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Markenrechtsverletzung im Ausland...

Freiburg

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Registriert
06. Juni 2004
Beiträge
959
Reaktionspunkte
2
Hallo!

Ich habe eine deutsche Wortmarke, die aus einer Zeichenfolge von sechs Buchstaben besteht. Eingetragen ist diese beim DPMA.

Nun habe ich feststellen müssen -sehr dreist, das Ganze- dass ein anderer Anbieter meine Marke genommen und einfach zwei Buchstaben hinten drangehängt hat. Er ist in exakt derselben Branche wie ich tätig.

Leider sitzt er in Südtirol, also in Italien. Ich habe meine Marke jedoch nur in D angemeldet, da eine EU-weite Eintragung quasi unbezahlbar ist (fünfstellig Euro).

Andererseits ist die Verletzung meiner Marke so eindeutig und offensichtlich, dass mir die Hutschnur platzt.

Hat meine Marke (auch hinsichtlich geistigem Eigentum, Urheberrecht etc.) nicht auch Auswirkungen auf einen im (EU-)Ausland sitzenden Plagiator?

Was tun...?

Vielen Dank und viele Grüße
Freiburg
 
Hallo JCG,

zwei Buchstaben anhängen kann, aber muss
nicht, zu einer Ähnlichkeit führen, es kommt
hier wie immer auf den Einzelfall an.
Allgemein sei aber zu sagen, dass ein
Zeichen eher durch den Anfang als durch
das Ende geprägt wird, was eher für
eine Verwechslungsgefahr spricht. Außerdem
ist bei Identität der Waren- und Dienst-
leistungen in Bezug auf die Bejahung der
Verwechslung der Zeichen weniger streng zu
sein, was ebenfalls die Wahrscheinlichkeit,
dass eine Verwechslung bejaht werden kann
erhöht.

Eine nationale, deutsche Marke gilt allerdings
nur territorial, das heißt auf dem Gebiet der
Bundesrepublik, es ist anderen untersagt mit
der Marke gekennzeichnete Waren und Dienst-
leistungen einzuführen, herzutellen, zu ver-
treiben, die vom Markenschutz umfasst sind,
das selbe gilt für ähnliche Zeichen. Das liegt in
diesem Fall wohl nicht vor. Handelt es sich bei
der Verletzung jedoch um eine Webseite, die
auch in Deutschland bestimmungsgemäß abruf-
bar ist und der Anbieter nur im Ausland, so ist
auch deutsches Recht anwendbar. Es ist generell
deutsches Recht anwendbar, wenn nicht durch
Sprache (italienisch), Gestaltung, Liefergebiet
(Nicht Deutschland), TLD (.it) usw. der betref-
fenden Webseite etwas anderes gilt.

Es ist möglich auf Grundlage einer in DE
eingetragenen Marke, die vor nicht mehr als
6 Monaten angemeldet wurde, eine nationale
italienische Marke mit selbem Zeitrang anzu-
melden oder eine Gemeinschaftsmarke mit
selbem Zeitrang anzumelden (Kostenpunkt
einer Gemeinschaftsmarke für 25 Länder
und 10 jähriger Gültigkeit: 2075 Euro, d.h.
lediglich 69 Cent pro Monat und Land), das
nennt sich Priorität. Wenn die Marke noch
nicht innerhalb 6 Monaten eingetragen wurde
oder zu lange abgewartet besteht diese Mög-
lichkeit (leider) nicht bzw. nicht mehr. Man
könnte dennoch versuchen eine italienische
Marke (mit jüngerem Zeitrang) anzumelden,
um aus dieser Unterlassung zu bewirken,
dieses Vorgehen ist allerdings umstritten
und wahrscheinlich eher nicht erfolgsverspre-
chend, da vom "Verletzender" schon länger
verwendet mit der Folge, dass einige Gerichte
eine Art Bestandsschutz am Domain-Namen
sehen, wenn bereits in hinreichender Weise
geschäftlich benutzt entsteht eh ein eigenes
Recht einer nicht eingetragenen Marke und
damit sogar eine Möglichkeit gegen Deine
jüngere Marke wiederum vorzugehen.

Alles in allem wahrscheinlich ein verzwickter
Fall, wo sich mit großer Wahrscheinlichkeit
gar nichts machen lässt...
icon9.gif
Ich hoffe ich
konnte Dir dnenoch ein wenig weiterhelfen.

Gruß
Sebastian
 
Hi Sebastian,

vielen Dank für Deine ausführliche und sehr hilfreiche Antwort!

Da ich zahlreiche Marken besitze und diese für meine unternehmerische Tätigkeit allesamt sehr wichtig sind, kann ich nicht x Mal 2.075 EUR bezahlen - einmal, OK, aber wenn man acht oder zehn Marken am Start hat, wird ein europaweiter Markenschutz leider unerschwinglich.

Zumal der "Preis-Hammer" bei der Verlängerung kommt: Hast Du z.B. gewusst, dass die Anmeldung einer DPMA-Marke in bis zu drei Klassen zwar bescheidene 300 Euro kostet, deren Verlängerung aber 750 (!) Euro...? Ich bin mir sicher, dass dies vielen garnicht bewusst ist.

Nochmals vielen Dank für Deine Hilfe und viele Grüße
Freiburg
 
P.S.: Um den vorliegenden Fall anhand eines konkreten Beispiels zu verdeutlichen:

Wenn meine Marke "Audi" hieße, so hieße die des Plagiators "Audici"... Wohlgemerkt, er würde ebenfalls Fahrzeuge herstellen...! :-/

Gruß
Freiburg
 
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