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Markenname im Domainname (ohne Inhalte)= Markenrechtsverletzung?

Mincemeat

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30. Sep. 2009
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Ich habe einen Domainname im Portfolio, bestehend aus bekannten Marke + einem zusätzlichen Wort.
Nennen wir es mal (ist fiktiv) sony-shopping.de. Nochmal: Der Domainname ist fiktiv.
Es waren nie Inhalte auf der Domain (immer DNS- Fehler-Meldung), also noch nicht einmal eine Parkingseite.

Nun hat der Inhaber der Marke mich per Anwalt der Markenrechtsverletzung bezichtigt und aufgefordert, die Domain zu löschen. Ich soll eine "Verpflichtungserklärung" unterzeichnen, die Domain zu löschen, und 500€ Anwaltsrechnung zu zahlen.

Meine Frage an die Profis:
Hat der Markeninhaber laut aktuellem Stand der Rechtssprechung Anspruch auf die Löschung? Mich wundert z.B., daß ich keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben soll. Da ist doch etwas faul...

Danke für jeden Tipp.

Die Domain habe ich übrigens sofort gelöscht, weil ich wegen der für mich wertlosen Domain in der Hauptsache nicht streiten möchte.
Aber die 500€ möchte ich lieber, so wie in den letzten Jahren schon geschehen, als Sponsor vom OMClub auf der dmexco zahlen. Getränke auch für Domainer sind mir wichtiger als eine Marmorsäule am Haus eines Rechtsanwaltes :thefinger: .
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke vorab für das Sponsoring im letzem Jahr. ;)

Ich denke in diesem Jahr wirst du den Anwalt einige Getränke ungewollt spendieren. Um die Kosten wirst du wahrscheinlich nicht herum kommen, jedoch würde ich vorschlagen, dass du User forsaken mal kontaktierst. Gerade bei der Verpflichtungserklärung sind immer Klauseln drin, die überarbeitet werden sollten.

Beste Grüße
Ivo
(KEINE RECHTBERATUNG - LEDIGLICH DIE EIGENE MEINUNG)

Nachtrag: http://www.domain-recht.de/recht/regel1.php
 
sehe ich wie Ivo. Markenname in ner Domain iss nen klassiches Eigentor...
Den Tipp mit forsaken kann ich auch nur unterstützen. Man kann da (unnötige) Fehler machen, die nachher noch einmal (weit höhere) Kosten nach sich ziehen können...

grüsse,
engel
 
Da es dem Markeninhaber sicher in erster Linie um die Domain ging (und den Anwalt um seine Kosten), hätte man sicher einen Deal machen können, so dass keine Kosten entstehen.

Aber durch die sofortige Löschung ist diese Möglichkeit weg ...

Ob die Domain nun 2 Jahre in Deiner Hand ist oder 2 Jahre und eine Woche hätte keinen Unterschied gemacht.

Also für andere: Erstmal schlau machen, keine Panikhandlungen.

Die Frage ist, ob es eine berühmte Marke ist, so wie Sony oder Coca Cola. Wenn nicht, dann hat doch mangels Angebot gar keine Markenverletzung stattgefunden.

Beispiel: Delta. Das ist eine Flugesellschaft, aber es gibt noch andere Dinge, die unter Delta angeboten werden.
 
Toastbrot lutschender Anwalt = Nullnummer

Moin Moin

1. Da die Marke nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt wurde,ist die Marke nicht verletzt worden.= Freispruch

2. Selbst wenn beabsichtigt wurde die Marke/Domain zu nutzen um _nur_ Sony Geräte zu verkaufen,kann der Markeninhaber die Nutzung der Marke nicht verbieten.

Schreib ihm,daß du verärgert bist darüber,wie die mit einem zukünftigen Topverkäufer von Sony Geräten umgehen und du die Domain ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gelöscht hast.

Gruß Öddel.

