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Missbrauch fremder Domains in Adwords-Anzeigen

Quaderno

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12. Juni 2002
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Moin, ich habe eben nicht schlecht gestaunt, als ich bei google mal nach Seiten gesucht habe, die eine meiner Domains im Text enthalten. Es wurden auch einige gefunden, aber nicht nur das. Die erste Adwords-Anzeige schmückt sich meiner Domain, obwohl ich dazu nie Adwords gebucht habe und der Link natürlich auch auf eine fremde Seite führt. Diese Art der Rufausbeutung war mit bisher neu...

hier der Screenshot: http://www.lorenz.info/adsense_domain.jpg

Gruss,
Holger
 
Diese Unsitte verbreitet sich leider immer stärker. Entweder werden per Script einfach bestimmte Seiten ausgelesen und der Inhalt auf der eigenen Seite wiedergegeben oder der betreffende "Webmaster" kopiert das ganze von Hand. In Zeiten, in denen man an jeder Ecke entsprechende Scripts bekommt, kann sowas leider jeder machen. Das ist dann das Resultat, wenn die Leute zu faul und zu dumm sind, sich etwas eigenes auszudenken. Meines Erachtens auch ein Spiegel der Gesellschaft, denn dieses Kopieren und dann als eigenes geistiges Eigentum ausgeben, gibt es nicht nur im Internet, leider.

Daniel
 
Ich habe hier eher das Gefühl, das bei der Adwordsauswahl das .COM vernachlässigt wird. Jedenfalls ist auf den Screenshot der Teil Krankenversicherungen fett gedruckt und .COM nur normal.
 
Quaderno schrieb:
Moin, ich habe eben nicht schlecht gestaunt, als ich bei google mal nach Seiten gesucht habe, die eine meiner Domains im Text enthalten. Es wurden auch einige gefunden, aber nicht nur das. Die erste Adwords-Anzeige schmückt sich meiner Domain, obwohl ich dazu nie Adwords gebucht habe und der Link natürlich auch auf eine fremde Seite führt. Diese Art der Rufausbeutung war mit bisher neu...

hier der Screenshot: http://www.lorenz.info/adsense_domain.jpg

Gruss,
Holger
Um welche der Domains aus den drei Adwords Anzeigen soll es denn gehen?

Grüße Stefan
 
Ja, das Inhalte per script hirnlos auf andere Seiten kopiert werden ist mir natürlich auch nicht neu, ein Beispiel kann man ja gut am zweiten gelisteten Eintrag auf dem Screenshot sehen. Aber das bewusste manuelle Eintragen fremder Domais in Adwords-Anzeigen war mir noch nicht begegnet.

@HeHaag: Es stimmt, dass die Endung nicht fett gedruckt ist, aber trotzdem ist sie eindeutig da - und zwar nur bei dieser einen Anzeige. Das ist kein Adwords-Automatismus sondern die Einstellung des Advertisers.
Keine Ahnung ob man da was gegen machen kann ausser aus Interesse mal auf die Anzeige klicken, um zu sehen ob der Link auch wirklich zur genannten Domain führt. Ich werde das von Zeit von Zeit mal überprüfen :)

@ Stefan:
krankenv...erungen.com ist meine Domain und regulär oben gelistet, die Adwords-Anzeige rechts daneben ist nicht von mir, aber ebenfalls mit krankenv...erungen.com überschrieben.
Holger

P.S. Ich habe http://www.zpb.de/hommingberger-gepardenforelle.html auch bis Sonntag wieder zum Leben erweckt. Sieht ganz gut aus für die Seite :)
 
Ah, jetzt seh ich das erst mit der .com...

manuelle Eintragen fremder Domais in Adwords-Anzeigen
Muss inzwischen nicht mehr manuell sein, dank AdWords API geht auch das automatisch... :)

P.S. Ich habe http://www.zpb.de/hommingberger-gepardenforelle.html auch bis Sonntag wieder zum Leben erweckt. Sieht ganz gut aus für die Seite
Fetten Glückwunsch von meiner Seite! :) Das längere "abschalten" scheint ja keinen Abbruch getan zu haben...



