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Markenkennzeichnung ohne Eintrag

Kinski

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15. Nov. 2000
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Markenkennzeichnung ohne auffindbaren Eintrag, wie ernst ist das zu nehmen?

Zur Sache:
Ich habe heute eine Dom gereggt, vorher jedoch Markenrecherche betrieben. Weder auf

https://dpinfo.dpma.de/index.html  

oder auf

www.oami.eu.int/search/trademark/la/de_tm_search.cfm  

noch auf

www.epoline.org/epoline/Epoline?language=DE&page=home&b=NS  
Beschreibung: Europäisches Patentregister

habe ich einen Eintrag unter dem Namen gefunden. Jetzt habe ich Google bedient und finde genau unter diesem Namen den Zusatz [sup]TM[/sup]. Die Firma mit Sitz in den USA und Österreich, die dieses Trademark-Zeichen verwendet, hat tatsächlich Patente angemeldet. (Habe ich über epoline.org gefunden.) Doch in keinem der Schriftstücke ist der Name, der von mir gereggten Dom, erwähnt.

Über

www.uspto.gov/main/trademarks.htm
Beschreibung: United States Patent and Trademark Office.

habe ich einen Markeneintrag gefunden. Doch dieser besagt, dass die Marke am 15.12.2001 gelöscht wurde. Wörtlich steht da:
Published for Opposition: September 13, 1994
Registration Date: December 6, 1994
Live/Dead Indicator: DEAD
Cancellation Date: December 15, 2001

Was meint Ihr, wie gefährdet ist meine Dom? Könnte das [sup]TM[/sup]-Zeichen noch aus alten Zeiten stammen? Oder sind einige Großfirmen so abgebrüht und nutzen dies Zeichen weiter, um andere abzuschrecken?
Die Domain ist u.a. frei als .info, .biz, .at, .ch.

Bin Euch für jede Stellungnahme dankbar!

Grüsse
Kinski

Linkquelle: Linkbibel.com => Recht => Marken
 
Das Zeichen bedeutet nicht unbedingt das es für Europa oder Deutschland eine gültige Marke gibt.

Das Zeichen darf nicht genutzt werden wenn es keine eingetragene Marke gibt mind. in USA, genau wie in Deutschland unser Markenzeichen nur für eingetragene Marken gilt.
 
Danke für Eure Antworten.

Da weder in D noch EU-weit eine Marke angemeldet ist und keine Patentschrift zu finden ist, gehe mal davon aus, dass die Domain unbedenklich ist.

Grüsse
Kinski
 
Hier jetzt die Domain: touchbet.de

Vielleicht habe ich ja was übersehen und einer von Euch findet etwas.

Grüsse
Kinski
 
Hallo Kinski,

Marken entfalten sich in USA auch ohne Eintragung
bei der USPTO. Sie entstehen über Zeit auch
durch 'Common Law'.
Ein berühmter Fall einer US Common Law Marke im
Domain Game war die UDRP-Klage von Deutsche Welle
gegen dw.com vor Jahren. Ging für Deutsche Welle
böse in die Hose (zusätzliches 'reverse domain hijacking'
Urteil der Richter). Übrigens ist die Nutzung von 'TM' nicht
von einer bei der USPTO registrierten Marke abhängig.
Anders ist es beim ®, wo eine Registration beim USPTO
erforderlich ist.

Aber egal: Wie schon angemerkt, wäre ein Angriff in diesem Fall
kaum mit einer Auslands-Marke zu erwarten, obwohl auch
Auslandsmarken meiner (Laien-)Meinung nach u.U. zumindest
ältere Rechte durch Handel in einem anderen Land
ggf. entfalten _könnten_.
Patente wiederum stehen auf einem ganz anderen Blatt
wie unser Jan womöglich noch erläutern möchte. Sie sind mit
ihren verbundenen Rechten oft auf Bündnisländer
eher leicht übergreifend. Zudem ist 'touchbet' eine
pure Wortschöpfung im Englischen. Ich persöhnlich
distanziere mich gerne von solchen Domains.

Grüsse

John
Disclaimer: 'Keine Rechtsberatung blabla - nur meine
Laienmeinung blubblub. :-)
 
Hi mongostyle,
Wer oder was ist denn ein touchbet.de?! Was bedeutet das denn?
Heiko hat's erkannt, es hat was mit Glücksspiel zu tun.   ;)
touchbet_roulette.jpg


Nähere Erklärungen vielleicht später, da diese - unter Roulettespielern genutzen - Fachbegriffe den stillen Lesern und Grabbern nur kostenlose Infos liefern. Schließlich ist der deutsche Markt des Roulettes im Internet erst in der Entstehung.

Grüsse
Kinski
 
Hallo Jan,

"Die Firma muß über eine in Deutschland oder der EU gültigen
Marke bzw. Patent verfügen. Wenn das der Fall sein sollte,
können natürlich Ansprüche bestehen."

Das Markengesetz ist meinem bescheidenen
Wissen nach weitaus komplexer als nur
eingetragene Marken - auch in DE.
Hier ein Beispiel:
Kinski hat in USA eine Marke, welche
sich auf besondere Schreibwaren bezieht.
Nennen wir sie einfach mal 'Touchwrite'.
Du bist ein prominenter Schreibwarenhändler
in DE und entdeckst die schönen Schreibwaren
vom Kinski auf einer Messe. Kinski und Du
versteht euch prima und Du bestellst eine
Menge der schönen 'Touchwrite'. Im Gegenzug
überlässt Kinski Dir den deutschen Markt damit
für zwei Jahre. Nach einem Jahr sind die
'Touchwrite' bei Dir ein grosser Renner. Hast
schon drei mal bei Kinski nachbestellt. Dein
Konkurrent ist aber oberschlau, rennt zur
DPMA und versucht  'Touchwrite' unter
Schreibwaren einzutragen. Folge:
Entweder stirbt die Marke schon in der
Widerspruchsphase der DPMA durch Deinen RA/PA
oder Dein RA/PA könnte sie später u.U. vielleicht
später sogar löschen lassen. Du hast Dir _und_ der
US-Marke von Kinski indirekt mit 'Touchwrite'
auch ohne Marke zumindest eindeutig ältere Rechte
in DE verschafft, welche meiner Meinung nach
eindeutig auch unter Markeng beachtet werden
müssen.

Grüsse

John
Disclaimer: Keine Rechtsberatung blabla - nur
meine Laienmeinung blubblub :-)
 
Nationale Marken führen eine Koexistenz, man
kann i.d.R. nicht aus einer (de-)Marke die Löschung
einer anderen (us-Marke) erwirken. Wenn allerdings
bereits im Geschäftsverkehr Produkte unter einer
bestimmten Bezeichnung gehandelt/importiert werden
(nennen wir sie mal "eMule") und jemand meldet
für diesen Bereich und diese Bezeichnung eine
Marke an, um den Vertreiber dieser Produkte mit
Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüchen
zu überziehen, so hat das möglicherweise sogar
erpresserische Züge, zumindest aber ist die
Markenanmeldung bösläubig und wird auf Antrag
gelöscht. Auch ältere Rechte aufgrund einer
Geschäftsbezeichnung kommen in Betracht.

Gruß
Sebastian
 
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