Ohne Themenbezug,lediglich wegen einem Link: Bevor Sie ein Konto eröffnen sollten Sie Konten vergleichen,eine solche Möglichkeit finden Sie auf irgendwelchen Konto vergleich Webseiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin
1. Da die Marke nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt wurde,ist die Marke nicht verletzt worden.= Freispruch

Genau so ist mir die Rechtslage auch bekannt. Und das könnte der Grund sein, weshalb dem Anwaltsschreiben keine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigelegt ist: Der Markeninhaber hat Bedenken, daß er vor Gericht nicht durchkommt.

Aber: Das kann ja eigentlich nicht sein, daß jeder jede Domain incl. Markenname registrieren kann (und diese Domain ansonsten nicht nutzt), und daß der Markeninhaber nicht an die Domain rankommt?!
 
Danke vorab für das Sponsoring im letzem Jahr.
Im vorletzten Jahr. Aber immer wieder gern ;-).

jedoch würde ich vorschlagen, dass du User forsaken mal kontaktierst. Gerade bei der Verpflichtungserklärung sind immer Klauseln drin
Es liegt keine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei...

ich soll mich wortwörtlich "verpflichten":
-die Domain xxxx-xxxxx.de zu löschen
-die Anwaltsrechnung über 500€ zu zahlen.

Mir ist schon klar, daß nach Unterschrift dieses Zettels der Anwalt einen Rechtsanspruch auf die 500€ hat, auch wenn ich das nicht hätte zugestehen müssen.

Hmm, wenn ich das so sehe, könnte ich mich zum ersten Teil (Löschung der Domain xxxx-xxxx.de) verpflichten, und den Anwalt für die 500€ klagen lassen. Für alle Teilnehmer aus dem Forum hier, die den Gerichtsterminen beiwohnen, gibt es danach Freibier ;-).
 
Nur so ein Gedankenanstoß: Es gab mal ein Urteil wo dem Domaininhaber die das Recht zugesprochen wurde, die Domain mit dem Markennamen zu behalten. Soweit ich mich erinnere ging es darum, dass unter der Domain ein Portal geführt wurde auf welchem über die Marke diskutiert wurde. Die Richter gaben dem Domaininhaber Recht in der Meinung, dass er ohne den Namen in der Domain ein solches Porstal schlechter führen könnte.

Um bei Deinem Beispiel sony-shopping.tld zu bleiben, wäre also demnach unter der Domain eine Diskussion über das Einkaufen von Sonyprodukten denkbar (keine Werbung usw - nur Diskussion). Soweit ich mich erinnere war hier gerade die Bekanntheit der Marke für diese Argumentation wichtig. Meist ist ja die Bekanntheit ein Nachteil für den Domaininhaber.

Falls Du eigentlich vorhattest, ein solches Diskussionsportal unter der Domain zu betreiben... - wie gesagt nur ein Denkanstoß - und dieses Argument ggf. sorgfältig prüfen.
 
weiterer Denkanstoß: vielleicht sollte man einfach die Rechte Dritter akzeptieren und in einem gewissen Rahmen zugestehen, dass man etwas falsch gemacht hat...
Nur mal so dahin gesagt...
Windschattenparken finde ich net so prickelnd...nicht mal für Freibier... :)

grüsse,
engel
 
Hmm, wenn ich das so sehe, könnte ich mich zum ersten Teil (Löschung der Domain xxxx-xxxx.de) verpflichten, und den Anwalt für die 500€ klagen lassen. Für alle Teilnehmer aus dem Forum hier, die den Gerichtsterminen beiwohnen, gibt es danach Freibier ;-).

Sehe ich auch so. Unterschreibe den ersten Teil, den zweiten lasse weg. Wenn er sich dann "aufregt", dann frage ganz naiv, nach welcher Rechtsgrundlage er meint, dass Du die 500 EUR bezahlen sollst. Er wird Dich sicher nicht gleich wegen 500 EUR verklagen. Wenn er antwortet, kannst Du noch immer entscheiden, ob Du die 500 EUR bezahlst. Sofort freiwillig würde ich die auch nicht bezahlen.