Grüße Stefan
 
mongostyle schrieb:
Wie viele Anfragen bekommst du denn / Tag eigentlich Dank deiner direkten Adressangabe? :)

Grüßele

Im Schnitt 3-4 Mails und 1 Anruf pro Tag zusätzlich zu den normalen Aufträgen, die von zpb.de und suchmaschinenoptimierung.net kommen :) Die kann ich aber leider z.Zt. nicht alle gleich abarbeiten, es gibt also trotz Expansion eine Warteliste. Aber man will ja nicht klagen :Crunk:
Wenn die erste Phase am Sonntag beendet ist kommt eine andere Seite drauf, die noch mehr Infos enthält. Aber ich will die aktuelle Position nicht gefährden. Danke für die Glückwünsche, vielleicht klappt es ja bis Sonntag noch mit dem ersten Platz. Nach meiner Theorie könnte es knapp reichen...
Gruss,
Holger
 
Quaderno schrieb:
@HeHaag: Es stimmt, dass die Endung nicht fett gedruckt ist, aber trotzdem ist sie eindeutig da - und zwar nur bei dieser einen Anzeige. Das ist kein Adwords-Automatismus sondern die Einstellung des Advertisers.

Stimmt, das habe ich übersehen. War wohl noch zu früh :Dead:
 
Hallo Holger,

in Betracht kämen eine Anmaßung oder
Beeinträchtigung nach §§ 12, 1004, 823 I
BGB; 3; 4 Nr. 7, 9a; 5; 6 II Nr. 4; 8 UWG (wohl
durch nachfolgende verdrängt), 14 (Unter-
lassung) iVm 4 Nr. 2; 5 MarkenG, was sich
aber angesichts der beschreibenden Natur
der Domain zum einen und dem Fehlen eines
schöpferischen Werks unter der Domain zum
anderen, so wie dem lediglich relativen
Recht der Domainreg., das nicht jederman
sondern lediglich die DENIC und den Hoster
zur Aufrechterhaltung der Registrierung
verpflichtet, wohl nicht ohne weiteres
durchsetzen ließe. Vor einem Untergericht
sehe ich durchaus 50:50-Chancen, eine obere
Instanz würde dem aber kaum statt geben.
Ich würde von daher von einem Rechtsstreit
abraten und so schlimm ist das doch auch
wieder nicht. Wer gibt schon Anführungs-
zeichen Krankenversicherung.com Anführungs-
zeichen in Google ein?

Gruß
Sebastian
 
Ein Adwords Werbender hatte auch mal eine .de keyworddomain von mir genutzt. Habe Ihm ne Mail gesendet und nach 6 Stunden war das erledigt. In so einem Fall halte ich das nicht als unverschämt und würde den kleinen Weg erstmal gehen.
 
Hallo Sebastian,

Sebastian schrieb:
...was sich
aber angesichts der beschreibenden Natur
der Domain zum einen und dem Fehlen eines
schöpferischen Werks unter der Domain zum
anderen, so wie dem lediglich relativen
Recht der Domainreg., das nicht jederman
sondern lediglich die DENIC und den Hoster
zur Aufrechterhaltung der Registrierung
verpflichtet,

Zeifelsohne handelt es sich beim "Projekt"
lediglich um eine "optimierte Briefmarke", welche
ins WeWeWe geklebt wurde. Von Rufausbeutung
und Titelschutz dürfte meiner Laienansicht kaum
ein Anspruch bestehen.

Ich beanstande jedoch Deine Behauptung eines
"relativen Rechtes", welches "lediglich die DENIC
und den Hoster zur Aufrechterhaltung der Registrierung
verpflichtet" (mal abgesehen davon, daß es sich
um eine COM handelt). Ich verstehe zudem den Hoster
belanglos in diesem Fall. Domains sind in einem
(allgemein vorbezahlten) Dienstleistungsvertrag zwischen
dem Registrar/Registry und dem Registranten fundiert.
Dies erübrigt - auch bei einem Allgemeinbegriff - Rechte der
exklusiven Nutzung im privaten oder geschäftlichen/gewerblichen
Sinne im DNS. Jede Domain ist einmalig bzw "unique"!

Meines Erachtens nach handelt es sich um eine grobe
Ausbeutung eines (bezahlten) Rechtes der exklusiven Nutzung
und gleichzeitig als mutwillige Irreführung bzw. u.U. auch
durchaus potentiell rufschädigende Täuschung online.

Sebastian schrieb:
Vor einem Untergericht
sehe ich durchaus 50:50-Chancen, eine obere
Instanz würde dem aber kaum statt geben.

Mit Verlaub: Ich denke Du irrst in diesem Fall.
Meines Erachtens nach ist auch bei dieser "Briefmarke"
eine kostenpflichtige (!) Abmahnung angebracht
(geradezu selbstverständlich wie ich meine bei einem
ernsthaften Projekt). Meine Vermutung => 90:10 Chancen
für Holger. So dumm wie früher sind Richter heute nicht mehr
bei Internet-Sachen.

Sebastian schrieb:
Ich würde von daher von einem
Rechtsstreit abraten und so schlimm ist das doch auch
wieder nicht.

