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Kunde zieht Domain nicht um

Domster

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15. Dez. 2003
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und die Domain droppt nach einem Jahr, da ich die nicht auf auto-renew hatte. Jetzt kommt er 3,5 Jahre später und verlangt den Kaufpreis zurück. Wie seht Ihr die Rechtslage? War jetzt nicht die Höllenkohle, aber mal aus Prinzip.

Danke und Grüße,

Rainer
 
Moin Rainer,

das sehe ich nicht als Dein Problem an.

Wenn die Domain verkauft ist, bist Du nicht verpflichtet, die Domain auf Deine Kosten zu erhalten.

Gruß,

Hermann
 
laut BGB allgemeine Verjährungsfrist bei Kaufleuten 3 Jahre, mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Verjährung kann nur unterbrochen werden, wenn der Schuldner anerkennt oder der Gläubiger durch z. B. einen Mahnbescheid seine Forderung geltend macht.
 
Heikle Geschichte,

...war der Käufer als Inhaber eingetragen?
...wurde er - automatisch oder von Dir - auf das Auslaufen hingewiesen?

Es gibt so etwas wie Aufbewahrungspflicht, zumindest hättest Du ihn, wenn nicht geschehen, verbindlich auf den Verlust der Domain hinweisen müssen. Mal von Verjährung abgesehen, einfach die Domain droppen lassen dürfte heikel sein.

Ich habe auch derzeit das Problem Kundendomains zu betreuen, die ich loswerden möchte, ohne in der Haftung zu stehen. Ein Kunde z.B. hat ne .com gekündigt, KK-Unterlagen geschickt aber die Domain nie angeholt. Wenn ich die einfach lösche oder auslaufen lasse wäre ich sicher Schadensersatzpflichtig.

Bei ner .de Domain ist Transit die beste Lösung. Wie das bei cnobi aussieht würde ich auch gerne näher wissen.


Grüsse

123meins
 
Zuletzt bearbeitet:
laut BGB allgemeine Verjährungsfrist bei Kaufleuten 3 Jahre, mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Verjährung kann nur unterbrochen werden, wenn der Schuldner anerkennt oder der Gläubiger durch z. B. einen Mahnbescheid seine Forderung geltend macht.

Das wäre natürlich Klasse. Den Kaufpreis habe ich im Mai 2003 bekommen, dann den Auth-Code geschickt und die Domain ist im Mai 2004 gedroppt. Ende Mai 2003 hatte der Kunde noch mal per Einschreiben nachgefragt (der hatte keine Ahnung, dass er die Domain aktiv umziehen muß), ich habe ihn aufgeklärt, wie die Prozedur abläuft und seit dem habe ich nichts mehr von ihm gehört.

Wenn das verjährt wäre, wäre das ziemlich gut. Der Herr aus der Schweiz kommt nämlich ziemlich fies daher.

Ahoi,

Rainer
 
Heikle Geschichte,

...war der Käufer als Inhaber eingetragen?
...wurde er - automatisch oder von Dir - auf das Auslaufen hingewiesen?

weiß ich nicht mehr. Hingewiesen hatte ich damals wahrscheinlich nicht, da es noch ein Jahr war. Von daher habe ich da wohl auch einen Fehler gemacht. Aber mir jetzt nach 3,5 Jahren den Schuh komplett anzuziehen, gefällt mir nicht. Mir gefällt auch nicht bedroht zu werden. Von daher: Wenn die Verjährung funktioniert, hat er Lehrgeld bezahlt. Ich hocke aber auch auf ein paar nicht abgeholten Kundendomains rum. Die werde mal per Einschreiben anschreiben und dann lasse ich die bei Nichtreaktion droppen.

Gruß,

Rainer
 
laut BGB allgemeine Verjährungsfrist bei Kaufleuten 3 Jahre, mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Verjährung kann nur unterbrochen werden, wenn der Schuldner anerkennt oder der Gläubiger durch z. B. einen Mahnbescheid seine Forderung geltend macht.

Läuft aber wohl erst am Jahresende, gell. Also würde der Anspruch erst am 1.1.07 verjährt sein, schade.
 
weiß ich nicht mehr. Hingewiesen hatte ich damals wahrscheinlich nicht, da es noch ein Jahr war. Von daher habe ich da wohl auch einen Fehler gemacht. Aber mir jetzt nach 3,5 Jahren den Schuh komplett anzuziehen, gefällt mir nicht. Mir gefällt auch nicht bedroht zu werden. Von daher: Wenn die Verjährung funktioniert, hat er Lehrgeld bezahlt.

Ich würde mich darüber auch ärgern, auch wenn ich einen Fehler gemacht haben sollte.
Man kann es ja mal drauf ankommen lassen ob er wirklich klagt, ich hoffe nur der Gerichtsstand ist dann nicht in der Schweiz...

Grüsse

123meins
 
Ich bin gerade dabei eine nicht abgeholte .de Domain von 2004 zu einem Provider umzuziehen wo ich die in den Transit geben kann.

Laut Kaufvertrag müsste ich zwar 40 Euro / Jahr für Pflege bekommen, aber auf die Diskussion verzichte ich gerne.