Harry
 
weiterer Denkanstoß: vielleicht sollte man einfach die Rechte Dritter akzeptieren und in einem gewissen Rahmen zugestehen, dass man etwas falsch gemacht hat...
Update:
Ich habe mich jetzt dafür entschieden, in der Sache eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich; incl. vom Gericht festzulegender Vertragsstrafe bei Zuwiederhandlung etc.), ohne die Anwaltsrechnung zu bezahlen. Damit kann die Gegenseite nicht mehr mit Fantastrillionen Euro Streitwert argumentieren.

Die Gegenseite kann die Berechtigung der Anwaltsrechnung bei Interesse vor Gericht vortragen. Dann diskutiere ich die Sache auch öffentlich aus.

Ich bin übrigens seit Jahren Vertriebspartner der Marke in Deutschland. Eine beabsichtigte Nutzung der Domain als Forum etc. ist nicht abwegig.
 
Sonderfall: Markenname in Domain kann evtl. erlaubt sein

Ich bin übrigens seit Jahren Vertriebspartner der Marke in Deutschland.

Sofern Du ausschließlich Produkte dieses Unternehmens vertreibst und keine Konkurrenzprodukte anbietest, könntest Du Dich auch auf ein Urteil des LG Düsseldorf berufen, demzufolge es Dir gestattet wäre, in diesem Fall den Markennamen Deines Lieferanten in einer Domain zu verwenden - natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Seite so ausgestaltet ist, dass ein Nutzer nicht den Eindruck bekommt, er hätte die Website des betreffenden Herstellers vor sich. (Zur näheren Begründung vergl. hier).

Viele Grüße
Björn
 
Sofern Du ausschließlich Produkte dieses Unternehmens vertreibst und keine Konkurrenzprodukte anbietest, könntest Du Dich auch auf ein Urteil des LG Düsseldorf berufen[/URL]).
Auf der Domain waren nie Inhalte. Noch nicht mal ne Fehlerseite oder Parkingseite. Ich habe dort nie etwas beworben.

Der Markeninhaber meint, daß schon die Registrierung der Domain incl. Markenname gegen Markenrechte verstößt.

Meine Zusammenfassung bisher ist:
Die Kostennote des Anwaltes steht auf wackligen Füßen. Andererseits haben wir heute bei der Besprechung in der Firma besprochen, daß wir das bisher gute Verhältnis zum Markeninhaber nicht stören möchten (wir sind einer der größten Vertriebspartner). Sofort förmlich gegen das Schreiben vorgehen möchte ich deshalb nicht.
Mal sehen, ob der Anwalt letztendlich eine Rechnung sendet (lag dem Schriftsatz bisher nicht bei).

P.S.: Der vorletzte, der uns abgemahnt hat (2010 oder so), hat nach meiner Reaktion auf die Abmahnung seine Anwaltskanzlei gewechselt. Darüber lache ich heute noch :itsme:.
 
Zuletzt bearbeitet:
mal blöd gefragt: Ist dem Markeninhaber bewusst, dass Du als Domaininhaber deren Vertriebspartner bist?
Das muss ja nicht zwingend klar sein, wenn es ein großes Unternehmen ist mit verschiedenen Abteilungen usw. - Hast Du mal mit Deinem üblichen Ansprechpartner über dieses Problem gesprochen?
 
mal blöd gefragt: Ist dem Markeninhaber bewusst, dass Du als Domaininhaber deren Vertriebspartner bist?
Das muss ja nicht zwingend klar sein, wenn es ein großes Unternehmen ist mit verschiedenen Abteilungen usw. - Hast Du mal mit Deinem üblichen Ansprechpartner über dieses Problem gesprochen?
Ich habe natürlich an entsprechender Stelle beim Markeninhaber wegen Erlaß der Rechnung interveniert, und warte auf die Antwort. Die 500€- Rechnung habe ich noch nicht bezahlt.
Der Markeninhaber weiß jetzt, daß er riskiert, daß er mich verärgert, und in Zukunft sein Zeug evtl. ohne mich verkaufen kann.