Es ist meines Erachtens nach potentiell eindeutig
"schlimm". Stell Dir einfach mal vor, mit welchen
Sachen Deine _Person oder Firma_ ungewollt via
AdWords potentiell in Verbindung gebracht werden
könnte!

Sebastian schrieb:
Wer gibt schon Anführungs-
zeichen Krankenversicherung.com Anführungs-
zeichen in Google ein?

Mehr als reichlich Netizens meine ich.
Google ist seit Jahren das beliebteste "Tool" überhaupt online.
Es dürfte kaum weit hergeholt sein, daß viele
Netizens die "Anführungsstriche" inzwischen fast täglich nutzen.

Grüße

John
 
Hallo John,

schön, dass sich mal jemand zu meinen Ausführungen äußert, wird ja sonst langweilig. :)

Die angesprochene Einmaligkeit einer Domain ist unerheblich für das Entstehen eines absoluten Rechts gegenüber jederman (im übrigen gibt es mehrere konkurrierende DNS-Systeme, die Registrierung eines Gattungsbegriff in dem einem DNS-System dürfte keinen Anspruch auf Registrierung in dem jeweils anderen bringen, aber das nur am Rande). Natürlich meinte ich die .com-Registry Versisign und nicht die .de-Registry, im Übrigen das Plural und nicht das Singular wie ich im nochmaligen Überfliegen sehen musste, pardon und danke für den Hinweis. :)

Ein positives Urteil für Holger würde eine gewisse Schwächung der gattungsbegrifflichen Verwendung bedeuten, würde mir - sofern keine Verkehrsgeltung und ein entsprechendes schöpferisches Werk vorliegt - zumindest nicht einleuchten und dürfte kaum mit höchstrichterlicher Rechtssprechung zu mitwohnzentrale.de u.ä. in Einklang stehen.

"Ausbeutung" eines Rechts, das nur gegenüber der Registry/Registrar gilt, aber nicht gegenüber jederman halte ich eben nicht für rechtlich zu beanstanden. Wieso auch sollte die Verpflichtung gegenüber der Registry auf Zuteilung und Aufrechterhaltung der Registrierung gegen den Adwordwerbetreibenden verpflichtend wirken in der Art und Weise den Begriff nicht zum Zwecke der Werbung zu verwenden? Ein Recht, das jedem entgegen gehalten werden kann, müsste doch erst entstehen auf Grundlage irgend eines Gesetzes.

Namensrecht scheitert demnach, da eine Registrierung für sich genommen - anders als die Anmeldung einer Firma - keine Rechte gegenüber Dritten begründet, im übrigen gelten markenrechtliche Spezialvorschriften auch dann, wenn sie nicht einschlägig sind vorrangig und ausschließlich, so dass die sonstigen verdrängt werden. Auch ein Anspruch auf Unterlassung aus anderen Gründen als Entziehung und Vorenthaltung kann nur im Zusammenhang mit anderen Vorschriften gelten, die gegenüber dem so genannten Verletzer und nicht nur gegenüber der Vergabestelle verbindlich wirken müssen, die nicht gegeben sind.

Wettbewerbsrechtliche Vorschriften treten ebenfalls hinter markenrechtlichen Spezialvorschriften zurück oder müssen unter Berücksichtigung dieser ausgelegt werden. Der Begriff "krankenversicherung.com" erweckt eben nicht den Eindruck, dass sich dahinter ein ganz bestimmter Anbieter versteckt, zu genau dem ein User kommen möchte und den er erwartet, es sei den er kennt diesen bereits, wofür aber gerade Verkehrsgeltung vorliegen müsste, sondern nur ganz allgemein, dass Krankenversicherungen vermittelt werden, es sei denn es liegt eine gewisses im Verkehr bekanntes Werk vor, das der Benutzer unter "krankenversicherung.com" erwartet. Somit liegt keine Ausbeutung der Firma, des Angebotes oder der Person, die hinter diesem Angebot steckt vor, sondern nur der Gattungsdomain, was ich für unproblematisch halte. Aus den selben Gründen sind auch markenrechtliche Ansprüche nicht haltbar.

Und da mir ist zwar eine ähnliche Klage, aber noch kein Urteil bekannt ist, fände ich - auch wenn ich davon nur abraten kann - einen Rechtsstreit aber auf jeden Fall sehr interessant...
icon12.gif


Gruß
Sebastian
 
Hallo Sebastian,

Sebastian schrieb:
Die angesprochene Einmaligkeit einer
Domain ist unerheblich für das Entstehen eines absoluten
Rechts gegenüber jederman(im übrigen gibt es mehrere
konkurrierende DNS-Systeme, die Registrierung eines
Gattungsbegriff in dem einem DNS-System dürfte keinen
Anspruch auf Registrierung in dem jeweils anderen bringen,
aber das nur am Rande).