Grüsse

123meins
 
Den Kaufpreis habe ich im Mai 2003 bekommen, dann den Auth-Code geschickt und die Domain ist im Mai 2004 gedroppt. Ende Mai 2003 hatte der Kunde noch mal per Einschreiben nachgefragt (der hatte keine Ahnung, dass er die Domain aktiv umziehen muß), ich habe ihn aufgeklärt, wie die Prozedur abläuft und seit dem habe ich nichts mehr von ihm gehört.

Mai 2003 bedeutet Verjährung am 31.12.2006
Meines Wissens unterbricht ein Einschreiben die Verjährung nicht.
Lediglich ein Mahnbescheid (MB) oder die Einreichung einer Klage vor dem Gericht würde die Verjährung unterbrechen.

Ungeachtet dessen, ist ein Transit immer zu empfehlen, eine Löschung ist immer problematisch. Wenn der Käufer innerhalb der Frist seine Forderung einklagt, würde ich ihm Recht geben, da er der Inhaber der Domain geworden ist und ohne sein Einverständnis die Domain gelöscht wurde.

Aber ich weiß, wie so etwas in der Praxis läuft, die Käufer sind unerfahren und unbelehrbar und haben für solche Dinge weder Lust noch Zeit. Kaufen im Glauben, dass die "Ware" ihm nunmehr zugesandt wird.

Also, abwarten ob die Verjährung eingreift. Er kann noch bis kurz vor dem 31.12 Klage einreichen bzw. MB beantragen. Beides würde Dir vermutlich innerhalb des ersten Monats im neuen jahr zugestellt werden, womit die Frist gewahrt worden wäre.

Solange heißt es zittern. :-(
 
Ich würde mich darüber auch ärgern, auch wenn ich einen Fehler gemacht haben sollte.
Man kann es ja mal drauf ankommen lassen ob er wirklich klagt, ich hoffe nur der Gerichtsstand ist dann nicht in der Schweiz...

Grüsse

123meins

Ne, der wollte einen deutschen Anwalt beauftragen. Die hocken bestimmt mit irgendeiner Zweigniederlassung auch bei uns. Mir geht nur die Großkotzerei auf den Zeiger. Die haben eine generische Domain droppen lassen, haben mich erst als Grabber beschimpft, sind zu blöd zum Umziehen und kommen 3,5 Jahre später mit Drohungen an. Schaun mer mal, ob ich dazu was finde....

Gruß,

Rainer
 
Man kann es ja mal drauf ankommen lassen ob er wirklich klagt

ich sehe hier schlechte Chancen, da der Verkäufer den Käufer zumindest "in Verzug" hätte setzten müssen. Besser ist eine außergerichtliche Einigung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Dann sollte die Verjährung nicht unterbrochen werden.
 
klappt nur bei .de, ein transit bei cnobi ist mir nicht bekannt.

ok, das ist richtig. Dass es keine .de war, war mir nicht bekannt.

Im Übrigen: bei TRANSIT unbedingt die Domaininhaberdaten vorher updaten auf den neuen Inhaber. Sonst ist der Vorgang sinnlos.
 
Im Übrigen: bei TRANSIT unbedingt die Domaininhaberdaten vorher updaten auf den neuen Inhaber. Sonst ist der Vorgang sinnlos.

Käufer werden von mir immer sofort nach der Zahlung als Inhaber eingetragen, ich will doch nicht komplett in der Haftung bleiben. :Ouch:

Grüsse

123meins
 
Käufer werden von mir immer sofort nach der Zahlung als Inhaber eingetragen, ich will doch nicht komplett in der Haftung bleiben. :Ouch:
123meins

So mach ich das auch.
Auf das allgemein vorherrschende Spielchen: Domain zum neuen Provider uebertragen, diese traegt dann den neuen Inhaber ein lasse ich mich nicht ein.

Also: Nach Domainverkauf trage ich den Inhaber um und dieser kann dann bei cnoib-Domains mit seiner eMail-Adresse selbst die Domain transferieren und bei de-Domains sich ebenfalls mit nem Fax ans Denic-Mitglied um den Transfer kuemmern.

Erfolgt allerdings bei DE-Domains kein Transfer, setzte ich die Domain in den Transit (ist ja vorher schon uebertragen auf den neuen Eigentuemer).

Andreas
 
Käufer werden von mir immer sofort nach der Zahlung als Inhaber eingetragen, ich will doch nicht komplett in der Haftung bleiben. :Ouch:

Diese Vorgehensweise mag ich auch. Problem hierbei ist aber, dass die lieben Kunden dann teilweise die ganze Sache liegen lassen, weil die Domain ja dann ihnen gehört. Trägt man sie nicht direkt ein, dann stellen Sie wenigstens brav ihren KK-Antrag.
 
ok, deren EDV-Hansel war als Inhaber eingetragen, als die Domain droppte. Wenn die Warn-Email an die gegangen ist, dann bin ich aus der Nummer raus. Wäre mir eine ziemliche Genugtuung.

Aloa,

Rainer
 
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