer innerhalb der Frist seine Forderung einklagt, würde ich ihm Recht geben, da er der Inhaber der Domain geworden ist und ohne sein Einverständnis die Domain gelöscht wurde.
Aber ich weiß, wie so etwas in der Praxis läuft, die Käufer sind unerfahren und unbelehrbar und haben für solche Dinge weder Lust noch Zeit. Kaufen im Glauben, dass die "Ware" ihm nunmehr zugesandt wird.
Also, abwarten ob die Verjährung eingreift. Er kann noch bis kurz vor dem 31.12 Klage einreichen bzw. MB beantragen. Beides würde Dir vermutlich innerhalb des ersten Monats im neuen jahr zugestellt werden, womit die Frist gewahrt worden wäre.
Solange heißt es zittern. :-(