Das ist nun aber wahrlich ganz "am Rande". :)
Die "anderen DNS-Systeme" bzw. alternative roots
zusammen dürften es wohl in der Summe der User
im Vergleich zu Usern im A-Root vielleicht gerade mal
auf 0,5% bringen tippe ich. Und dass sich jemand
sogar ein eignes Root basteln kann, wo er stolz mit
meinetwegen "Sex.com" unterwegs ist, ist natürlich auch
klar. Ich denke nicht, dass hier von "konkurrierenden
DNS-Systemen" die Rede sein kann. Es fehlt auch
der Zusammenhang, zumal jemand ganz sicher nicht auf Grund
seiner Sex.com im "Schwupsi-Wupsi-Root" die
selbe Adresse im A-Root für eigene Werbezwecke
_im A-Root_ berechtigen kann.

Sebastian schrieb:
Ein positives Urteil für Holger würde
eine gewisse Schwächung der gattungsbegrifflichen Verwendung
bedeuten, würde mir - sofern keine Verkehrsgeltung und
ein entsprechendes schöpferisches Werk vorliegt - zumindest
nicht einleuchten und dürfte kaum mit höchstrichterlicher
Rechtssprechung zu mitwohnzentrale.de u.ä. in Einklang stehen.

Das BGH-Urteil führte in erster Linie die lang ersehnte
Bestätigung herbei, daß Gattungsbegriffe _als Domains_
verwendet werden können. Jede Domain, egal ob auf einem
Gattungsbegriff basiert oder nicht, ist jedoch in jeder Hinsicht
trotzdem erst mal eine einmalige Adresse im DNS (mal
abgesehen vom obig erwähnten "Schwupsi-Wupsi-Root" *g*).
Eine rechtliche oder private Person hat Geld bezahlt,
um diese Adresse innezuhaben - ebenso egal, ob die Adresse
nun zu einem tollen Projekt, auf Holgers Briefmarke, Redirect,
eine Baustelle oder auch eine "Not-Found-Sackgasse" führt.
Es geht also meines Erachtens nach eher darum, ob eine
dritte Person diese einmalige "Hausnummer" marktschreierisch
und unerlaubt für eigene Zwecke nutzen kann, um den User
dann zum Besuch seiner Adresse zu täuschen bzw. zum Klicken zu
zwingen, zumal ja nur die Verlinkung zu seiner
"hier-gibt-es-lebensversicherungen24.de" in der AdWords/AdSense-
Anzeige klappt. Das verstehe ich als äußerst bedenklich
für den Inhaber der Domain aus mehreren Gründen. Beispiel:
Schon im Google-Index wird ein User bei der Betrachtung
unwillkürlich eine Verbindung zwischen zwischen einer, vermeintlich
oder tatsächlich sehr relevant und folglich "hochgerankten
Projektdomain" links und einer AdSense-Anzeige rechts mit der
selben Domain schaffen. Es kann durchaus vermutet werden, daß
der User glaubt, daß die Nutzung der Domain in der Werbung
mit dem Einvernehmen des Domainregistranten vollzogen wird
bzw. nicht auf Dreistigkeit des Werbetreibenden schließt.
Dies wird insbesondere dann pikant, wenn die AdWords-Anzeige
zusätzlich als AdSense-Anzeige in vielen keyword-relevanten Websites
erscheint - höchstwahrscheinlich sogar auf dem Projekt des
eigentlichen Registranten der Adresse falls er/sie Adsense einbindet,
weil die "Keyword-Relevanz" (samt Domain sogar) perfekt passt.
Weiss ich also, daß jemand bei vielen großen Keydomains
auch oft AdSense einbindet und obendrein gutes Ranking in den
Suchmaschinen hat, dann brauche ich nur sein/ihre Domainliste bzw.
ich kann auch einfach den Index abklappern um zu sehen, welche
Domains in den Top 10 stehen. So wäre es durchaus denkbar, daß
beim Projekt (rein fiktives Bespiel) Blumen .com mit AdSense die
augenscheinliche Blumen .com -Werbung im Projekt, welche jedoch
nach Bananen .de verlinkt, als "sicherlich als hauseigene Empfehlung"
empfunden werden dürfte.