Ich möchte mich aber generell wegen 500€ nicht sinnlos mit dem Markeninhaber streiten. In der kommenden Woche bin ich dort wegen eines neuen Deals vor Ort. Ich möchte nicht riskieren, wegen eines Streites über das Anwaltsschreiben Nachteile zu erleiden.

Die Kuh, daß der Markeninhaber wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung noch etwas nachschiebt, ist jedenfalls vom Eis runter. Es geht ausschließlich noch um 500€.
 
Nun hat der Inhaber der Marke mich per Anwalt der Markenrechtsverletzung bezichtigt und aufgefordert, die Domain zu löschen. Ich soll eine "Verpflichtungserklärung" unterzeichnen, die Domain zu löschen, und 500€ Anwaltsrechnung zu zahlen.

.......daß wir das bisher gute Verhältnis zum Markeninhaber nicht stören möchten (wir sind einer der größten Vertriebspartner).



Ich möchte mich aber generell wegen 500€ nicht sinnlos mit dem Markeninhaber streiten. In der kommenden Woche bin ich dort wegen eines neuen Deals vor Ort. Ich möchte nicht riskieren, wegen eines Streites über das Anwaltsschreiben Nachteile zu erleiden.


Hi,

also wenn Du beim "Verletzten" direkt als Geschäftspartner bekannt bist, dann ist sein Einschalten eines Anwaltes auf DEINE Kosten ja mehr als frech bzw unüblich. Seine eigenen Geschäftspartner kann man ja schliesslich einfach freundlich auffordern eine zufriedenstellende Lösung zu finden, bzw überhaupt erstmal mitzuteilen, dass man etwas gegen die Registrierung hat.

Um jemanden abzumahnen ist übrigens auch keineswegs die Einschaltung eines Anwaltes notwendig. Erst Recht wenn man dadurch seinem EIGENEN GESCHÄFTSPARTNER Kosten in Höhe von 0,5 Tausend Euro verursacht.

Ich würde beim nächsten Gespräch einfach mal freundlich fragen, ob dem Mitarbeiter der da abmahnen ließ bekannt war, WEN er da abmahnen ließ!

AlexS
 
Ist das denn eine richtige Geschäftspartnerschaft mit persönlich bekanntem Ansprechpartner, den man regelmäßig sieht usw?

Oder ist das eher ein Geschäftsverhältnis ala 1&1-Vertriebspartner oder sowas in der Art?
 
Ich habe natürlich an entsprechender Stelle beim Markeninhaber wegen Erlaß der Rechnung interveniert, und warte auf die Antwort. Die 500€- Rechnung habe ich noch nicht bezahlt.
Der Markeninhaber weiß jetzt, daß er riskiert, daß er mich verärgert, und in Zukunft sein Zeug evtl. ohne mich verkaufen kann.

Ich möchte mich aber generell wegen 500€ nicht sinnlos mit dem Markeninhaber streiten. In der kommenden Woche bin ich dort wegen eines neuen Deals vor Ort. Ich möchte nicht riskieren, wegen eines Streites über das Anwaltsschreiben Nachteile zu erleiden.

Die Kuh, daß der Markeninhaber wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung noch etwas nachschiebt, ist jedenfalls vom Eis runter. Es geht ausschließlich noch um 500€.
irgenwie hört sich das für mich komplett mulu an...
 
also wenn Du beim "Verletzten" direkt als Geschäftspartner bekannt bist, dann ist sein Einschalten eines Anwaltes auf DEINE Kosten ja mehr als frech bzw unüblich.
Ich habe mit der Marke immerhin einen direkten Vertrag. Irgendwo stehe ich also dort in irgendeiner Datenbank. Die internationale Bude ist leider so groß, daß mich dort kaum jemand kennt.

Nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Schluß gekommen, daß ich wegen der 500€ keinen Ärger mit der Marke riskiere. Ich habe die Marke auf die ganzen Dinge hingewiesen, und überlasse es denen, zu entscheiden, ob sie die Anwaltsrechnung zu bezahlen.
 
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