Sebastian schrieb:
"Ausbeutung" eines Rechts, das nur
gegenüber der Registry/Registrar gilt, aber nicht gegenüber
jederman halte ich eben nicht für rechtlich zu beanstanden.
Wieso auch sollte die Verpflichtung gegenüber der
Registry auf Zuteilung und Aufrechterhaltung der Registrierung
gegen den Adwordwerbetreibenden verpflichtend wirken in
der Art und Weise den Begriff nicht zum Zwecke der Werbung
zu verwenden?

Ich denke ungestattete Anmassung einer Adresse durch
Dritte ist sehr wohl zu beanstanden. Es ist z.B. in diesem Sinne
nicht ganz unähnlich zur irreführenden Nutzung Deiner Adresse
zuhause. Ich denke Du verkennst etwas die grundliegende Funktion
einer Domain als _Adresse_, welche völlig abseits vom
Registry/Registrar bekanntlich auch mit Verantwortungen des
Registranten in ihrer Nutzung verbunden ist. Es spielt auch
letztlich keine Rolle, wie bekannt die Domain ist oder nicht.
Jemand kann sich also z.B. nicht einfach an der DNS-Adresse
einer Kanzlei unter einer Keyworddomain bedienen,
um damit dann seinen Puff unter einer anderen DNS-Adresse
zu bewerben. Oder glaubst Du doch? :)

Grüße

John
 
Hallo und vielen Dank für die interessanten Ausführungen...

Sebastian schrieb:
schön, dass sich mal jemand zu meinen Ausführungen äußert, wird ja sonst langweilig. :)

Ja, ich hatte beim Lesen auch ein ganz schlechtes Gewissen. Aber Pfingsten habe ich mal weitestgehend auf Internet verzichtet und deshalb erst heute die Antwort :)

Sebastian schrieb:
im Übrigen das Plural und nicht das Singular wie ich im nochmaligen Überfliegen sehen musste, pardon und danke für den Hinweis. :)

Du hattest trotzdem recht. MadMac hat mich dankenswerter Weise darauf aufmerksam gemacht das es auch gleichlautende Adwords für krankenversicherung.com und vermutlich für weitere Domains gibt. Das Vorgehen hat also System.

Sebastian schrieb:
Ein positives Urteil für Holger würde eine gewisse Schwächung der gattungsbegrifflichen Verwendung bedeuten

Naja, ich sehe da schon einen Unterschied zwischen der legitimen Verwendung des natürlich nicht schützbaren Gattungsbegriffes "Krankenversicherungen" und des Missbrauchs der eindeutigen Domain "Krankenversicherungen.com", an deren vollständiger Form der Advertiser keinerlei Rechte erworben hat und deren Nutzung in der vorliegenden Form nicht aufgrund der per se vorhandenen Bekanntheit des Begriffes, sondern wegen der Popuarität der Domain erfolgt.

Sebastian schrieb:
"Ausbeutung" eines Rechts, das nur gegenüber der Registry/Registrar gilt, aber nicht gegenüber jederman halte ich eben nicht für rechtlich zu beanstanden.

Ein beunruhigender Gedanke. Ich könnte mir ausserhalb von Adwords noch eine ganze Menge weitere missbräuchlicher Domainnutzungen vorstellen, auf die der Registrant dann keinerlei Einfluss nehmen könnte. Wie ist es zum Beispiel, wenn Spam mit einer falschen Absenderadresse verschickt wird, was den registrierten und damit öffentlichen Inhaber in Verruf bringt?
Mir fällt dazu im Moment keine gute Analogie aus der Offline-Welt ein, aber hier müsste es eher um die eindeutige Adressfunktion der Domain gehen und nicht um den Begriff. Mir wird hier etwas zugeschrieben, auf das ich aber keinen Einfluss nehmen kann. Gibt es Urteile über den Versand von Werbefaxen mit falscher Absendernummer? Sowas könnte in die Richtung gehen die ich meine...

Sebastian schrieb:
Wettbewerbsrechtliche Vorschriften treten ebenfalls hinter markenrechtlichen Spezialvorschriften zurück oder müssen unter Berücksichtigung dieser ausgelegt werden.

An genau dieser Stelle müsste man aber vermutlich ansetzen. Natürlich ist ein eventuell entstehender monetärer Schaden schwer zu beziffern.

Sebastian schrieb:
Und da mir ist zwar eine ähnliche Klage, aber noch kein Urteil bekannt ist, fände ich - auch wenn ich davon nur abraten kann - einen Rechtsstreit aber auf jeden Fall sehr interessant...

Ich denke nicht dass es dazu kommt.

Mehr Kommentare auch zu John's Ausführungen später von mir, ich kriege gerade Besuch :)

Gruss,
Holger
 
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